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  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 17/2026
Montag, der 20.04.2026
     

Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß – BVerfG bestätigt hessisches Neutralitätsgebot (2 BvR 1333/17)

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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14. Januar 2020 eine Verfassungsbeschwerde gegen das hessische Neutralitätsgebot für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zurückgewiesen. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine deutsche und marokkanische Staatsangehörige, die in Hessen den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte und aus religiösen Gründen ein Kopftuch trug. Das Hessische Ministerium der Justiz sah in einem Erlass von 2007 vor, dass Referendarinnen während bestimmter Ausbildungsabschnitte – etwa bei Tätigkeiten auf der Richterbank, als Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft oder bei Leitung von Anhörungsausschüssen – keine Kleidungsstücke oder Symbole tragen dürfen, die Zweifel an der weltanschaulich‑religiösen Neutralität des Staates wecken könnten. Die Beschwerdeführerin sah darin einen ungerechtfertigten Eingriff in ihre Glaubens- und Berufsfreiheit und wandte sich nach erfolgloser Anrufung der Verwaltungsgerichte an das Bundesverfassungsgericht.  »»» 

Sperrfrist nach Arbeitslosmeldung? Mit guten Argumenten wehren!

Es ist ein klassisches Problem vieler Referendare: Nach der mündlichen Prüfung meldet man sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend / arbeitslos. Die Agentur geht – aus oftmals überhaupt nicht benannten Gründen – davon aus, dass die Meldung zu spät erfolgte und verhängt als erste Maßnahme eine Sperrfrist.

Wir haben aus erster Hand nun einen Erfahrungsbericht eines Referendars erhalten, der sich erfolgreich gegen die verhängte Sperrfrist gewehrt hat (vielen Dank hierfür!).  »»» 

OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt Entlassung einer Rechtsreferendarin wegen Geldwäsche und Unwürdigkeit (6 B 943/22)

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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein‑Westfalen (OVG NRW) hatte sich mit der Beschwerde einer Rechtsreferendarin zu befassen, der die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt und die bereits begonnene Ausbildung durch Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf beendet worden war. Die Juristin war zuvor zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen vorsätzlicher gewerbsmäßiger Geldwäsche in zehn Fällen verurteilt worden. In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hatte sie beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Anfechtungsklage gegen die Entlassungsverfügung wiederherzustellen. Das Verwaltungsgericht lehnte dies ab. Hiergegen legte die Referendarin Beschwerde zum OVG NRW ein.
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Rechtsreferendar (w/m/d) für Verwaltungs- oder Wahlstation gesucht

von Law Library of Congress
Werden Sie Teil eines Teams bestehend aus Anwälten aus der ganzen Welt und unterstützen Sie den U.S. Kongress! Die Library of Congress ist die größte Bibliothek der Welt mit mehr als 40 Millionen Bücher und anderen (gedruckten) Werken in 470 Sprachen. Ihre Aufgabe besteht darin Wissen sowohl für die Politik als auch für die breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Law Library of Congress ist Teil der Library of Congress und wurde 1832 gegründet. Sie ist die größte rechtliche Bibliothek weltweit mit mehr als 2,9 Millionen Büchern. Die Law Library erfüllt drei wesentliche Aufgaben: • Sammlung und Archivierung von rechtswissenschaftlichen Publikationen aus allen Ländern und Rechtssystemen der Welt (Collection Service); • Erarbeitung und Bereitstellung von Gutachten zum ausländischen oder vergleichenden Recht durch fachkundige (ausländische und U.S.-amerikanische) Juristen für den U.S. Kongress und andere Bundesbehörden (Foreign Law Research); • Ausarbeitung und Bereitstellung von Informationen über das U.S.-amerikanische und auch ausländische Rechtssysteme. Dies geschieht im Wege der Auftragsrecherche und allgemeiner Publikationen (Public Services). Weitere Information finden Sie unter https://www.loc.gov/research-centers/law-library-of-congress/about-this-research-center/ und https://www.loc.gov/item/internships/global-legal-research/.

VG Koblenz verneint Verfassungstreue und weist Eilantrag eines Diplomjuristen ab (5 L 416/25.KO)

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Der Verwaltungsgerichtshof Koblenz hat am 9. Mai 2025 im Eilverfahren eine Entscheidung getroffen, die für die Zugangsvoraussetzungen zum juristischen Vorbereitungsdienst grundlegend ist. Ein Diplomjurist, der die erste juristische Prüfung bestanden hatte, wollte zum Mai bzw. November 2025 im öffentlich‑rechtlichen Ausbildungsverhältnis als Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz eingestellt werden. Das OLG hatte seinen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass dem Bewerber die notwendige Verfassungstreue fehle. Der Bewerber beantragte daraufhin eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO, um doch noch vorläufig zugelassen zu werden. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag jedoch ab und verwies auf die gesetzliche Verpflichtung, Bewerber am Leitbild der freiheitlich‑demokratischen Grundordnung zu messen.

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OVG Sachsen ordnet vorläufige Zulassung eines Bewerbers mit rechtsextremer Vergangenheit zum juristischen Vorbereitungsdienst an (2 B 267/25)

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Ein Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen, der zuvor als Vorstandsmitglied des als rechtsextremistisch eingestuften Vereins „Ein Prozent à. V.“ und im Landesverband der „Jungen Alternative“ tätig war, erstritt vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) im November 2025 einen Erfolg: Das OVG ordnete seine vorläufige Einstellung als Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk Dresden an. Der Antragsteller hatte im April 2024 die Erste Juristische Prüfung bestanden und sich ab Februar 2025 wiederholt um die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bemüht.  »»» 

Schleswig-Holstein unter Druck: Hohe Durchfallquoten im Zweiten Staatsexamen

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Die Durchfallquote im zweiten juristischen Staatsexamen ist in Schleswig-Holstein seit Jahren auffällig hoch. Nach aktuellen Zahlen fielen 2023 rund 27,86 % der Kandidatinnen und Kandidaten durch – gut jeder vierte Prüfling –, während der Bundesdurchschnitt bei etwa zwölf Prozent lag. Dieser strukturelle Ausreißer sorgt für Druck auf das Justizministerium: Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags soll sich dem Thema annehmen, weil die Opposition wissen will, warum so viele Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen scheitern und ob die Ausbildung im nördlichsten Bundesland besonders schlecht ist.

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Der Auftritt vor Gericht in der Anwaltsstation

Zwar hat man in der Regel bereits in der Strafrechtsstation als Referendar seinen „ersten großen Auftritt“ vor Gericht und vertritt dort die Staatsanwaltschaft. Diese Sitzungsvertretung entgeht einem lediglich dann, wenn bei der Staatsanwaltschaft nicht genügend Staatsanwälte als Ausbilder zur Verfügung stehen und man daher innerhalb der strafrechtlichen Stationsausbildung einem Strafrichter zugewiesen wird.

Nicht selten wird man aber auch in der Anwaltsstation vor Gericht auftreten.  »»» 

Gebühr für den Verbesserungsversuch: Bayern ändert die Regeln

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Im Freistaat Bayern war der sogenannte Verbesserungsversuch bislang kostenlos: Wer nach dem Zweiten Staatsexamen mit seinem Ergebnis unzufrieden war, durfte die Prüfung einmal wiederholen, ohne in die Tasche greifen zu müssen. Diese Zeiten sind bald vorbei. Das bayerische Landesjustizprüfungsamt hat angekündigt, dass die Wiederholung ab dem Prüfungstermin 2026/2 gebührenpflichtig wird und damit eine weitere finanzielle Hürde für Referendarinnen und Referendare entsteht. Ziel der Änderung soll sein, die Kosten des zusätzlichen Prüfungsaufwandes auf diejenigen umzulegen, die den Verbesserungsversuch nutzen möchten.

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Als Referendar beim Bundesverfassungsgericht

In der Legal Tribune Online ist ein interessantes Interview mit einem Referendar erschienen, der derzeit im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes beim Bundesverfassungsgericht arbeitet.

Die Fragen, die die LTO dem Referendar stellte, drehen sich um die Bewerbung um eine Stelle beim höchsten deutschen Gericht, um die Aufgaben, die einen Referendar am BVerfG erwarten sowie um die Arbeitszeiten.  »»» 

BVerwG bestätigt Ausschluss eines Neonazi-Funktionärs vom Referendariat (2 C 15.23)

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Nach mehreren Instanzen hat das Bundesverwaltungsgericht am 10. Oktober 2024 endgültig entschieden, dass Bewerber, die sich aktiv gegen die freiheitlich‑demokratische Grundordnung engagieren, keinen Anspruch auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst haben. In dem Verfahren 2 C 15.23 ging es um einen Juristen, der nach seinem Studium in Würzburg ab April 2020 den bayerischen juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren wollte. Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg hielt den Bewerber für charakterlich ungeeignet, weil dieser neben langjährigen Aktivitäten in der NPD und der inzwischen verbotenen Kameradschaft „Freies Netz Süd“ vor allem Funktionär der neonazistischen Kleinpartei „Der III. Weg“ gewesen war. Dieses neonazistische Engagement sei mit den Grundwerten der Verfassung unvereinbar; deshalb lehnte die Behörde den Antrag ab.

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Mehr Geld, Beamtenstatus und Zusatzangebote: So werben die Länder um Referendare

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Angesichts einer bevorstehenden Pensionierungswelle bei Richterinnen und Richtern werben die Länder verstärkt um Nachwuchsjuristen. Wie lto.de berichtet, ist das Rechtsreferendariat das zentrale Instrument, um Volljuristen frühzeitig zu binden. Daher haben fast alle Landesjustizministerien die Unterhaltsbeihilfe für Referendarinnen und Referendare erhöht; im Schnitt werden rund 1.622 Euro brutto gezahlt. Die Hoffnung: Mit mehr Geld und attraktiven Rahmenbedingungen steigen die Bewerbungszahlen.Große Wirkung entfaltet vor allem die Verbeamtung. Hessen, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg‑Vorpommern bieten diese Statusoption – teilweise obligatorisch – an und verzeichnen sprunghafte Zuwächse.

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NRW plant Aufstockung der Referendariatsplätze 2026 – Rückkehr zum Niveau von 2023

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Nach der Diskussion um drastische Kürzungen der juristischen Vorbereitungsplätze in Nordrhein‑Westfalen (NRW) setzt das Justizministerium 2026 auf einen Kurswechsel. Im Sommer 2024 war die Zahl der zugelassenen Rechtsreferendare aus Kostengründen gesenkt worden, was zu einem Sturm der Entrüstung von Verbänden und Opposition führte. Die Landesregierung reagiert nun auf diese Kritik und plant laut einem Bericht von jurios.de, für das Jahr 2026 wieder mehr Kapazitäten in den juristischen Vorbereitungsdienst einzuplanen. Konkrete Zahlen sollen sich am Jahr 2023 orientieren, als rund 3.200 Referendarinnen und Referendare eingestellt wurden.  »»»