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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 32/2025
Samstag, der 09.08.2025
     

Perspektiven nach dem Examen: Anwaltszuwachs sinkt deutlich
von

Möglicherweise ist das Berufsbild „Rechtsanwalt“ bald schon wieder attraktiver als noch vor einigen Jahren: Die Bundesrechtsanwaltskammer legt jährlich die Mitgliederstatistiken vor und seit einigen Jahren geht der Trend, was den Zuwachs gegenüber dem Vorjahr angeht, stetig nach unten. 1997 bis 2002 hatte die Rechtsanwaltskammer einen Mitgliederanstieg von jährlich um die 6000 Anwälte. Zum Stichtag 01.01.2009 betrug der Jahresanstieg nur noch 3464 Anwälte. Das ist der niedrigste Wert seit 1994; prozentual gesehen sogar der niedrigste seit 1967!

Dies soll aber natürlich nicht darüber hinweg täuschen, dass derzeit immerhin ca. 150.000 Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen sind – was einen schon schmunzeln lässt wenn man sieht, wie viele es 1950 waren: etwa 13.000! 🙂

(leider habe ich auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer nur die Statistik bis 2006 gefunden)

In einer Pressemitteilung vom 16.06.2009 wertet die Bundesrechtsanwaltskammer die Zahlen aus. Die meisten Mitglieder hat hiernach die Rechtsanwaltskammer München, die wenigsten Anwälte gibt es im Bezirk Saarbrücken. Interessant ist auch der Anstieg der „Frauenquote“: 4,55% mehr Anwältinnen als im Vorjahr!

Sachsen: „Bestes Zweites Juristisches Staatsexamen seit Jahren“

Nachdem das LJPA Sachsen erst vor Kurzem die Jahresstatistik für 2008 veröffentlichte, hat das Sächsische Justizministerium nun per Pressemitteilung über die ersten abgeschlossenen Prüfungen 2009 berichtet. Danach war der letzte Examensdurchgang der beste seit 1997 in Sachsen!

Insgesamt 21 (10,77 %) der Prüfungskandidaten haben die – auch bundesweit – selten erreichte Note „vollbefriedigend“ und „gut“ erhalten. Sie können sich damit besonders gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausrechnen. 68 (34,87%) Kandidaten gelang ein „befriedigend“ und 81 (41,54%) bestanden die Prüfung mit der Note „ausreichend“. Zudem reduzierte sich die Zahl der Kandidaten, die die Prüfungen nicht bestanden haben, mit 25 von zuletzt 16,10% auf aktuell 12,82%.

Herzlichen Glückwunsch, aber: Die guten Zahlen ändern nichts daran, dass die Quote der Prädikatsexamina in Sachsen mit 10,77 % deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Andere Länder würden diese Zahlen in tiefe Trauer stürzen; und in Hamburg wäre der Präsident des LJPA bei diesen Zahlen sicher fristlos entlassen worden! 🙂

Berlin/Brandenburg: Möglicherweise unzulässiger Inhalt im Examen

Der Personalrat Berlin hat am 11.06. auf seiner Homepage bekannt gegeben, dass er sich mit der S1-Klausur aus dem Examensdurchgang Juni befassen will, die in Berlin und Brandenburg geschrieben wurde. Neben einer Aufgabe 1, in der die Kandidaten eine Anklage zu fertigen hatten, gab es noch eine 2. Zusatzaufgabe mit folgendem Inhalt:

„Man solle davon ausgehen, dass der Beschuldigte vor dem Amtsgericht – Strafrichter – angeklagt wird und ihm, nachdem sein Wahlverteidiger das Mandat niedergelegt hat, ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (voraussichtliche Straferwartung > 1 Jahr). Nach Anklageerhebung und vor der Hauptverhandlung erhält der bisherige Wahlverteidiger erneut ein Mandat vom Angeklagten und bittet daraufhin unter Vollmachtsvorlage um Akteneinsicht beim Amtsgericht. Es erfolgt jedoch keinerlei Reaktion und die Hauptverhandlung findet ohne ihn, aber mit dem Pflichtverteidiger, statt. Der Mandant wundert sich zwar kurz, dass der Wahlverteidiger in der Hauptverhandlung nicht aufkreuzt, unternimmt aber nichts weiter. Kann der Angeklagte aufgrund dieser Geschehnisse erfolgreich (Sprung-)Revision einlegen?“

Laut Personalrat war aber Revisionsrecht bislang kein Prüfungsgebiet im 2. Examen in Berlin und Brandenburg. Möglicherweise hätte diese Zusatzaufgabe also überhaupt nicht gestellt werden dürfen.

Da bisher davon auszugehen war, Revisionsrecht sei nicht Prüfungsstoff, läuft diesbezüglich eine Anfrage beim GJPA. Wir informieren euch, sobald wir konkrete Informationen bekommen haben.

Wie petronella in ihrem Blog richtig anmerkt, stellt sich die Frage, ob mit dem Hinweis des GPA zum Revisionsrecht tatsächlich gemeint ist, dass gar keine Aufgaben, also auch keine Zusatzaufgaben, aus dem Revisionsrecht gestellt werden, oder ob der Hinweis so gemeint ist, dass lediglich keine reinen Revisionsklausuren – so wie zum Beispiel in NRW – zu Klausuraufgaben im 2. Examen gemacht werden.

Sollte sich die Aufgabenstellung tatsächlich als unzulässig heraus stellen, ist fraglich, welche Konsequenzen das hat. Im schlimmsten Fall wird das GPA die Klausur wiederholen lassen. Am besten dürfte es aber sein, die Aufgabe grundsätzlich aus der Bewertung auszunehmen und nur dann zugunsten des Bearbeiters zu werten, wenn es sich auf die Gesamtwertung der Klausur positiv auswirkt.

von Glöckle Rechtsanwälte
Glöckle Rechtsanwälte ist eine hoch spezialisierte und vom Handelsblatt ausgezeichnete Anwaltskanzlei für die Bereiche Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Abgerundet wird diese Spezialisierung durch eine hohe Expertise im Steuerrecht. Wir beraten und verteidigen primär an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht. Durch unser wirtschaftliches Verständnis werden wir regelmäßig bei dem Vorwurf von Wirtschaftsstraftaten mandatiert. Unser Bestreben ist es maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Mandanten zugeschnitten sind. Unser Expertenwissen wird durch unseren unermüdlichen Einsatz und unsere dynamische Herangehensweise in der Fallbearbeitung ergänzt. Dieser Einsatz zeichnet uns aus.
Kameraüberwachung im Staatsexamen!?
von

Vorbild dafür könnte China sein, wo laut Bericht auf Spiegel-Online momentan gut 10 Millionen Chinesen an den Prüfungsfragen für die Zulassung zu den Universitäten des Landes sitzen. Da es bei dem Test, der in China „Gaokao“ genannt wird, natürlich um viel geht und Schummeleien verhindert werden sollen, setzt die Regierung nun auf technische Hilfsmittel zur Überwachung der Prüflinge:

„In diesem Jahr fahren die Behörden laut einem BBC-Bericht zusätzliches technisches Gerät auf, um Schüler wie überehrgeizige Eltern an Mogeleien und Spicken zu hindern: In 60.000 Prüfungsräumen installierten Mitarbeiter des Bildungsministeriums Kameras.“

Damit nicht genug der „außergewöhnlichen Prüfungsumstände“. Man bereitet sich auch auf Kandidaten mit Schweinegrippe-Symptomen vor:

„Jedes Prüfungszimmer werde zwei Mal am Tag desinfiziert, und jeder der zehn Millionen Prüflinge müsse vor dem Test seine Körpertemperatur messen lassen, meldete die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua. Für Teilnehmer mit Grippesymptomen gebe es außerdem abgetrennte Prüfungsräume.“

Na dann will ich mal hoffen, dass die Schweinegrippe in Deutschland in den nächsten Monaten bis zu meinem Examenstermin nicht ausbricht und die Mogeleien nicht überhand nehmen! Ich brauche das morgendliche Fiebermessen vor den Klausuren und die besondere Überwachung im Examen nicht unbedingt 😉

Werden bald wieder Richter für die Arbeitsgerichtsbarkeit gesucht!?

Momentan lässt sich die Bewerbungssituation als Richter als Probe in den Ländern nicht einheitlich beurteilen: Während NRW offenbar weiterhin und regelmäßig Einstellungen vornimmt, hat Niedersachsen eine Haushaltssperre erlassen, von der auch die Neueinstellung von Richtern erfasst ist. Brandenburg wiederum hatte lange Zeit auf der Homepage veröffentlicht, dass Einstellungen voraussichtlich bis zum Jahre 2018 (!) nicht mehr erfolgen werden; nunmehr findet sich nur noch der Hinweis, dass „auf Grund der Streichung von Planstellen im richterlichen Dienst der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg voraussichtlich in den nächsten Jahren nur wenige Einstellungen erfolgen können“.

Situation in der Arbeitsgerichtsbarkeit

Einig waren sich dagegen nahezu alle Bundesländer bei der Einstellungspraxis für die Arbeitsgerichtsbarkeit. Da die Anzahl der Verfahrenseingänge in den letzten Jahren stagnierte oder sogar rückläufig war, wurden für die Arbeitsgerichtsbarkeit gar keine Richter auf Probe mehr gesucht (wie zum Beispiel in NRW) oder aber man stellte zwar vereinzelt noch Richter auf Probe ein allerdings mit dem Hinweis, dass man später in die Verwaltungs- oder Sozialgerichtsbarkeit zu wechseln hat (so zum Beispiel momentan noch in Baden-Württemberg).

Neue Jobs in der Arbeitsgerichtsbarkeit?!

Wie die FAZ berichtet, scheint die Krise nun bei den Arbeitsgerichten angekommen zu sein. So sei die Zahl der Kündigungsschutzklagen in der letzten Zeit stark angestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Klagen zum Beispiel im Bezirk des LAG Hamm um 40 %; in anderen Bundesländern und Gerichtsbezirken sieht es ähnlich aus. Der stellvertretene Direktor des Arbeitsgerichts Hagen findet schon drastische Worte:

„Wir sind, auf Deutsch gesagt, am Absaufen“

Für demnächst fertig werdende Referendare steigen also durch die Krise eventuell die Chancen, als Richter auf Probe in der Arbeitsgerichtsbarkeit eingestellt zu werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass auch die Länder den Bedarf an zusätzlichen Richtern erkennen und dafür die erforderlichen Gelder bereit stellen. Bis das der Fall ist, dürfte dann aber doch leider noch etwas Zeit vergehen…

Jahresberichte 2008 für Bayern und Sachsen

Die Landesprüfungsämter aus Bayern und Sachsen haben bereits die Zahlen für das 2. Staatsexamen in ihren Ländern veröffentlicht. Von besonderem Interesse sind natürlich – gerade für fertige Studenten, die demnächst ins Referendariat starten werden, – die Zahlen zur Durchfallquote und zu der Anzahl an Prädikatsexamina, die im letzten Jahr vergeben wurden.

Bayern

In Bayern lag die Durchfallquote – nach einem sprunghaften Anstieg auf 17,1 % – im Jahre 2008 bei 13,7 %. Sie ist damit im Vergleich zum Vorjahr um knapp dreieinhalb Prozent gesunken. Die Anzahl an Prädikatsexamina ist dagegen nahezu konstant geblieben. Nach 15,8 % im Jahre 2007 lag die Anzahl der Referendare, die 2008 das Examen mit vollbefriedigend oder besser abgeschnitten haben, bei 15,88 %.

Im Anhang des Jahresberichts findet sich auch noch eine Übersicht über den Inhalt der Examensklausuren. Auch wenn man zumindest keine Rückschlüsse auf die materiell-rechtlichen Inhalte der nächsten Klausuren ziehen kann, so ist dann aber die Zusammenstellung der Art der Klausuren sehr interessant:

Zu fertigen waren insgesamt zwei Urteile mit Tatbestand, drei Urteile ohne Tatbestand, eine Beschwerdeentscheidung des Gerichts, drei Gutachten, zwei Abschlussverfügungen der Staatsanwaltschaft, acht Rechtsanwaltsschriftsätze sowie ein Plädoyer des Verteidigers.

Sachsen

In Sachsen ist die Durchfallquote erfreulicherweise im Jahr 2008 im Vergleich deutlich gesunken: Sie sank von 21,61 % (2007) auf nunmehr 17,77 % und damit um knapp 4 Prozentpunkte. Die Quote an Prädikatsexamina ist im Vergleich zum Bundesdurchschnitt weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. Sie stieg aber immerhin leicht auf 9,76 %. Schließlich findet sich im Jahresbericht noch eine Information zum Erfolg von Notenverbesserungsversuchen: von 18 Notenverbesserern, die diesen Versuch beendeten und bestanden, haben sich 15 verbessert; nur 3 Kandidaten verschlechterten sich.

Weitere Informationen findest Du im übrigen bei unseren Infoseiten zum Referendariat in Bayern und zum Referendariat in Sachsen.

Obamas Einfluss auf das thüringische Examen im Juni

Seit Dienstag schreiben Referendare aus Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen die Klausuren des 2. Staatsexamens. Im Netz finden sich wieder sehr viele Infos zu den Klausuren, die wir dann nach und nach in unsere Kategorie „Was lief in den Klausuren“ einstellen und sammeln werden.

Bisherige Themen der Klausuren

In der ersten Zivilrechtsklausur ging es prozessual unter anderem um den Einspruch gegen ein VU; materiell-rechtlich war es eine schuldrechtliche Klausur aus dem Mietrecht. Die Z2-Klausur war offenbar eine Anwaltsklausur mit vielen prozessualen Problemen (Mahnverfahren, Klagehäufung, Leistungsklage mit Feststellungsantrag).

Einhellig ist die Meinung im Netz, dass die Klausuren zwar inhaltlich lösbar waren. Allerdings waren die Klausuren – wieder einmal – vom Umfang her mehr als nur anspruchsvoll, so dass die meisten Kandidaten in Zeitnot gekommen sind.

Obamas Einfluss auf die Klausurtermine

Eine Besonderheit gibt es in Thüringen: Laut Info eines Thüringer Referendars soll der heutige Besuch des amerikanischen Präsidenten Obama der Grund dafür sein, dass die eigentlich für heute angesetzte Zivilrechtsklausur auf den 17.06.2009 verschoben wurde.

Wir schreiben Fr. übrigens nicht, wegen Mr. Obama wird bei uns Chaos auf den Straßen vermutet und daher schreiben wir die Klausur erst am 17.06. …

Da Thüringen aber auch beim „Ringtausch“ der Länder dabei ist, ist es sicherlich sinnvoll zu beobachten, welche Klausur heute in den anderen Ländern geschrieben wird. Möglicherweise wird diese Klausur (mit leichten Änderungen) dann am 17.06. in Thüringen geschrieben…

Beendete Wahlstations-Blogs

Nicht nur Paul, der über seine Wahlstation an der Deutschen Botschaft in Washington berichtete, auch Jana und Olivia, die über ihre Erlebnisse während ihrer Wahlstation auf Malta geschrieben haben, haben nach dem Ende der Wahlstation ihre Blogs im Netz gelassen. Und das ist auch sehr gut so: Denn nun können sich Referendare, die ihre Wahlstation im Ausland verbringen möchten, konkret über den Ablauf der Wahlstation bei einer bestimmten Stelle informieren oder sich allgemein einen Eindruck darüber verschaffen, welche Erfahrungen andere Referendare im Ausland gesammelt haben.

Deshalb haben wir auch diese beiden Blogs rechts in unserer Liste als Link-Tipps stehen gelassen. Zusätzlich dazu haben wir zwei weitere Blogs über inzwischen beendete Wahlstationen mit aufgenommen: Christian und Sandra berichteten im August und September 2008 über ihre Wahlstation in Wales und Christina hat von Januar bis März 2008 ihre Wahlstation in Oslo verbracht und von dort aus über ihre Tätigkeit als Referendarin und natürlich auch über das Leben in Norwegen geschrieben.

Niedersachsen: Verbesserungsversuch wird eingeführt!

Auch in Niedersachsen ist nun zum 01.09.2009 die Einführung eines Verbesserungsversuchs geplant. Dies geht zum einen aus einer entsprechenden Pressemitteilung des Niedersächsischen Justizministeriums und zum anderen aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Justizausbildungsgesetzes hervor.

Voraussetzungen nach § 19 JAG n.F.

Nach dem neue § 19 des „Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen“ gilt für die Wiederholung zur Notenverbesserung Folgendes:

  • Der Antrag auf Zulassung zum Verbesserungsversuch ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Bestehens des Erstversuchs zu stellen.
  • Die Prüfung ist vollständig zu wiederholen, eine Anrechnung von Teilleistungen des Erstversuchs ist nicht möglich.
  • Zudem wird klargestellt, dass der Verbesserungsversuch außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses stattfindet; man erhält also während dieser Zeit keine Unterhaltsbeihilfe.

Kosten des Verbesserungsversuchs

Auch Infos zu den Kosten finden sich in dem Gesetzentwurf. Die Kosten werden danach grundsätzlich 400 € betragen. Man erhält jedoch einen Teilbetrag der Gebühr zurück, wenn man vor Abschluss des Prüfungsverfahrens zurücktritt:

  • Tritt man noch vor Beginn der Klausuren zurück, werden 370 € der gezahlten Gebühr erstattet;
  • Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der ersten Klausur, aber noch vor der mündlichen Prüfung, erhält man immerhin noch eine Erstattung in Höhe von 150 Euro.

Übergangsregelung des § 23 JAG n.F.

Wichtig für alle, die bereits Referendare in Niedersachsen sind, ist natürlich noch die Übergangsregelung in § 23 Abs. 3 des Gesetzes: Danach besteht die Möglichkeit zur Notenverbesserung im zweiten Examen für diejenige nicht, die vor dem 01.09.2007 in den Vorbereitungsdienst eingetreten ist.

Ausnahmefall: Mecklenburg-Vorpommern

Wenn in Niedersachsen der Notenverbesserungsversuch wie geplant zum 01. September eingeführt wird, dann ist fast überall der Wiederholungsversuch im zweiten Examen möglich. Unserer Kenntnis nach hat dann nur noch MV keine dementsprechende Regelung.

Nach der mündlichen Prüfung: Anstoßen mit Sekt oder Selters?
von

Ist zwar schon eine Weile her, aber ich erinnere mich immer wieder gern an das Ende meiner mündlichen Prüfung: Man kommt aus der Tür des Justizministeriums in Düsseldorf, sämtlicher Stress fällt von einem ab und es wartet eine Horde trinkwütiger Referendarskollegen und Freunde, die natürlich voll ausgestattet sind mit Sekt, Pappbechern, Sekt und bevor ich´s vergesse: Sekt, um die Geprüften zu empfangen.

Ach wie schön war das doch damals, aber damit ist jetzt SCHLUSS! Das LJPA hat auf der Homepage folgendes veröffentlicht: “ …wird dringend gebeten, mit Rücksicht auf Passanten  und Bedienstete der Mitmieter und des Justizministeriums auf eine Feier im Anschluss an die Prüfung vor dem Gebäude zu verzichten…“

Auch Freudenschreie sind mittlerweile tabu: „…Lärmbelästigungen für die im Gebäude arbeitenden Personen unbedingt zu vermeiden…“

Und dann wird den Prüflingen, die nun schon, da sie immerhin viele Stunden geprüft wurden, nach 100 ml Sekt völlig dahin sind, folgendes aufgebürdet: „…Prüflinge werden nachdrücklich gebeten, dafür zu sorgen, dass der Abfall (leere Flaschen, Gläser, Pappbecher, Verpackungen etc.) mitgenommen wird…“ Aber immerhin hat das LJPA die Müllsituation vollständig durchschaut: Flaschen, Gläser, Becher…aber was zum Teufel meinen die nur mit „Verpackungen“?!?! 🙂