Ein Buch begleitet uns vom kleinen BGB-Schein (so hieß das damals noch bei mir 🙂 ) im 2. Semester bis zur Z IV Klausur im 2. Staatsexamen: Der Beck´sche Kurzkommentar zum BGB – der „Palandt“ (wie der Name Kurzkommentar hierzu passen soll, frage ich mich bis heute, liegt wohl an den Abkürzungen…).
Wie auch immer, unser BGB-Kommentar namens Palandt ist 2008 Jahr ganze 70 Jahre alt geworden und genau so viele Auflagen gibt es mittlerweile auch. »»»




Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 03.11.2021 ein Änderungsgesetz zum Juristenausbildungsgesetz des Landes beschlossen. Die Änderungen betreffen wichtige Regelungen zum Ablauf des Studiums, des Vorbereitungsdienstes sowie der beiden Staatsprüfungen. Viele Änderungen betreffen Jurastudenten – so zB die Abschaffung des Abschichtens, die Abschaffung des Vortrags im ersten Staatsexamen sowie die Reduzierung der Kosten für den Notenverbesserungsversuch. In diesem Beitrag möchten wir aber ausschließlich auf die Änderungen eingehen, die den juristischen Vorbereitungsdienst sowie das 2. Staatsexamen betreffen. 
Werden Sie Teil eines Teams bestehend aus Anwälten aus der ganzen Welt und unterstützen Sie den U.S. Kongress! Die Library of Congress ist die größte Bibliothek der Welt mit mehr als 40 Millionen Bücher und anderen (gedruckten) Werken in 470 Sprachen. Ihre Aufgabe besteht darin Wissen sowohl für die Politik als auch für die breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Law Library of Congress ist Teil der Library of Congress und wurde 1832 gegründet. Sie ist die größte rechtliche Bibliothek weltweit mit mehr als 2,9 Millionen Büchern. Die Law Library erfüllt drei wesentliche Aufgaben:
• Sammlung und Archivierung von rechtswissenschaftlichen Publikationen aus allen Ländern und Rechtssystemen der Welt (Collection Service);
• Erarbeitung und Bereitstellung von Gutachten zum ausländischen oder vergleichenden Recht durch fachkundige (ausländische und U.S.-amerikanische) Juristen für den U.S. Kongress und andere Bundesbehörden (Foreign Law Research);
• Ausarbeitung und Bereitstellung von Informationen über das U.S.-amerikanische und auch ausländische Rechtssysteme. Dies geschieht im Wege der Auftragsrecherche und allgemeiner Publikationen (Public Services).
Weitere Information finden Sie unter https://www.loc.gov/research-centers/law-library-of-congress/about-this-research-center/ und https://www.loc.gov/item/internships/global-legal-research/.
Was in vielen anderen Bundesländern schon immer zulässig war, wird ab der im September 2021 startenden Prüfungskampagne auch in Berlin und Brandenburg zulässig sein: In den schriftlichen Prüfungen werden als Hilfsmittel nicht nur die jeweiligen Fachkommentare (also für das Zivilrecht: Palandt und Thomas/Putzo, für das Öffentliche Recht: Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer und für das Strafrecht: Fischer und Meyer-Goßner/Schmitt), sondern für alle Klausuren sämtliche genannten Kommentare zugelassen sein. Das hat das Kammergericht auf seiner Seite bekanntgegeben.
Es ist schon eine sehr interessante Entwicklung: Nachdem vor knapp 20 Jahren alle Bundesländer nach und nach die Verbeamtung der Rechtsreferendare abgeschafft hatten, kehrt sich der Trend nunmehr um. Nach Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht nun auch Sachsen es wieder, dass Rechtsreferendare in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen werden. Die Besonderheit: Anders als in Hessen und MV haben Referendare in Sachsen eine Wahlmöglichkeit, ob sie sich verbeamten lassen oder ob sie in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land stehen möchten. 
In der Strafrechtsstation, die ja nur 3 Monate lang ist, ist in der Regel am meisten los: Da hat man die Gelegenheit, an einer Obduktion teilzunehmen, darf sich als AG unter Aufsicht betrinken (Alkoholtest mit Vortrag) und man kann nachts eine Streifenfahrt machen.
In unserem zweitägigen Webinar bereiten wir Dich auf typische Klausurprobleme vor. Selbstverständlich besprechen wir die aktuelle Rechtsprechung.
Sachsen plant eine Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen zum juristischen Vorbereitungsdienst. Anlass hierfür war ein Fall, über den wir auch in den RefNews mehrfach berichteten: Brian E. ist rechtskräftig
Während der Corona-Pandemie haben einige (aber nicht alle) Ausbildungsgerichte die Ausbildung der Rechtsreferendare von Präsenzunterricht auf Online-Unterricht umgestellt. Da derzeit die Infektionszahlen wieder dramatisch steigen, ist davon auszugehen, dass das digitale Lernen auch in den nächsten Wochen und Monaten Bestandteil des juristischen Vorbereitungsdienstes bleiben wird.
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