Es gibt Rechtsgebiete, bei denen die Referendare in weiten Teilen Deutschlands auf Lücke setzen können. Dazu zählen vor allem Arbeitsrecht und Familienrecht. Beides Rechtsgebiete, auf die man im 1. Examen regelmäßig treffen kann, die aber im 2. Staatsexamen nahezu nie Gegenstand der Klausuren sind. Dies gilt zumindest für die meisten Bundesländer.
Getroffen hat es aber diesen Monat die Referendare, die in Hessen die Klausuren schreiben. »»»