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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Niedersachsen / Staatsexamen

Niedersachsen: Juristen dürfen Klausuren im Januar 2017 wiederholen

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Wir haben Informationen dazu erhalten, wann und unter welchen Bedingungen die Juristen in Niedersachsen einzelne Klausuren erneut schreiben dürfen, die von dem Verkauf der Examenssachverhalte durch einen Richter am LJPA betroffen waren (wir berichteten ausführlich in den RefNews): Danach ist als Klausurtermin der Januar 2017 festgelegt worden. Die ggf. dann noch durchzuführende mündliche Prüfung wird dann im Mai 2017 stattfinden.

Dies hat das LJPA Niedersachsen den betroffenen Referendaren per Schreiben in der vergangenen Woche mitgeteilt. Das Prüfungsamt hat sich somit an ihre Zusage gehalten, den Klausurtermin für die zu wiederholenden Arbeiten so zu legen, dass die Kandidaten ausreichend Zeit für die Vorbereitung haben. Möchte ein Jurist eine oder mehrere Klausuren erneut schreiben, hat er nun für die Vorbereitung neun Monate Zeit. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass nahezu alle betroffenen Juristen inzwischen berufstätig sein dürften, sodass die Vorbereitung – von Urlaub abgesehen – nebenberuflich stattfinden muss.

Auch wurde in dem Schreiben darüber informiert, wie der genaue Modus für das Wiederholen aussieht. Hierbei gibt es dann doch einige Überraschungen! Im Einzelnen:

  • Jeder Jurist darf wählen, welche der betroffenen Klausuren er wiederholen möchte. Anders als bei einem klassischen Verbesserungsversuch muss man also nicht alle Klausuren wiederholen, sondern kann auch die Wertung einzelner Klausuren bestehen lassen, während man andere Arbeiten neu schreiben möchte.
  • Juristen, die das 2. Examen insgesamt nicht bestanden hatten, wurden in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass sie sich durch die Wiederholung einzelner Klausuren im Endergebnis des Examens auch verschlechtern können. Dies war im Vorfeld so auch vom LJPA kommuniziert worden. Dass das „Verschlechterungsverbot“ nicht greift, dürfte diesen Juristen aber auch egal sein, da sie – wie gesagt – eh das 2. Examen nicht bestanden hatten. Eine Verschlechterung hätte also somit gar keine Auswirkungen.
  • Anders wird es aber nach unseren Informationen gehandhabt, die das 2. Examen zwar bestanden hatten, nun aber einzelne Klausuren wiederholen möchten, um ein besseres Examen zu erzielen: Bei diesen Kandidaten ist eine Verschlechterung auch nach Wiederholung einzelner Klausuren ausgeschlossen! Das bislang erreichte Examensergebnis ist also gesichert. Der Grund hierfür dürfte sein, dass es nicht absehbare und schwierig zu bewertende Folgen haben könnte, wenn ein Jurist nach der Wiederholung einzelner Klausuren nun das 2. Examen nicht mehr besteht. Denn dann stellt sich die Frage, wie die Mandate zu behandeln sind, die er bislang betreut hat. War die Partei zB ordnungsgemäß vor Gericht vertreten, als ein Jurist mit inzwischen fehlendem 2. Examen Anträge gestellt hat?
  • Etwas überraschend sind die Ausführungen des LJPA dazu, wie anschließend die Bewertung der wiederholten Klausuren angeht: Bei den Juristen, die das 2. Examen bestanden hatten, sollen die neuen Klausurergebnisse nur über den Paragraphen für Sozialpunkte in das Examensergebnis einfließen, wobei auch nur maximal ein Sozialpunkt vergeben werden kann.
  • Schließlich sollen die Juristen, die das 2. Examen bestanden hatten, keine neue mündliche Prüfung ablegen dürfen. Der Grund hierfür dürfte die Auffassung des LJPA sein, dass diese nicht von dem illegalen Verhalten des Richters betroffen waren. Aufgrund der Vornotenorientierung vieler Prüfer stellt sich aber die Frage, ob dies auch die betroffenen Juristen so sehen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie viele Juristen sich nun nochmals ins Examen wagen. Aufgrund der dargelegten Ausgestaltung dürfte die Wiederholung einzelner Klausuren für Juristen, die das 2. Examen bereits bestanden hatten, eher keinen Sinn machen. Dagegen werden sich alle Juristen, die durchgefallen sind, die neue Chance auf Bestehen des 2. Examens nicht nehmen lassen und eine oder mehrere Klausuren wiederholen. Mal sehen, ob das LJPA im nächsten Jahr Zahlen hierzu veröffentlicht.

Der Artikel wurde am 2. April 2016 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.