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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 45/2025
Samstag, der 08.11.2025
     

Terminsvertretung durch Rechtsreferendare vor dem AG

In der Rechtsanwaltsstation unterstützt man den ausbildenden Anwalt nicht nur dadurch, dass man die erforderlichen Schriftsätze vorbereitet. Oftmals wird man als Referendar auch zum Amtsgericht geschickt, um dort Gerichtstermine wahrzunehmen. Dass das natürlich erlaubt ist, dürfte jedem klar sein. In welchen Rechtsnormen es aber steht, dass der Referendar als Terminsvertreter auftreten darf, wissen viele möglicherweise nicht spontan.  »»» 

Kostenlose Aktenvorträge zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

Für die mündliche Prüfung muss man sich insbesondere auf den Aktenvortrag vorbereiten. Denn die mündliche Prüfung beginnt gerade mit diesem, und die Prüfer bekommen durch den Aktenvortrag den ersten Eindruck vom Kandidaten, der nicht selten bereits die Weichen für eine gute oder weniger erfolgreiche Prüfung stellt.

Manche Prüfungsämter veröffentlichen Original-Aktenvorträge zum Üben. Links zu diesen findest Du auf protokolle-assessorexamen.de – nach Rechtsgebieten sortiert und mit Schlagworten versehen.  »»» 

Wer war eigentlich… Dr. Heinrich Schönfelder
von

Jeder Jurist kennt seinen Namen, daher sorgen wir jetzt dafür, dass zumindest jeder RefNews-Leser weiß, wer Dr. Schönfelder war. Geboren wurde er im Jahre 1902 in Nossen (Sachsen). Er studierte Jura in Tübingen und Leipzig und legte dort auch sein erstes Staatsexamen im Jahre 1925 ab. Es folgte kurz darauf die Promotion und das zweite Staatsexamen 1930. Anschließend arbeitete er als Amtgerichtsrat. Aber der perfekte Lebenslauf hatte auch seine Schattenseiten…  »»» 

von Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.
Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.
Trinkversuch
von

Ein ganz besonderes Highlight der Strafstation durften wir direkt zu Beginn der Station schon erleben – den legendären Trinkversuch! Unsere Vorgänger hatten dieses Event organisiert und uns eingeladen, uns anzuschließen. Das ließen wir uns natürlich nicht zweimal sagen!

Am Freitag Nachmittag gegen 17 Uhr fanden sich dann alle Wagemutigen in den Räumen der DEKRA ein.  »»» 

Prüfungsprotokolle – Die Bezugsquellen
von

Nachdem der schriftliche Teil des Examens abgeschlossen ist, geht die Vorbereitung auf den meist bis dahin vernachlässigten Teil – die mündliche Prüfung – los. In der Wahlstation haben sich die meisten schon eingehend mit Aktenvorträgen beschäftigt, dann kommt endlich der „langersehnte“ Brief vom LJPA, worin die Ergebnisse benannt sind und die Prüfer der mündlichen Prüfung bekannt gegeben werden (so zumindest in NRW).  »»» 

Legal Project Manager – ein neues Berufsbild
von

Der Legal Project Manger, eine Mischung aus Jurist, Ökonom und Projektmanager, ist ein neues Berufsbild, das aus Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung hervorgeht.

In den USA sind Juristen immer mehr als diese angestellt und arbeiten in Großkanzleien oder großen Unternehmen. Zu ihren Aufgaben zählen das Qualitätsmanagement und die Beaufsichtigung der Einhaltung rechtlicher Standards und Vorschriften sowie des zeitlichen und finanziellen Rahmens bei Großprojekten. Somit geht das Wissen über das eines „einfachen“ Juristen hinaus.  »»» 

Viele Fehler in Examensklausuren

Im Rahmen einer mündlichen Anfrage ging es in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.12.2014 um die Häufigkeit von Fehlern in den Sachverhalten der Klausuren des 2. Examens in Niedersachsen.

Bei der Beantwortung dieser mündlichen Anfrage durch die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz stellte sich heraus, dass die Klausursachverhalte schon sehr häufig Fehler enthalten!  »»» 

Vorbereitung auf die mündliche Prüfung VOR Erhalt der Ladung
von

Die „heiße Phase“ der Vorbereitung auf die Mündliche beginnt zwar erst mit Erhalt der Ladung. Aber auch vor Erhalt der Ladung kann und sollte man sich bereits auf die mündliche Prüfung vorbereiten. Hilfreich sind hierbei unter anderem das Insider-Dossier zu den Standardfragen sowie unsere anonymisierten Wahlfach-Protokolle.

Die Zeit bis zur mündlichen Prüfung vergeht schneller als man denkt. Auch wenn das Durcharbeiten der Protokolle erst möglich ist, wenn man die Ladung erhalten hat und die Prüfer namentlich kennt, findest Du auf Protokolle-Assessorexamen.de hilfreiche Protokollsammlungen und Bücher, um Dich bereits jetzt auf die mündliche Prüfung vorzubereiten. 

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Gute Stationszeugnisse ersetzen nicht das 2. Examen!

Immer wieder diskutiert wird im Netz die Bedeutung guter AG- und Stationszeugnisse. Dabei darf man zwar den Wert dieser Zeugnisse nicht überschätzen. Denn es hängt oftmals vom jeweiligen AG-Leiter / Ausbilder ab, wie gut das Zeugnis letztlich ausfällt. Dennoch haben diese Zeugnisse sicherlich ihre Bedeutung, wenn man sich später auf den ersten Job bewirbt. Der BGH musste aber tatsächlich dazu Stellung nehmen, ob gute Stationszeugnisse ausreichen, um eine Anwaltszulassung zu bekommen, wenn man endgültig durch das zweite Staatsexamen gefallen ist!  »»» 

Kintz – Öffentliches Recht im Assessorexamen

Das Buch „Öffentliches Recht im Assessorexamen“ von Roland Kintz ist in der JuS-Schriftenreihe erschienen. Das Buch ist im Refendarbuchladen erhältlich.

Der Autor ist Richter am Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße. Seine Nähe zur juristischen Ausbildung hat er als nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare sowie als Lehrbeauftragter an der renommierten Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer erlernt.

In seinem Werk behandelt er umfassend das für das Assesorexamen erforderliche Prüfungswissen im Öffentlichen Recht.  »»»