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  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 35/2026
Dienstag, der 25.08.2026
     

Wie wichtig sind gute Stations- und AG-Zeugnisse?

von

Schon nach ca. einem Monat Referendariat geht´s los: Klausuren werden geschrieben, man wird vom Einzelausbilder bewertet und man erhält Bewertungen für mündliche Leistungen wie das Halten von Aktenvorträgen.

All das soll uns natürlich auf das 2. Staatsexamen und die Berufswelt vorbereiten, die Noten sollte man aber trotzdem nicht unterschätzen:  »»» 

Strafstation: Sitzungsdienst wird planbarer mit guter Vorbereitung

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Der erste Sitzungsdienst in der Strafstation gehört für viele Referendarinnen und Referendare zu den Momenten, vor denen die Anspannung besonders groß ist. Plötzlich steht nicht mehr nur eine Akte auf dem Schreibtisch, sondern eine echte Hauptverhandlung mit Publikum, Angeklagten, Gericht und der eigenen Rolle als Vertreterin oder Vertreter der Staatsanwaltschaft. Wie beck-aktuell.de berichtet, rät Christian Walz dazu, diese Angst zunächst als normale Reaktion einzuordnen.

Im Mittelpunkt steht dabei weniger der Termin selbst als die eigene Bewertung der Situation. Walz greift das aus der Psychotherapie bekannte ABC-Modell auf: Nicht das Ereignis löst unmittelbar das Gefühl aus, sondern die gedankliche Einordnung dazwischen. Wer den Sitzungsdienst nur mit Kontrollverlust, Fehlerangst und Überforderung verbindet, steigert die innere Hürde. Wer die Lage realistischer bewertet, kann aus Nervosität eher Arbeitsruhe machen.  »»» 

BVerfG: OLG-Präsident scheitert im Streit um rechtsextremen Referendar (2 BvR 17/26)

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines OLG-Präsidenten nicht zur Entscheidung angenommen, der sich gegen die vorläufige Aufnahme eines Bewerbers in den juristischen Vorbereitungsdienst gewandt hatte. Der Bewerber war zuvor wegen seines politischen Engagements in Organisationen, die der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden, vom Vorbereitungsdienst abgelehnt worden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht verpflichtete die Ausbildungsbehörde jedoch im Eilverfahren, ihn vorläufig aufzunehmen. Dagegen wandte sich der OLG-Präsident mit der Begründung, das Oberverwaltungsgericht habe seine Verfahrensrechte verletzt und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verfassungstreue von Referendaren verkannt. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht abschließend entschieden, ob der Bewerber endgültig in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden muss. Es hat vielmehr geprüft, ob die gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts erhobenen verfassungsrechtlichen Rügen ausreichend begründet waren. Genau daran scheiterte die Beschwerde.  »»» 

Rechtsreferendariat Verwaltungs- oder Wahlstation im Servicebereich Recht

von Technische Universität Berlin
ZUV - Zentrale Universitätsverwaltung, Abteilung II Personal und Recht, Servicebereich Recht Der Servicebereich Recht der TU Berlin sucht fortlaufend engagierte Rechtsreferendar*innen für die Verwaltungs- oder Wahlstation. Wir bieten Ihnen praxisnahe Einblicke in die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen einer renommierten technischen Universität und die Möglichkeit, an der Schnittstelle von Recht, Wissenschaft und Verwaltung mitzuwirken. Neben den Aufgaben eines allgemeinen Justiziariats gehören die rechtliche Beratung der Hochschulleitung und anderer Stellen der TU sowie die Begleitung von Gesetzgebungsverfahren zu unserem Tätigkeitsbereich. Der aktuelle tiefgreifende Transformationsprozess der Berliner Hochschulen wirft täglich spannende Rechtsfragen auf, die uns oft auf rechtliches Neuland führen.

Internationaler Studentenausweis für Referendare

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Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne – einen Studentenausweis besitzt man nicht mehr und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.

Es gibt aber doch eine Möglichkeit, die Vorzüge weiter zu genießen: Den Internationalen Studentenausweis!  »»» 

Examensvorbereitung braucht eigenen Plan statt Musterlösung

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Ein außergewöhnliches Klausurergebnis macht neugierig, doch der eigentliche Nutzen des Beitrags liegt nicht in der 18-Punkte-Anekdote. Wie www.beck-aktuell.de berichtet, beschreibt Ron Straßburg seine Examensvorbereitung als bewusst geplanten, aber nicht schematischen Prozess. Für Kandidatinnen und Kandidaten im Staatsexamen ist daran vor allem wichtig: Der Autor verkauft keinen Königsweg, sondern zeigt, wie Struktur, Selbstbeobachtung und methodisches Üben zusammenwirken können.

Zentral ist die frühe Planung der Vorbereitungszeit. Der Stoff soll nicht nur gesammelt, sondern realistisch auf Wochen und Tage verteilt werden. Dabei bleibt Raum für Puffer und Anpassungen, weil sich Lernmethoden erst im Verlauf bewähren. Besonders überzeugend ist der Hinweis, Wissen schrittweise stärker an Fällen zu erproben. Wer Themenblöcke regelmäßig wiederholt und zwischen Rechtsgebieten wechselt, trainiert zugleich die Flexibilität, die echte Klausuren verlangen.  »»» 

Spickzettel in der mündlichen Prüfung

„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln.

Es stellt sich schon die Frage, ob es sich lohnt, sich für den Aktenvortrag einen Spickzettel zu schreiben. Zudem durchaus interessant, wie der Kandidat erwischt wurde:  »»» 

DJFT-Beschlüsse bremsen die Reformdebatte im Staatsexamen

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Wie beck-aktuell.de berichtet, hat der Deutsche Juristen-Fakultätentag erneut Beschlüsse zur Zukunft der juristischen Ausbildung gefasst. Im Mittelpunkt standen Künstliche Intelligenz, die Umsetzung des § 5a DRiG und allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Prüfungen. Der Befund fällt jedoch ernüchternd aus: Statt eines klaren Reformprogramms stehen vor allem Bekenntnisse zu bestehenden Strukturen, obwohl gerade Prüfungsdruck und digitale Arbeitsweisen praktische Antworten verlangen.

Für Referendarinnen, Referendare und Examenskandidaten ist das relevant, weil die Debatte um Ausbildungsinhalte, Prüfungsformate und Bewertungstransparenz unmittelbar auf das Staatsexamen zurückwirkt. Der Fakultätentag erkennt zwar an, dass KI das Berufsbild verändert, bleibt aber bei vorsichtigen Formulierungen. Hochschulen sollen ihre Aktivitäten ausbauen, klassische juristische Fähigkeiten sichern und neue Elemente entwickeln, ohne dass konkrete Prüfungs- oder Ausbildungsschritte benannt werden. Damit bleibt offen, wie künftige Klausuren, Arbeitsgemeinschaften und Korrekturen aussehen sollen.  »»» 

VG Wiesbaden: Kein automatischer Notensprung knapp vor dem Prädikat (7 K 298/25.WI)

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Eine Examenskandidatin in Hessen hat vor dem VG Wiesbaden vergeblich versucht, ihre Abschlussnote im Zweiten Juristischen Staatsexamen von 8,95 auf 9,00 Punkte anheben zu lassen. Der Abstand zum Prädikat war minimal: Nur 0,05 Punkte trennten sie von der Note „vollbefriedigend“. Das Gericht stellte jedoch klar, dass eine solche Nähe zur nächsten Notenstufe für sich genommen keinen Anspruch auf eine Notenanhebung begründet. Entscheidend bleibt, ob die Prüfungskommission ihren Beurteilungsspielraum ordnungsgemäß ausgeübt hat.

Der Fall zeigt besonders deutlich, welche praktische Bedeutung die rechnerische Endnote im juristischen Staatsexamen haben kann. Die Klägerin hatte im Vorbereitungsdienst sehr gute Stations- und Arbeitsgemeinschaftsnoten erzielt und auch in der mündlichen Prüfung überwiegend zweistellige Bewertungen erreicht. Gleichwohl ergab die Gesamtberechnung nur 8,95 Punkte. Nach hessischem Prüfungsrecht kann die Kommission die rechnerisch ermittelte Prüfungsnote zwar um bis zu einen Punkt anheben, wenn der Gesamteindruck den Leistungsstand dadurch besser abbildet. Diese Möglichkeit ist aber kein Automatismus.  »»» 

Podcast für die Zivilrechtsstation

Im Netz findet man auf der Seite ag-zivilrecht.de einen interessanten Podcast. Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich in der Zivilrechtsstation befinden oder den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. In den vielen abrufbaren Folgen werden zahlreiche zivilrechtliche Themen ausführlich behandelt.

Der Autor heißt Christian Konert. Er ist Richter am Amtsgericht Aschersleben und nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare für die Einführungs-AG und den Ergänzungsvorbereitungsdienst.  »»» 

Länderpläne bringen Bewegung in Referendariat und Jurastudium

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Mehrere neue Koalitionsverträge zeigen, dass die juristische Ausbildung in den Ländern nicht mehr nur als Hochschulthema behandelt wird. Wie www.beck-aktuell.de berichtet, reichen die Vorhaben von einem leichter zugänglichen Teilzeitreferendariat über höhere Unterhaltsbeihilfen bis zu Reformen bei Prüfungsstoff, Digitalisierung und Zusammensetzung der Prüfungskommissionen. Für angehende Referendarinnen und Referendare ist das relevant, weil politische Programmsätze später über Stationsorte, Prüfungsformate und finanzielle Rahmenbedingungen entscheiden können.

Baden-Württemberg stellt vor allem Praxisnähe, Digitalisierung und eine mögliche Verschlankung der Prüfungsinhalte in den Mittelpunkt. Für den Vorbereitungsdienst werden eine weitere Professionalisierung, ein besser zugängliches Teilzeitmodell und eine höhere Unterhaltsbeihilfe angekündigt. Auch die Besetzung von Prüfungskommissionen soll gleichstellungspolitisch stärker in den Blick kommen. Konkrete Umsetzungsschritte bleiben allerdings noch offen, sodass Referendarinnen und Referendare zunächst vor allem ein Reformsignal sehen.  »»» 

LG Stuttgart: Kein Schadensersatz wegen Rückenschmerzen im Zweiten Staatsexamen (7 O 212/25)

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Wer im Zweiten Staatsexamen knapp an der Zulassung zur mündlichen Prüfung scheitert, sucht naturgemäß nach jedem möglichen Ansatzpunkt. Das LG Stuttgart hatte nun über Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage zu entscheiden, mit der eine ehemalige Referendarin Schadensersatz wegen ihrer Prüfungsbedingungen verlangte. Sie hatte in den schriftlichen Arbeiten durchschnittlich 3,72 Punkte erreicht; für die mündliche Prüfung wären 3,75 Punkte nötig gewesen. Im Zentrum stand damit eine denkbar knappe Grenze zwischen Fortsetzung des Examens und Nichtbestehen.

Die Antragstellerin machte geltend, das Land Baden-Württemberg habe sie rechtswidrig benachteiligt. Während der Klausuren habe sie unter erheblichen Rückenschmerzen gelitten, die sich altersbedingt stärker ausgewirkt hätten. Hinzu seien familiäre Pflege- und Betreuungsaufgaben gekommen. Außerdem beanstandete sie eine Zivilrechtsklausur, in der zunächst die Notenstufe „befriedigend“ vermerkt, später aber durch „ausreichend“ ersetzt worden war. Aus ihrer Sicht hätte eine höhere Bewertung zur Zulassung zur mündlichen Prüfung geführt und ihr ein früheres Einkommen als Volljuristin ermöglicht.  »»» 

Sitzungsvertretung: Rückfragen beim Ausbilder notwendig?

Zweifellos hat man gerade in der Strafrechtsstation eine große Verantwortung, wenn man als Sitzungsvertreter erstmals allein im Gerichtssaal auftritt. Intensiv diskutiert wird die Frage, inwieweit man von dem im Vorfeld mit dem Staatsanwalt besprochenen Strafrahmen abweichen darf, wenn sich die Situation in der mündlichen Verhandlung anders darstellt als erwartet. Darf man zum Beispiel dennoch auf Freispruch plädieren? Und was sind mögliche Konsequenzen einer Überschreitung der Kompetenzen?  »»»