Ein ganz besonderes Highlight der Strafstation durften wir direkt zu Beginn der Station schon erleben – den legendären Trinkversuch! Unsere Vorgänger hatten dieses Event organisiert und uns eingeladen, uns anzuschließen. Das ließen wir uns natürlich nicht zweimal sagen!
Am Freitag Nachmittag gegen 17 Uhr fanden sich dann alle Wagemutigen in den Räumen der DEKRA ein. »»»



Die Vorbereitung auf die Prüfungen im Assessorexamen sollte möglichst früh beginnen. Schon zu Beginn des Referendariats empfiehlt es sich, über die Anforderungen Bescheid zu wissen und sich den Stoff anzueignen. Das hier vorgestellte Buch soll typisches Klausurwissen behandeln. Grundlage ist die von den Autoren vorgenommene Auswertung bereits gelaufener Examensklausuren im Strafrecht.
Während der Strafrechtsstation kann man schon viele interessante Angebote wahrnehmen, die Polizeifahrt ist natürlich fast schon Pflicht. Zum Standardrepertoir gehört aber auch der Besuch einer Justizvollzugsanstalt.
Die FORIS AG ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Bonn und hat die gewerbliche Prozessfinanzierung seit 1998 im deutschsprachigen Rechtsmarkt etabliert. Mit der Initiierung des ersten deutschen Prozessfinanzierungsfonds sind wir in 2024 den nächsten Schritt gegangen und suchen kreative Köpfe, die uns auf unserem Wachstumskurs begleiten. Unser Finanzierungsportfolio umfasst nationale und internationale Rechtsstreitigkeiten, vornehmlich im Bereich des Wirtschaftsrechts.
Wir bieten Ihnen eine enge persönliche Betreuung durch unsere Rechtsanwälte und fördern gleichzeitig eine selbstständige juristische Bearbeitung der Ihnen übertragenen Fälle. Spezialisiert auf ein Rechtsgebiet (z.B. Erbrecht) oder breit aufgestellt (Vertragsrecht, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Kartellrecht) – wir bieten Ihnen die Gelegenheit, sich umfassend mit zivilrechtlichen und prozessualen Fragen zu beschäftigen und den rechtlichen Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit selbst mitzubestimmen.
Gerade wenn man das erste Mal als Sitzungsvertreter eingeteilt ist, ist man sicherlich nervöser als sonst und beim Plädoyer schlägt der Puls höher. Das sind die „besten Voraussetzungen“ dafür, dass man beim Plädieren Punkte vergisst, auf die man eigentlich eingehen wollte. Dramatisch ist das sicherlich nicht, selbst die Angeklagten, die deutlich mehr Erfahrungen vor Gericht haben, merken davon nichts! 🙂 Im Netz haben wir aber eine hilfreiche Vorlage gefunden, mit der man eigentlich nichts vergessen kann.
Im Netz findet man einige kostenlose Skripte, die man als Einstieg in die neuen Themen der jeweiligen Station nutzen kann. Zwei kurze Skripte für die Strafrechtsstation hat der Verlag Niederle Media auf seiner Homepage veröffentlicht.
Es ist nicht erstaunlich, dass gerade die Strafrechtsstation wie im Fluge vergeht. Denn anders als die Verwaltungsstation, von der man immer nur hört, dass sie sehr langweilig sein soll, gibt es in der Strafrechtsstation richtig viele Highlights: Nicht nur dass man das erste Mal offiziell als Jurist vor Gericht auftritt und plädiert, man hat auch die Möglichkeit, mit den AG-Kollegen einen „Trinktest“ zu machen, eine JVA auch mal von innen zu sehen, sich eine Obduktion anzuschauen und schließlich bei einer Polizeifahrt mitzumachen! 
Das Stationszeugnis hat eine Doppelfunktion: Es gibt Auskunft über das Erreichen des Ausbildungsziels und zeigt auf, ob der Referendar allen Anforderungen entspricht oder ob es evtl. Bereiche gibt, in denen er sich noch Fertigkeiten aneignen sollte (
Die Strafrechtsstation ist eine der abwechslungsreichsten Stationen von allen: Polizeifahrt, JVA-Besuch, Trinktest und eben auch die Möglichkeit, bei einer Obduktion dabei zu sein, womit sich dieser Artikel beschäftigt.
Zweifellos hat man gerade in der Strafrechtsstation eine große Verantwortung, wenn man als Sitzungsvertreter erstmals allein im Gerichtssaal auftritt. Intensiv diskutiert wird die Frage, inwieweit man von dem im Vorfeld mit dem Staatsanwalt besprochenen Strafrahmen abweichen darf, wenn sich die Situation in der mündlichen Verhandlung anders darstellt als erwartet. Darf man zum Beispiel dennoch auf Freispruch plädieren? Und was sind mögliche Konsequenzen einer Überschreitung der Kompetenzen?
Wie es einem als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ergehen kann, zeigt ein Blogbeitrag von RA Pohlen im „strafblog“. Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf der Hehlerei. Nach den Einlassungen der Angeklagten sowie der Beweisaufnahme war das Vorliegen des notwendigen Vorsatzes zumindest sehr zweifelhaft. Der Richter regte daher eine Einstellung nach § 153a StPO an, der Verteidiger wäre wohl mit einer Einstellung nach § 153 StPO einverstanden gewesen. Also musste die Referendarin während der Verhandlung ins Richterzimmer und telefonieren.
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