Das Land Niedersachsen steigert weiter die Attraktivität des juristischen Vorbereitungsdienstes und bietet ab Herbst 2020 Referendaren die Möglichkeit, vertiefte Einblicke in die Arbeit bei Gericht zu erlangen. Geplant ist es, an allen drei Oberlandesgerichten Stellen für Richterassistenten einzurichten.
Bewerbungen sind ab August 2020 möglich. Die Tätigkeit der Richterassistentinnen und Richterassistenten beginnt dann mit dem Anfang der 3. Pflichtstation (9. Monat der Ausbildung, erstmals November 2020) und endet spätestens mit Ablauf der 4. Pflichtstation (20. Monat der Ausbildung). Man erhält einen auf maximal ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag und eine Vergütung nach der Entgeltgruppe E13, was ca. 400 € netto bedeutet bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden pro Woche. Über die Tätigkeit wird selbstverständlich ein Arbeitszeugnis ausgestellt, das bei einer späteren Bewerbung für den Justizdienst sicherlich von Vorteil ist. »»»



Wir leben gerade in außergewöhnlichen Umständen. Ausgangsbeschränkungen wurden verhängt, Schulen, Unis und Kindergärten sind geschlossen, das öffentliche Leben wurde radikal reduziert. Und das hat nicht nur Auswirkungen auf Nudeln, Mehl und Toilettenpapier, sondern auch auf das gesamte Rechtsreferendariat.
Aufgrund der aktuellen Situation ist Lernen zu Hause angesagt. Das „AssRep“ hat dazu ein spezielles Angebot für Referendare:
Gerne bieten wir dir als angehender Juristin oder angehendem Juristen die Möglichkeit, einen Teil der Referendariatsausbildung in der Kreisverwaltung Stormarn abzuleisten.
Du kannst bei uns die Verwaltungsstation mit einer Daür von 4 Monaten oder die Wahlstation im Schwerpunkt Staat und Verwaltung mit einer Daür von 3 Monaten absolvieren.
Es ist wieder an der Zeit, Euch einen Überblick über die aktuell gezahlten Unterhaltsbeihilfen aller Länder zu geben. Denn ein paar Zahlen haben sich in den letzten Monaten doch geändert.
In unserem
Laut dem nun veröffentlichten 
Bewerbung für den juristischen Vorbereitungsdienst abgelehnt – so erging es einem Bewerber, der das erste Examen mit 9,0 Punkten abgeschlossen hatte. Doch der Grund ist einleuchtend: Das Kammergericht Berlin wollte dem mehrfach vorbestraftem Mann nicht zur juristischen Karriere verhelfen. Jugendstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten wegen Betrugs in 144 Fällen, Haft in Berlin, offener Vollzug und Freiheit auf Bewährung. Später eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung in 170 Fällen. Insgesamt lässt sich so auf eine Strafe von 4 Jahren, einschließlich der Jungendstrafe, zurückblicken.
Selbstbewusst, fordernd, unfähig, illoyal – Harte Worte, doch genau so denken viele Arbeitgeber aus der juristischen Arbeitswelt über den Nachwuchs. Es ist ein Konflikt zwischen „Alt“ und Jung, der sogenannten Generation Y, also allen den nach 1980 Geborenen.
Rechtsreferendar Brian E. war hier in den RefNews schon einige Male Thema. Im Januar 2016 schloss er sich am Abend des 11. Januars spontan einer randalierenden Gruppe, bestehend aus vermummten und mit u.a. Eisenstangen und Schlagstöcken bewaffneten Männern, an, um angeblich ein Zeichen gegen Gewalt zu setzen. Es entstand ein Sachschaden von mehr als 100.00 Euro. Auf der Plattform Indymedia sei er als Nazi bezeichnet worden. Daraufhin wurde er vom Amtsgericht Leipzig wegen schweren Landfriedensbruch zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt, welche Anfang Dezember 2019 vom Landgericht Leipzig bestätigt wurde. Rechtskräftig ist diese Entscheidung allerdings noch nicht, da der Referendar Revision einlegte.
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Ende Oktober diesen Jahres haben wir alle
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