Es geht wieder einmal um das liebe Geld. Eine azur-Associate-Umfrage 2016 hat nämlich herausgefunden, dass männliche Berufseinsteiger deutlich mehr verdienen als weibliche. In den ersten drei Berufsjahren ist dieser Unterschied noch am größten. Betrachtet wurde das durchschnittliche Jahresfestgehalt bei Vollzeitbeschäftigung.
erstes Berufsjahr: Unterschied von 4.000€
zweites Berufsjahr: Unterschied von 9.000€
drittes Berufsjahr: Unterschied von 10.000€ »»»



Der DAV beschäftigte sich mit der Höhe der Investition der einzelnen Bundesländer in die Justiz. Das erschreckende dabei: kein einziges Bundesland gibt auch nur 5% seines Haushaltsbudgets für die Justiz aus! Gemeint sind hier Sach- und Personalkosten für Richter und Staatsanwälte, wie strafrechtliche Ermittlungen oder Gerichtsverhandlungen. Dabei ist diese Berufsgruppe für den Staat noch verhältnismäßig günstig.
Schon ein paar Wochen nach dem schriftlichen Examen beginnt das Warten auf die Bekanntgabe der Klausurergebnisse und das Bangen, ob man zumindest die erste Hürde genommen hat und zur mündlichen Prüfung geladen wird.
Du absolvierst Dein Referendariat und bist auf der Suche nach einer interessanten Kanzlei für Deine Anwaltsstation? ADVOCA Rechtsanwälte ist mit seinen siebzehn Rechtsanwälten und insgesamt sechzehn Fachanwaltstitel eine der führenden Kanzleien in der Region Hohenlohe bis Crailsheim. Wir bieten ein breites Spektrum an Fachgebieten an 4 ausgewählten Standorten in Öhringen, Künzelsau, Schwäbisch Hall und Crailsheim. Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Arbeitsrecht, Baurecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht und Familienrecht.
Viele Rechtsanwaltskammern, so zum Beispiel die
Ende Mai 2017 wurde eine
Auf eine höchst interessante Seite soll an dieser Stelle hingewiesen werden: Unter 
Das
Ein Buch begleitet uns vom kleinen BGB-Schein (so hieß das damals noch bei mir 🙂 ) im 2. Semester bis zur Z IV Klausur im 2. Staatsexamen: Der Beck´sche Kurzkommentar zum BGB – der „Palandt“ (wie der Name Kurzkommentar hierzu passen soll, frage ich mich bis heute, liegt wohl an den Abkürzungen…).
Was in vielen anderen Bundesländern schon immer zulässig war, wird ab der im September 2021 startenden Prüfungskampagne auch in Berlin und Brandenburg zulässig sein: In den schriftlichen Prüfungen werden als Hilfsmittel nicht nur die jeweiligen Fachkommentare (also für das Zivilrecht: Palandt und Thomas/Putzo, für das Öffentliche Recht: Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer und für das Strafrecht: Fischer und Meyer-Goßner/Schmitt), sondern für alle Klausuren sämtliche genannten Kommentare zugelassen sein. Das hat das Kammergericht auf seiner Seite bekanntgegeben.
Es ist schon eine sehr interessante Entwicklung: Nachdem vor knapp 20 Jahren alle Bundesländer nach und nach die Verbeamtung der Rechtsreferendare abgeschafft hatten, kehrt sich der Trend nunmehr um. Nach Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht nun auch Sachsen es wieder, dass Rechtsreferendare in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen werden. Die Besonderheit: Anders als in Hessen und MV haben Referendare in Sachsen eine Wahlmöglichkeit, ob sie sich verbeamten lassen oder ob sie in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land stehen möchten.
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