In dem derzeit vor dem LG Lüneburg laufenden Verfahren gegen den Richter, der in Niedersachsen Klausursachverhalte des 2. Staatsexamens an Referendare verkauft hat, hat gestern ein Gutachter ausgesagt. Wie die LTO berichtet, hält der psychiatrische Gutachter den Angeklagten für schuldfähig.
Anhaltspunkte für eine Schizophrenie oder ähnlich schwere psychische Erkrankungen seien beim Angeklagten nicht gegeben. Zudem sagte der Gutachter, dass auch „eine schwere Intelligenzminderung mit seinem beruflichen Lebenslauf nicht vereinbar“ sei.
Die Verteidigung hatte gegen die Aussage des Gutachters eingewandt, dass dieser allein nach Aktenlage das Gutachten erstellt habe; eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Angeklagten habe es dagegen nicht gegeben. Hierbei ist allerdings anzumerken, dass der Angeklagte selbst ein Gespräch mit dem Gutachter verweigert hatte. Die entscheidende Kammer betonte diesbezüglich, dass ein Sachverständiger nicht an allen Tagen der Beweisaufnahme anwesend sein müsse.
Es bleibt anzuwarten, wann in der Sache eine Entscheidung ergehen wird.