Schon nach ca. einem Monat Referendariat geht´s los: Klausuren werden geschrieben, man wird vom Einzelausbilder bewertet und man erhält Bewertungen für mündliche Leistungen wie das Halten von Aktenvorträgen.
All das soll uns natürlich auf das 2. Staatsexamen und die Berufswelt vorbereiten, die Noten sollte man aber trotzdem nicht unterschätzen: »»»






HLB Stückmann ist die führende selbstständige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Ostwestfalen-Lippe und Teil des globalen Netzwerks HLB International. Mit 23 Partnerinnen und Partnern und über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten wir an den Standorten Bielefeld, Hamburg und München für Unternehmen unterschiedlichster Größe. Es besteht eine enge, durch Personalunion im Partnerbereich und räumliche Nähe verstärkte Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei BKS Rechtsanwälte. Im Mittelpunkt stehen für uns der persönliche Austausch, fachliche Exzellenz und Lösungen, die nachhaltig und praxisnah sind. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne – einen Studentenausweis besitzt man nicht mehr und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.
„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln.


Im Netz findet man auf der Seite 

Zweifellos hat man gerade in der Strafrechtsstation eine große Verantwortung, wenn man als Sitzungsvertreter erstmals allein im Gerichtssaal auftritt. Intensiv diskutiert wird die Frage, inwieweit man von dem im Vorfeld mit dem Staatsanwalt besprochenen Strafrahmen abweichen darf, wenn sich die Situation in der mündlichen Verhandlung anders darstellt als erwartet. Darf man zum Beispiel dennoch auf Freispruch plädieren? Und was sind mögliche Konsequenzen einer Überschreitung der Kompetenzen?
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