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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 36/2026
Samstag, der 05.09.2026
     

Alle Artikel der Kategorie "Allgemein"

Gilt für Rechtsreferendare der Mindestlohn?

Im Beck-Blog sind für auf einen interessanten Gastbeitrag eines Referendars gestoßen, der sich mit der Frage beschäftigt, ob Rechtsreferendare dem Mindestlohngesetz unterfallen. Wäre das zu bejahen, hätten wohl viele Referendare einen Anspruch auf eine satte Erhöhung ihres „Lohns“.

Dafür spricht, dass Referendare durch die Ausbildungs-ordnungen umfassend zum Dienst im Referendariat verpflichtet werden.  »»» 

Nebenjob für Rechtsreferendare

Die Unterhaltsbeihilfe ist wirklich nicht gerade üppig. Viele Referendare ergreifen daher ihre Chance und arbeiten bereits während des Referendariats bei einer Anwaltskanzlei, um sich ein paar Euros hinzu zu verdienen und praktische Erfahrungen zu sammeln.

Derzeit sucht das Anwaltsbüro Volbracht einen Referendar (w/m) in Nebentätigkeit. Alle Infos zu diesem Nebenjobangebot findest Du jetzt auf Stationsradar.de!

Mindmaps – Visualisierte Darstellung für Referendare

„Eine Mind-Map beschreibt eine […] kognitive Technik, die man z. B. zum Erschließen und visuellen Darstellen eines Themengebietes, zum Planen oder für Mitschriften nutzen kann. Hierbei soll das Prinzip der Assoziation helfen, Gedanken frei zu entfalten und die Fähigkeit des Gehirns zur Kategorienbildung zu nutzen.“ – So lautet die Erklärung auf Wikipedia.

Ziel des neue Projekts ref.unilib.de ist es, die Inhalte zum Referendariat vollständig als Mindmaps abzubilden.  »»» 

Rechtsreferendar/-in (m,w,d)

von Stadt Willich
Haben Sie schon mal daran gedacht, sich für Ihre Verwaltungs- bzw. Wahlstation bei der Stadtverwaltung Willich zu bewerben? Bei uns erwartet Sie ein kollegiales Miteinander, flexible Arbeitszeiten und ein praxisnaher Einblick in die rechtlichen Fragestellungen einer Kommunalverwaltung. Wir nehmen Rücksicht auf Ihre Interessenschwerpunkte und binden Sie in die gesamten betrieblichen Abläufe sowie in unser Team ein.

Günstige gebrauchte Literatur für Referendare

Referendarliteratur ist teuer. Um bei der eher bescheidenen Unterhaltsbeihilfe etwas Geld zu sparen, bietet es sich an, günstige gebrauchte Bücher zu kaufen.

Im Referendarbuchladen gibt es dazu die Kategorie „2. Hand“, in der regelmäßig gebrauchte Skripte und Kommentare von ehemaligen Referendaren angeboten werden. Das Angebot kann sich sehen lassen.   »»» 

UPDATE: Richter ist schuldfähig

In dem derzeit vor dem LG Lüneburg laufenden Verfahren gegen den Richter, der in Niedersachsen Klausursachverhalte des 2. Staatsexamens an Referendare verkauft hat, hat gestern ein Gutachter ausgesagt. Wie die LTO berichtet, hält der psychiatrische Gutachter den Angeklagten für schuldfähig.

Anhaltspunkte für eine Schizophrenie oder ähnlich schwere psychische Erkrankungen seien beim Angeklagten nicht gegeben.  »»» 

Ehrenamtliche Tätigkeit bei „WEISSER RING e.V.“

von

Sich den ganzen Tag mit juristischen Themen zu beschäftigen ist ja schön und gut. Auch bringt es einen natürlich auch deutlich weiter. Aber beim besten Willen muss ich gestehen, dass ich insbesondere die ganze theoretische Arbeitsweise etwas über hatte. Schließlich stand ich am Ende meines Studiums und hatte nur noch meine Schwerpunktarbeit zu schreiben. Was läge da näher, als nun endlich mit der praktischen Arbeit zu beginnen.  »»» 

Neue Unterhaltsbeihilfeverordnung für Referendare aus NRW

Wie wir in den RefNews bereits berichteten, hatte das OVG Münster entschieden, dass das Land NRW jahrelang die Unterhaltsbeihilfe der Rechtsreferendare falsch berechnet hat. Offenbar ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, da Revision eingelegt wurde.

Trotz alledem hat der Verordnungsgeber bereits reagiert und eine neue Beihilfeverordnung erlassen.  »»» 

App für Rechtsreferendare

Auch die RefNews sind Teil der Referendarswelt – dem Portal und die Startseite für alle wichtigen Infos und Angeboten für Rechtsreferendare.

Jetzt gibt es die „Referendarswelt“ auch als App für Dein Smartphone! Gehe in den Apple App Store für die iOS-Version bzw. in den Google Play Store für die Android-Version und lade Dir die App auf Dein Handy. So bist Du immer auf dem Laufenden, was in der Welt der Referendare passiert.

….und dann ist auch schon Weihnachten!

von

Wer kennt es nicht: Zu Beginn des Studiums hatte man das Gefühl, alle Zeit der Welt zu haben, bevor man anfangen muss, sich tatsächlich intensiv auf das 1. Examen vorzubereiten. Immerhin hatte man eigentlich keinen wirklichen Zeitdruck. Schaffte man es nicht alle nötigen Scheine zu erhaschen oder war man sich dann doch nicht mehr so sicher, konnte man ganz getrost das Examen weiter nach hinten verschieben. Nicht die beste aller Lösungen, aber immerhin eine Lösung.  »»» 

Fall des Monats für Rechtsreferendare – Nachträgliche Erweiterung einer Klage um einen Hilfsantrag

Auf der Seite von „Protokolle Assessorexamen“ gibt es neben den Prüferprotokollen für das 2. Juristische Examen auch viele Hinweise zu aktueller Rechtsprechung, die Gegenstand der Klausuren oder der mündlichen Prüfung werden könnten. Insbesondere werden examensrelevante Entscheidungen für Rechtsreferendare im „Fall des Monats“ detailliert aufbereitet. Wir stellen Euch hier den Fall des Monats aus dem November 2014 vor:   »»» 

Wichtiges zu Stationszeugnissen

von

Wofür gibt es Zeugnisse?

In Hessen bekommt grundsätzlich jeder Referendar zum jeweiligen Stationsende zwei Zeugnisse ausgefertigt – eines vom AG-Leiter und eines vom Einzelausbilder. Der durchschnittliche Referendar sammelt so also bis zum Ende des juristischen Vorbereitungsdienstes 10 Zeugnisse. Überall, wo das Wort „grundsätzlich“ steht, gibt es aber natürlich auch Ausnahmen.  »»» 

Rechtsreferendare in NRW erhalten Gehaltsnachzahlung

Nach dem VG Minden (wir berichteten am 04. Juni 2014) hat nun auch das OVG Münster entschieden, dass die Referendare gegen das Land NRW Anspruch auf Gehaltsnachzahlung haben. Es stellte wie die Vorinstanz fest, dass Nordrhein-Westfalen seit der Föderalismusreform die Höhe der Unterhaltsbeihilfe falsch berechnet hat.

Grund der fehlerhaften Berechnung ist die Anknüpfung an den niederigeren Anwärtergrundbetrag des Landes NRW.  »»»