Viele Referendare hätten sich nach Abschluss des Examens ein besseres Ergebnis gewünscht, sodass sie in Betracht ziehen, die Bewertung von Klausuren gerichtlich überprüfen zu lassen.
Das Landesjustizprüfungsamt München hat für das Prüfungsjahr 2011 wieder Zahlen veröffentlicht, anhand denen man die Erfolgsaussichten von solchen Anfechtungen ablesen kann. Diese Zahlen sind nicht gerade motivierend. Denn für 2011 sehen die Zahlen folgendermaßen aus:
Im Jahr 2011 wurden insgesamt 133 Nachprüfungs- und Widerspruchsverfahren neu anhängig gemacht, es konnten 124 Nachprüfungs- und Widerspruchsverfahren erledigt werden. In acht Fällen wurde von den Bewertern eine Einzelnote angehoben. Dies entspricht einer Erfolgsquote von 6,45 % bezogen auf die Zahl der abgeschlossenen Nachprüfungsverfahren. Bezogen auf die Gesamtzahl der im Jahr 2011 korrigierten Prüfungsarbeiten liegt die Änderungsquote etwa bei 0,02 %.
Nicht gerade motivierende Zahlen, die dazu ermuntern, eine Prüfungsanfechtung durchzuführen…