Vor kurzem hatten wir berichtet, dass im Saarland die Gebühren für einen Verbesserungsversuch im 2. Examen erhöht wurden. Wir wurden nun freundlicherweise darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Länder im GPA-Bezirk - also Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein - die zu zahlenden Gebühren für einen Verbesserungsversuch angepasst haben.
Bislang mussten Referendare grundsätzlich 600 Euro für das erneute Schreiben der Klausuren zahlen. Dieser im Ländervergleich (siehe hierzu die Ausführungen auf Protokolle-Assessorexamen.de) bereits stolze Preis wurde nun nochmals erhöht, und zwar auf 740 Euro!
Wir haben Informationen dazu erhalten, wann und unter welchen Bedingungen die Juristen in Niedersachsen einzelne Klausuren erneut schreiben dürfen, die von dem Verkauf der Examenssachverhalte durch einen Richter am LJPA betroffen waren (wir berichteten ausführlich in den RefNews): Danach ist als Klausurtermin der Januar 2017 festgelegt worden. Die ggf. dann noch durchzuführende mündliche Prüfung wird dann im Mai 2017 stattfinden.
Wir haben unsere Infoseiten zum Rechtsreferendariat aktualisiert. Dort findest Du zu allen Bundesländern die Informationen zum Inhalt und Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienestes, zur Bewerbung, zu den Wartezeiten auf einen Refplatz und zu vielem mehr!
Bei der Überarbeitung der Seiten mussten wir feststellen, dass das Saarland die Kosten für einen Notenverbesserungsversuch erhöht hat.
Die Zahl der Referendare ist von Jahr zu Jahr rückläufig. Ausdruck dieses Rückgangs ist unter anderem, dass an manchen kleinen Gerichten (wie zum Beispiel Kleve, Detmold und Siegen) nicht immer eine AG zustande kommt. Zudem sind die AGs an den Gerichten deutlich kleiner: Waren früher nicht selten 25 Referendare in einer AG, sind es jetzt gerade einmal 10 Referendare.
Es gibt Nachrichten, da kann man nur mit dem Kopf schütteln (und gar nicht mehr damit aufhören!). In Wiesbaden sollte es diese Woche zu einer Strafverhandlung kommen, die es so in Deutschland wohl noch nie gegeben hat.
Erst vor 2 Tagen hatten wir hier in den RefNews auf einen Beschluss des OVG Lüneburg aufmerksam gemacht, das einer Juristin im einstweiligen Rechtsschutz erlaubte, zwei Klausuren zu wiederholen. Hintergrund dieser Entscheidung ist der Verkauf von Examenslösungen an Rechtsreferendare. Die Klägerin hatte zusammen mit solchen Käufern ihr Examen geschrieben und argumentierte vor Gericht mit Erfolg, dass aufgrund dieser hervorragenden Klausurlösungen die Bewertung der übrigen Klausuren verfälscht seien.
Die ganz eisigen Temperaturen in der letzten Woche hatten (leider) auch Auswirkungen auf das zweite Staatsexamen: Wie wir aus dem Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern erfuhren, fiel bei einer Klausur die Heizung aus. Dies führte natürlich dazu, dass diese Klausur unter "nicht optimalen Bedingungen" durch die Referendare geschrieben werden musste.
Fairerweise bietet das Justizministerium den betroffenen Referendaren an, am Montag, den 18.01.2016, eine Ersatzklausur zu schreiben.
Der Skandal um die verkauften Examenslösungen in Niedersachsen ist um noch eine Dimension reicher. Nicht nur dass neben dem Richter als Verkäufer auch ehemalige Referendare als Käufer inzwischen strafrechtlich verurteilt worden sind und 15 Juristen nachträglich das 2. Examen aberkannt wurden; nun haben mehrere Juristen, die in …
Im Fall der verkauften Examenssachverhalte durch einen Richter in Niedersachsen, der hauptamtlich beim Justizprüfungsamt arbeitete, hatte für den Richter eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren geführt. Folgen hatte der Verkauf aber nicht nur für den Richter; auch die Referendare, die die Examenssachverhalte erstanden hatten, mussten Konsequenzen hinnehmen. So wurden 15 Juristen durch das Justizprüfungsamt das 2. Examen aberkannt.
Zu einer eklatanten Ungleichbehandlung ist es diesen Monat offenbar bei den Klausuren im 2. Examen in Hessen gekommen. Wenn diese beim JPA gerügt wird, das bislang wohl noch gar keine Kenntnis von dieser Ungleichbehandlung hat, dürfte es zur Folge haben, dass alle Hessen diese Klausur zu einem späteren Zeitpunkt erneut schreiben müssen.
Aber jetzt erst einmal zum zugrunde liegenden Sachverhalt.
Auf der Seite von "Protokolle Assessorexamen" gibt es neben den Prüferprotokollen für das 2. Juristische Examen auch viele Hinweise zu aktueller Rechtsprechung, die Gegenstand der Klausuren oder der mündlichen Prüfung werden könnten. Insbesondere werden examensrelevante Entscheidungen für Rechtsreferendare im "Fall des Monats" detailliert aufbereitet. Wir stellen Euch hier den Fall des Monats aus dem Oktober 2015 vor:
In dem Fall der verkauften Examenssachverhalte in Niedersachsen ist nach dem Richter, der die Klausursachverhalte inklusive Lösungen verkaufte, nun auch der erste Käufer verurteilt worden. Vor dem Amtsgericht Celle wurde der Jurist wegen Bestechung schuldig gesprochen und zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.