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  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 41/2026
Dienstag, der 06.10.2026
     

Gute Stationszeugnisse ersetzen nicht das 2. Examen!

Immer wieder diskutiert wird im Netz die Bedeutung guter AG- und Stationszeugnisse. Dabei darf man den Wert dieser Zeugnisse zwar nicht überschätzen, denn es hängt oftmals vom jeweiligen AG-Leiter bzw. Ausbilder ab, wie gut das Zeugnis letztlich ausfällt. Dennoch haben diese Zeugnisse sicherlich ihre Bedeutung, wenn man sich später auf den ersten Job bewirbt. Der BGH musste aber tatsächlich dazu Stellung nehmen, ob gute Stationszeugnisse ausreichen, um eine Anwaltszulassung zu bekommen, wenn man endgültig durch das zweite Staatsexamen gefallen ist!  »»» 

Kintz – Öffentliches Recht im Assessorexamen

Buchcover Kintz – Öffentliches Recht im AssessorexamenDas Buch „Öffentliches Recht im Assessorexamen“ von Roland Kintz ist in der JuS-Schriftenreihe bei C.H.Beck erschienen. Die Rezension beruht auf einer Vorauflage; aktuell ist die 12. Auflage 2024 (34,90 €, Stand: Oktober 2026). Das Buch ist im Referendarbuchladen erhältlich.

Roland Kintz bringt langjährige Praxiserfahrung als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit. Als AG-Leiter, Prüfer im Zweiten Staatsexamen und Honorarprofessor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer kennt er außerdem die Referendarausbildung aus erster Hand.

In seinem Werk behandelt er umfassend das für das Assessorexamen erforderliche Prüfungswissen im Öffentlichen Recht.  »»» 

Kosten des Notenverbesserungsversuchs

Nicht selten verläuft der erste Versuch des Examens zwar erfolgreich, die erreichte Punktzahl ist aber nicht so, wie man sie sich vorgestellt hatte. Dann besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu machen.

Das Gute vorweg: In allen Bundesländern gibt es die Möglichkeit eines Verbesserungsversuchs! Allerdings ist ein solcher 2. Versuch mit erheblichen Kosten verbunden. Selbst Bayern, wo der Verbesserungsversuch lange gebührenfrei war, verlangt ab dem Prüfungstermin 2026/2 eine Prüfungsgebühr. Am teuersten ist es nach unserer Übersicht in NRW, wo man knapp 1.000 € für den Notenverbesserungsversuch bezahlen muss.

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Anwaltstation oder Wahlstation im Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Erbrecht

von ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
Wir sind eine wirtschaftsrechtlich orientierte Kanzlei und suchen für unsere Standorte in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Köln Referendar:innen für die Anwaltstation oder Wahlstation. Wir haben viel Erfahrung in der Ausbildung von Referendaren und freuen uns, junge Kollegen beim Einstieg in den Beruf des Rechtsanwalts zu begleiten. Da wir auch für den eigenen Bedarf ausbilden, sind einige ehemalige Referendare heute als Anwalt für uns tätig. Darüber hinaus konnten wir weitere junge Rechtsanwält:innen nach dem Referendariat an andere Kanzleien zur Festanstellung vermitteln. Bei uns erhalten Sie Einblicke in ein modernes, erfolgreiches und einzigartiges Kanzleikonzept. Hierzu gehören ein erstklassiges Marketing im Bereich der hochpreisigen Rechtsberatung für Unternehmen und Private Clients, die Etablierung einer kollegialen Netzwerkstruktur für selbständige Anwälte (Umsatzpartnerschaft) sowie die beste Work-Life Balance mit geringen Arbeitszeiten (36 Wochenstunden, 4-Tage-Woche), hohem Einkommen und maximaler Flexibilität. Werden Sie Teil unseres Teams und erfahren Sie, wie der Anwaltsberuf jenseits von Großkanzleihierarchien, Bürogemeinschaften und sonstigen etablierten Strukturen funktioniert.

Unterhaltsbeihilfe ist Bezugsgröße für späteres Arbeitslosengeld

Symbolbild zum Arbeitslosengeld nach dem ReferendariatEin ehemaliger Referendar aus Sachsen-Anhalt forderte, dass bei der Berechnung seines Arbeitslosengeldes nicht die geringe Unterhaltsbeihilfe zugrunde gelegt wird, sondern das als Richter erzielbare Einkommen. Die Agentur für Arbeit berechnete das Arbeitslosengeld aber nach der im letzten Jahr der Ausbildung bezogenen Unterhaltsbeihilfe, die damals 900 €/Monat brutto betrug. Die hiergegen gerichtete Klage wies das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Sitz in Halle) mit Urteil vom 24. Mai 2012 (L 2 AL 82/09) ab.  »»» 

Dinter/Jakob – Die Staatsanwaltsklausur: Prüfungswissen für das Assessorexamen

Cover Dinter/Jakob, Die StaatsanwaltsklausurDie Vorbereitung auf die Prüfungen im Assessorexamen sollte möglichst früh beginnen. Schon zu Beginn des Referendariats empfiehlt es sich, über die Anforderungen Bescheid zu wissen und sich den Stoff anzueignen. Das hier vorgestellte Buch von Lasse Dinter und Christian Jakob (C.F. Müller, Reihe „Referendariat“) soll typisches Klausurwissen behandeln. Grundlage ist die von den Autoren vorgenommene Auswertung bereits gelaufener Examensklausuren im Strafrecht. Unsere Rezension stammt aus dem Jahr 2016 und bezieht sich auf eine Vorauflage; zur aktuellen Auflage siehe den Hinweis am Ende.

Geeignet ist das Buch für Referendare in allen Bundesländern, da auf regionale Besonderheiten Rücksicht genommen wurde. So wird beispielsweise in der Einführung bereits zwischen dem süddeutschen Klausurtyp und dem nord- und mitteldeutschen Klausurtyp unterschieden.  »»» 

Der ehemals beschwerliche Weg zum Volljuristen in Polen

von

Symbolbild zur Juristenausbildung in PolenEin Blick über den Tellerrand hat noch nie geschadet, daher behandelt dieser Artikel die Juristenausbildung in unserem Nachbarland Polen. Da die Juristenausbildung in Deutschland, insbesondere das Referendariat, immer wieder in der Kritik steht, können wir hier vielleicht etwas lernen…

In Polen schließt man das Jurastudium mit einer Magisterarbeit ab. Anschließend folgt das Referendariat, welches dort „Aplikacja“ genannt wird.  »»» 

Zu viele Kompetenzen für Rechtsreferendar in der Kanzlei

Symbolbild AnwaltsstationDen Rechtsreferendar intensiv in die Kanzleiarbeit während der Anwaltsstation einzubinden, ist vom Anwalt sehr löblich. Denn oftmals beschränkt sich das Tätigwerden des Referendars auf das Mitnehmen, Bearbeiten und Zurückgeben einzelner Akten. Dass man es mit der Einbindung des Referendars aber auch übertreiben kann, zeigt der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.01.2017 – OVG 3 N 137.16.

Sachverhalt

Ein in erster Instanz ergangenes Urteil wurde in der Kanzlei gegen Empfangsbekenntnis am 23.08.2016 zugestellt. Unterschrieben hatte dieses Empfangsbekenntnis der Rechtsreferendar, der zu dieser Zeit seine Anwaltsstation in der Kanzlei ableistete. Um das Urteil anzufechten, stellte der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Der innerhalb der Antragsfrist mit Schriftsatz vom 13. September 2016 übersandte Berufungszulassungsantrag war zwar laut Angaben des Anwalts des Klägers von ihm – dem Anwalt – entworfen worden; unterschrieben wurde dieser Schriftsatz aber wiederum vom Rechtsreferendar. Ein weiterer Schriftsatz vom 26. September 2016, der vom Verfahrensbevollmächtigten des Klägers unterzeichnet wurde und einen weiteren Antrag auf Zulassung der Berufung enthielt, ging am 28. September 2016 – zudem entgegen § 124a Abs. 4 Satz 2 VwGO beim Oberverwaltungsgericht – und damit erst nach Fristablauf ein.  »»» 

Neue Infoseite zum Thema Krankenversicherung im Rechtsreferendariat

Angehende Rechtsreferendare müssen sich vor dem Start in den Vorbereitungsdienst Gedanken dazu machen, wie sie sich während des Referendariats krankenversichern. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengetragen und auf einer speziellen Seite zum Thema Gesetzliche bzw. Private Krankenversicherung im Rechtsreferendariat für Dich aufbereitet.

Beamter auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis?

Welche Versicherung zu Dir passt, hängt vor allem von Deinem Status im Referendariat ab – und der unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Ländern, etwa in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, werden Referendare als Beamte auf Widerruf eingestellt und haben Anspruch auf Beihilfe. Dann ist eine private Krankenversicherung mit beihilfekonformem Tarif regelmäßig die naheliegende Wahl. In Sachsen besteht ein Wahlrecht. In den meisten anderen Ländern stehen Referendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (Stand: Oktober 2026). Die Entscheidung muss in jedem Fall vor Dienstantritt getroffen werden.

Drei Tipps vor Dienstantritt

  • Kläre Deinen Status: Ob Du Beamter auf Widerruf wirst oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehst, ergibt sich aus Deinem Einstellungsschreiben bzw. den Merkblättern Deines Oberlandesgerichts.
  • Bei Beamtenstatus: Achte auf einen beihilfekonformen Ausbildungstarif und prüfe, ob eine Anwartschaft für die Zeit nach dem Referendariat sinnvoll ist.
  • Bei Versicherungspflicht in der GKV: Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhebt jede Kasse einen eigenen Zusatzbeitrag. Ein Vergleich lohnt sich, denn die Unterschiede zwischen den Kassen sind spürbar.

Ausführliche Erläuterungen, Beispielrechnungen und einen Vergleich von gesetzlicher und privater Krankenversicherung findest Du auf unserer oben verlinkten Infoseite. [RefN]

Arbeitslosmeldung nach dem Referendariat

Symbolbild PrüfungEin wichtiges Urteil für Referendare hat das Bayerische Landessozialgericht am 27.01.2015 gesprochen (Az. L 10 AL 382/13). Gegenstand der Entscheidung war die Frage, wann man sich als Referendar spätestens bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden muss, damit beim Arbeitslosengeld keine Sperrzeit droht.

Ausgangspunkt für die rechtliche Bewertung dieser Frage ist § 38 Abs. 1 SGB III.  »»» 

Wieviele Vorpunkte braucht man, um zur Mündlichen geladen zu werden?

Symbolbild Klausurergebnisse im AssessorexamenAls ob das Warten auf die Klausurergebnisse nicht schon aufregend genug wäre, müssen manche Referendare dann erst einmal rechnen, ob sie zur mündlichen Prüfung geladen werden. Die Regelungen der Länder hierzu weichen voneinander ab. Daher haben wir sie uns näher angeschaut und in diesem Artikel aufgelistet, wie viele Punkte man in den Klausuren braucht, um anschließend zur Mündlichen geladen zu werden.  »»» 

JVA-Besuch während der Strafrechtsstation

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Während der Strafrechtsstation kann man schon viele interessante Angebote wahrnehmen – die Mitfahrt bei einer Polizeistreife gehört für viele fast schon dazu. Zum Standardrepertoire gehört aber auch der Besuch einer Justizvollzugsanstalt. Hier mein Erfahrungsbericht aus der eigenen Strafrechtsstation.

Bei uns wurde der eintägige Besuch vom Ausbildungsgericht organisiert: Man musste sich nur in die vorbereiteten Listen eintragen, und los ging’s! Ob und wie eine JVA-Besichtigung in Deinem Bezirk angeboten wird, erfährst Du am besten bei Deiner Ausbildungsstelle oder Deinem AG-Leiter.  »»» 

Wer war eigentlich… Dr. Carl Sartorius

von

Porträt Carl SartoriusIn unserer Reihe „Wer war eigentlich …“ befassen wir uns mit dem Leben und dem Werk von Carl Friedrich Sartorius, dem Namensgeber des zweitwichtigsten „Ziegels“ in unserer Heimbibliothek – gleich nach dem Habersack, der bis 2021 noch Schönfelder hieß. Sartorius wurde 1865 in Bayreuth geboren und studierte die Rechtswissenschaften in Erlangen, München und Berlin. 1887 folgte die Promotion in Erlangen zum Thema „Die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen nach bayerischem Recht“.  »»»