RefNews

Das Blog zum Rechtsreferendariat

KOMMENTARE MIETEN STATT KAUFEN
  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Nach dem Referendariat / Rheinland-Pfalz

Keine Urlaubsabgeltung für Rechtsreferendare

von

Nach dem Bestehen des 2. Staatsexamens ist man nach den Juristenausbildungsgesetzen der Länder aus dem Vorbereitungsdienst entlassen. So lautet zum Beispiel § 31 Abs. 1 JAG NRW: „Mit der Verkündung der Entscheidung über das Bestehen der Prüfung […] enden der Vorbereitungsdienst und das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis.“

Was passiert aber, wenn dem Referendar zu diesem Zeitpunkt noch Urlaub zusteht? Ein Rechtsreferendar aus Rheinland-Pfalz begehrte finanziellen Ausgleich in Höhe von etwa 460 Euro für 10 Tage nicht genommenen Jahresurlaub. Das Land verweigerte die Zahlung. Und auch das VG Trier (1 K 1550/10.TR; Urteil vom 10.05.2011) wies die Klage des Referendars ab.

Zur Begründung führte das Gericht aus, der Referendar wisse, dass er mit Bestehen des Examens aus dem Vorbereitungsdienst ausscheidet. Es sei ihm demnach nicht unmöglich gewesen, seinen Urlaub besser zu planen und vor dem Ausscheiden vollständig zu nehmen. Die Voraussetzungen eines Abgeltungsanspruchs lägen demnach – auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH – nicht vor.

Also: Urlaub rechtzeitig nehmen! Geld gibts für nicht genommenen Urlaub jedenfalls nicht.

Der Artikel wurde am 28. Mai 2012 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.