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  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 17/2026
Samstag, der 25.04.2026
     

BayVGH: Kein Anspruch auf Referendarausbildungsplatz am Wohnort – Organisationsermessen bei der Zuteilung (3 CE 25.2093)

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Der BayVGH hatte sich mit einem Rechtsstreit zu befassen, in dem ein in München wohnender Rechtsreferendar im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Zuteilung eines Ausbildungsplatzes in seiner Heimatstadt begehrte. Der Präsident des Oberlandesgerichts München hatte ihn für seinen juristischen Vorbereitungsdienst einem anderen Ausbildungsort innerhalb des OLG-Bezirks zugewiesen. Dagegen wandte sich der Referendar mit dem Argument, dass er wegen seiner Wohnsitzbindung einen Anspruch auf einen Ausbildungsplatz in München habe. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag zurück, weil es bereits an einem subjektiven Anspruch auf einen bestimmten Ort fehle und die Kapazitäten vorrangig nach verwaltungsinternen Kriterien zu verteilen seien. Mit der Beschwerde verfolgte der Antragsteller sein Begehren weiter.

Der BayVGH stellte klar, dass aus § 46 Abs. 4 Satz 3 und 4 der Bayerischen Juristenausbildungsordnung kein Recht auf Zuteilung an einen bestimmten Ausbildungsort folgt. Die Norm gibt vor, dass Bewerber in der Regel dem Oberlandesgerichtsbezirk zugewiesen werden sollen, mit dem sie durch längeren Familienwohnsitz oder andere engere Beziehungen verbunden sind; sie räumt dem OLG-Präsidenten jedoch ein weites Organisationsermessen ein. Dieses Ermessen umfasst auch die Verteilung auf einzelne Ausbildungsorte innerhalb des Bezirks, die sich an Ausbildungserfordernissen und Kapazitäten orientiert. Einen Anspruch auf bevorzugte Behandlung an einem bestimmten Ort kann der Bewerber nur verlangen, wenn die Verwaltung ihr Ermessen grob fehlerhaft ausgeübt hat. Der Senat betonte, dass die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG nicht bedeutet, dass Referendare sich ihren Ausbildungsort frei aussuchen können, und dass der Gleichheitssatz aus Art. 3 GG nur eine ermessensfehlerfreie, gleiche Anwendung der Kriterien verlangt.
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Kleidung am 1. Tag der Zivilrechtsstation

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Am ersten Tag des Referendariats möchte man natürlich nicht negativ auffallen. Deshalb taucht im Netz immer wieder die Frage auf, mit welcher Kleidung man erscheinen sollte – förmlich mit Anzug oder locker mit Jeans und Hemd. In den Schreiben der Gerichte steht oftmals, dass um „angemessene Kleidung“ gebeten wird. Aber was ist für den Start ins Referendariat beim Landgericht angemessen? Auch ich will dazu mal meine Erfahrungen erzählen.  »»» 

Baden-Württemberg plant Metalldetektoren im Staatsexamen: Studierende warnen vor Generalverdacht

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Baden-Württemberg plant eine Reform der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung, die auch den Einsatz von Metalldetektoren bei staatlichen Examensprüfungen vorsieht. Wie jurios.de berichtet, liegt dem Landesfachschaftsausschuss der rechtswissenschaftlich Studierenden sowie den Sprechervorständen der Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe ein Entwurf vom 11. November 2025 vor. Die studentische Vertretung erkennt zwar den Anpassungsbedarf der Prüfungsordnung, sieht aber gravierende Probleme in der geplanten Kontrolle der Prüflinge durch Metalldetektoren und Handsonden.  »»» 

Rechtsreferendar:in (m/w/d)Arbeitsrecht

von Covestro AG
Wir sind Covestro. Wir sind neugierig. Wir sind mutig. Wir sind vielfältig. Wir haben chemische Materiallösungen mit bahnbrechenden Produkten verfeinert. Gemeinsam überschreiten wir Grenzen und suchen weitere Talente, die mit unseren ca. 18.000 Kolleginnen und Kollegen die Welt lebenswerter machen und #1ofUs werden. Du möchtest Deine Anwalts- oder Wahlstation mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in einem internationalen Unternehmensumfeld absolvieren und an Fragestellungen mit unmittelbarem Praxisbezug mitarbeiten? Dann bist Du bei Covestro richtig. In unserer Rechtsabteilung unterstützt Du das Team im Bereich Arbeitsrecht bei der rechtlichen Begleitung des operativen Geschäfts und arbeitsrechtlicher Projekte. Dabei arbeitest Du eng mit Human Resources, Führungskräften und unseren Syndikusrechtsanwält:innen zusammen und erhältst Einblicke in die arbeitsrechtliche Beratung eines international tätigen Unternehmens.

Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß – BVerfG bestätigt hessisches Neutralitätsgebot (2 BvR 1333/17)

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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14. Januar 2020 eine Verfassungsbeschwerde gegen das hessische Neutralitätsgebot für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zurückgewiesen. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine deutsche und marokkanische Staatsangehörige, die in Hessen den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte und aus religiösen Gründen ein Kopftuch trug. Das Hessische Ministerium der Justiz sah in einem Erlass von 2007 vor, dass Referendarinnen während bestimmter Ausbildungsabschnitte – etwa bei Tätigkeiten auf der Richterbank, als Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft oder bei Leitung von Anhörungsausschüssen – keine Kleidungsstücke oder Symbole tragen dürfen, die Zweifel an der weltanschaulich‑religiösen Neutralität des Staates wecken könnten. Die Beschwerdeführerin sah darin einen ungerechtfertigten Eingriff in ihre Glaubens- und Berufsfreiheit und wandte sich nach erfolgloser Anrufung der Verwaltungsgerichte an das Bundesverfassungsgericht.  »»» 

Sperrfrist nach Arbeitslosmeldung? Mit guten Argumenten wehren!

Es ist ein klassisches Problem vieler Referendare: Nach der mündlichen Prüfung meldet man sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend / arbeitslos. Die Agentur geht – aus oftmals überhaupt nicht benannten Gründen – davon aus, dass die Meldung zu spät erfolgte und verhängt als erste Maßnahme eine Sperrfrist.

Wir haben aus erster Hand nun einen Erfahrungsbericht eines Referendars erhalten, der sich erfolgreich gegen die verhängte Sperrfrist gewehrt hat (vielen Dank hierfür!).  »»» 

OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt Entlassung einer Rechtsreferendarin wegen Geldwäsche und Unwürdigkeit (6 B 943/22)

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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein‑Westfalen (OVG NRW) hatte sich mit der Beschwerde einer Rechtsreferendarin zu befassen, der die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt und die bereits begonnene Ausbildung durch Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf beendet worden war. Die Juristin war zuvor zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen vorsätzlicher gewerbsmäßiger Geldwäsche in zehn Fällen verurteilt worden. In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hatte sie beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Anfechtungsklage gegen die Entlassungsverfügung wiederherzustellen. Das Verwaltungsgericht lehnte dies ab. Hiergegen legte die Referendarin Beschwerde zum OVG NRW ein.
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VG Koblenz verneint Verfassungstreue und weist Eilantrag eines Diplomjuristen ab (5 L 416/25.KO)

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Der Verwaltungsgerichtshof Koblenz hat am 9. Mai 2025 im Eilverfahren eine Entscheidung getroffen, die für die Zugangsvoraussetzungen zum juristischen Vorbereitungsdienst grundlegend ist. Ein Diplomjurist, der die erste juristische Prüfung bestanden hatte, wollte zum Mai bzw. November 2025 im öffentlich‑rechtlichen Ausbildungsverhältnis als Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz eingestellt werden. Das OLG hatte seinen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass dem Bewerber die notwendige Verfassungstreue fehle. Der Bewerber beantragte daraufhin eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO, um doch noch vorläufig zugelassen zu werden. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag jedoch ab und verwies auf die gesetzliche Verpflichtung, Bewerber am Leitbild der freiheitlich‑demokratischen Grundordnung zu messen.

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OVG Sachsen ordnet vorläufige Zulassung eines Bewerbers mit rechtsextremer Vergangenheit zum juristischen Vorbereitungsdienst an (2 B 267/25)

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Ein Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen, der zuvor als Vorstandsmitglied des als rechtsextremistisch eingestuften Vereins „Ein Prozent à. V.“ und im Landesverband der „Jungen Alternative“ tätig war, erstritt vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) im November 2025 einen Erfolg: Das OVG ordnete seine vorläufige Einstellung als Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk Dresden an. Der Antragsteller hatte im April 2024 die Erste Juristische Prüfung bestanden und sich ab Februar 2025 wiederholt um die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bemüht.  »»» 

Schleswig-Holstein unter Druck: Hohe Durchfallquoten im Zweiten Staatsexamen

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Die Durchfallquote im zweiten juristischen Staatsexamen ist in Schleswig-Holstein seit Jahren auffällig hoch. Nach aktuellen Zahlen fielen 2023 rund 27,86 % der Kandidatinnen und Kandidaten durch – gut jeder vierte Prüfling –, während der Bundesdurchschnitt bei etwa zwölf Prozent lag. Dieser strukturelle Ausreißer sorgt für Druck auf das Justizministerium: Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags soll sich dem Thema annehmen, weil die Opposition wissen will, warum so viele Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen scheitern und ob die Ausbildung im nördlichsten Bundesland besonders schlecht ist.

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Der Auftritt vor Gericht in der Anwaltsstation

Zwar hat man in der Regel bereits in der Strafrechtsstation als Referendar seinen „ersten großen Auftritt“ vor Gericht und vertritt dort die Staatsanwaltschaft. Diese Sitzungsvertretung entgeht einem lediglich dann, wenn bei der Staatsanwaltschaft nicht genügend Staatsanwälte als Ausbilder zur Verfügung stehen und man daher innerhalb der strafrechtlichen Stationsausbildung einem Strafrichter zugewiesen wird.

Nicht selten wird man aber auch in der Anwaltsstation vor Gericht auftreten.  »»» 

Gebühr für den Verbesserungsversuch: Bayern ändert die Regeln

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Im Freistaat Bayern war der sogenannte Verbesserungsversuch bislang kostenlos: Wer nach dem Zweiten Staatsexamen mit seinem Ergebnis unzufrieden war, durfte die Prüfung einmal wiederholen, ohne in die Tasche greifen zu müssen. Diese Zeiten sind bald vorbei. Das bayerische Landesjustizprüfungsamt hat angekündigt, dass die Wiederholung ab dem Prüfungstermin 2026/2 gebührenpflichtig wird und damit eine weitere finanzielle Hürde für Referendarinnen und Referendare entsteht. Ziel der Änderung soll sein, die Kosten des zusätzlichen Prüfungsaufwandes auf diejenigen umzulegen, die den Verbesserungsversuch nutzen möchten.

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Als Referendar beim Bundesverfassungsgericht

In der Legal Tribune Online ist ein interessantes Interview mit einem Referendar erschienen, der derzeit im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes beim Bundesverfassungsgericht arbeitet.

Die Fragen, die die LTO dem Referendar stellte, drehen sich um die Bewerbung um eine Stelle beim höchsten deutschen Gericht, um die Aufgaben, die einen Referendar am BVerfG erwarten sowie um die Arbeitszeiten.  »»»