Leider müssen sich manche Referendare nach zweimaligem Durchfallen darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen ein dritter Versuch im 2. Examen möglich ist. Die gute Nachricht: Ein solcher „Gnadenversuch“ ist in allen Ländern vorgesehen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen inhaltlich voneinander. Zum Teil muss man z.B. in der ersten Wiederholungsprüfung einen bestimmten Schnitt erreicht haben, um einen Antrag stellen zu können. »»»
REFERENDARIATNEWS
Regelungen der Länder zum „Gnadenversuch“
VG Wiesbaden: Keine Schreibzeitverlängerung bei chronischer Erkrankung im Zweiten Staatsexamen (7 L 819/25.WI)
Ein hessischer Rechtsreferendar ist vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden mit dem Versuch gescheitert, für die Klausuren im zweiten juristischen Staatsexamen eine Schreibzeitverlängerung zu erstreiten. Der Antragsteller leidet seit seiner Kindheit an einer autoimmunen Hepatitis, die ihn nach seinem Vortrag immer wieder durch schnelle Ermüdung, Konzentrationsprobleme und einen erhöhten Regenerationsbedarf belastet. Für die bevorstehenden Aufsichtsarbeiten im Zweitversuch wollte er deshalb erreichen, dass ihm ein Nachteilsausgleich in Form von 25 Prozent zusätzlicher Bearbeitungszeit gewährt wird. Das Prüfungsamt lehnte dies ab, obwohl amtsärztlich eine entsprechende Verlängerung empfohlen worden war.
Der Referendar berief sich im Eilverfahren auf die prüfungsrechtliche Chancengleichheit. Er machte geltend, seine Erkrankung hindere ihn daran, seine eigentlich vorhandenen juristischen Fähigkeiten unter den üblichen Klausurbedingungen vollständig zu zeigen. Das Gericht stellte jedoch klar, dass ein Nachteilsausgleich nur solche Einschränkungen kompensieren könne, die nicht selbst den Prüfungsgegenstand betreffen. Maßgeblich sei daher zunächst, welche Fähigkeiten die konkrete Prüfung abfragen solle. Bei den Klausuren des zweiten Staatsexamens gehe es nicht allein darum, juristisches Wissen abzurufen und einen Sachverhalt rechtlich zu lösen. Gefordert sei gerade auch die Fähigkeit, in begrenzter Zeit, mit begrenzten Hilfsmitteln und unter erheblichem Arbeitsdruck zu einem praktisch brauchbaren Ergebnis zu gelangen.
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OLG Hamm: Kein Verdienstausfall nach rechtswidrigem Ausschluss von der mündlichen Prüfung
Eine Juristin kann vom Land Nordrhein-Westfalen keinen Verdienstausfall verlangen, obwohl ihr Ausschluss von der mündlichen Pflichtfachprüfung später als rechtswidrig bewertet wurde. Wie beck-aktuell.de berichtet, hat das OLG Hamm ihre Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil des LG Bielefeld zurückgewiesen. Die Kandidatin war 2015 nach dem Aktenvortrag aus dem Gebäude gegangen und erst rund 20 Minuten nach dem vorgesehenen Beginn der Prüfungsgespräche wieder am Prüfungsraum erschienen.
Das Justizprüfungsamt hatte die staatliche Pflichtfachprüfung daraufhin für nicht bestanden erklärt. Die Kandidatin wehrte sich durch mehrere Instanzen. Erst das Bundesverwaltungsgericht hob den Bescheid 2019 auf: Die einschlägige Vorschrift des nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes erfasse nicht jede Verspätung, sondern nur einen endgültigen, unbegründeten Ausstieg aus der mündlichen Prüfung. Danach durfte die Frau die Prüfung wiederholen und bestand die erste juristische Prüfung mit einer unteren ausreichenden Gesamtnote.
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Rechtsreferendar (w/m)
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www.recht-weiss.de VG Hamburg: Ruhestand von Prüfern führt zu Neubewertung im Zweiten Staatsexamen (2 K 3576/21)
Ein Rechtsreferendar aus Hamburg kämpfte gegen das endgültige Nichtbestehen seines Zweiten Juristischen Staatsexamens und erreichte, dass drei seiner Examensklausuren neu bewertet werden müssen. Der Kläger hatte die erste Staatsprüfung 2016 bestanden und war nach einem Ergänzungsvorbereitungsdienst im Dezember 2019 zur zweiten Staatsprüfung zugelassen. Bei diesem letzten Anlauf erzielte er nur einen Durchschnitt von 3,5 Punkten und verfehlte damit die für die Zulassung zur mündlichen Prüfung erforderlichen 3,75 Punkte. Nach einem erfolglosen Widerspruch klagte er vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hamburg und beantragte die Neubewertung von fünf Aufsichtsarbeiten. Kern seines Vorbringens war, dass mehrere der eingesetzten Prüfer zum Zeitpunkt der Korrektur bereits pensioniert gewesen seien und daher formal nicht mehr als Prüfer hätten tätig werden dürfen. Darüber hinaus rügte er mangelnde fachliche Eignung und Befangenheit einzelner Prüfer sowie Fehler bei der Punktevergabe. »»»
Kurz vor dem Ziel gescheitert
Zwei Prüfer – zwei Meinungen. Diese Erfahrung machte ein Examenskandidat aus Hessen. Der Erstkorrektor bewertete die erste Klausur im öffentlichen Recht mit 4 Punkten, die Zweitkorrektorin hingegen nur mit 3 Punkten, was als nicht bestanden gilt. Besonders bitter war diese Bewertung für den Prüfling, weil ihm das letztendlich das Bestehen des zweiten Examens kostete. In insgesamt 7 Klausuren erhielt er weniger als 4 Punkte, damit fiel er bereits zum zweiten Mal durch die zweite juristische Staatsprüfung. Eine mögliche Karriere als Volljurist war damit vom Tisch. Ein Gnadenversuch war scheinbar nicht möglich.* »»»
Prädikat oder Warten: Niedersachsen verschärft Zulassungsnoten im Referendariat
Mehr Absolventinnen und Absolventen wollen nach dem Ersten Staatsexamen ihr Referendariat in Niedersachsen absolvieren. Da die Zahl der Ausbildungsplätze konstant blieb, hat das Justizministerium die Einstellungsgrenzen drastisch erhöht: Aktuell werden Bewerberinnen und Bewerber mit etwa neun Punkten direkt eingestellt. Dadurch entsteht eine Zweiklassengesellschaft: Wer Spitzennoten vorweisen kann, gelangt ohne Wartezeit ins Referendariat, während alle anderen vorerst auf die Warteliste kommen. »»»
OVG NRW: Kein Anspruch auf Schreibzeitverlängerung bei ADHS und chronischer Migräne im juristischen Vorbereitungsdienst (6 B 986/21)
Im Jahr 2021 beschäftigte sich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein‑Westfalen (OVG NRW) mit dem Anspruch eines Referendars auf eine verlängerte Bearbeitungszeit im juristischen Vorbereitungsdienst. Der Kläger litt an einer Aufmerksamkeitsdefizit‑/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) und chronischen Migräneanfällen. Weil er befürchtete, während der schriftlichen Aufsichtsarbeiten des Zweiten Staatsexamens aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen wesentliche Teile der Prüfungszeit zu verlieren, beantragte er einen Nachteilsausgleich in Form einer zweistündigen Verlängerung der fünfstündigen Klausurzeit. Das Verwaltungsgericht hatte seinem Antrag stattgegeben und die Behörde verpflichtet, ihm die zusätzliche Schreibzeit zu gewähren. Gegen diese Entscheidung legte das Land Beschwerde ein, sodass das OVG NRW den Fall in zweiter Instanz zu entscheiden hatte. »»»
Blick über den Tellerrand: Der Dichterjurist
So vielfältige Talente wie bei den Juristen findet man in kaum einer anderen Berufsgruppe, daher wundert es kaum, dass sich für einige sogar eigene Begrifflichkeiten entwickeln. Der Kategorie „Dichterjurist“ (was sich dahinter verbirgt ist klar: Dichter mit juristischer Ausbildung) gehören beispielsweise laut Wikipedia 311 Berühmtheiten an. Johann Wolfgang von Goethe kennt jeder als Dichterjuristen, aber auch Novalis, Heinrich Heine und Theodor Storm waren Juristen. »»»
Sexismus im Online-Lehrgang: „Mäuschen-Gate“ löst Empörung unter Referendaren aus
Während eines Online-Einführungslehrgangs für die Anwaltsstation im Bezirk des Oberlandesgerichts München kam es Mitte April zu einem Eklat. Zwei als Ausbilder eingesetzte Anwälte versäumten es, ihre Mikrofone zu stummschalten, und lästerten während einer Übungspause vor rund 400 Zuhörenden über eine Kollegin. Sie bezeichneten Mitarbeiterinnen einer Gerichtsgeschäftsstelle mehrfach als „Mäuschen“ und behaupteten, die Frau arbeite vom Bett aus. Dies sorgte bei den teilnehmenden Referendarinnen und Referendaren für Entsetzen, zumal einer der Dozenten die Äußerungen nach Kritik zunächst bagatellisierte. Als er später versuchte, die Diskussion erneut aufzugreifen, hatte bereits etwa die Hälfte der Teilnehmenden das Meeting verlassen. »»»
BayVGH: Kein Anspruch auf Referendarausbildungsplatz am Wohnort – Organisationsermessen bei der Zuteilung (3 CE 25.2093)
Der BayVGH hatte sich mit einem Rechtsstreit zu befassen, in dem ein in München wohnender Rechtsreferendar im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Zuteilung eines Ausbildungsplatzes in seiner Heimatstadt begehrte. Der Präsident des Oberlandesgerichts München hatte ihn für seinen juristischen Vorbereitungsdienst einem anderen Ausbildungsort innerhalb des OLG-Bezirks zugewiesen. Dagegen wandte sich der Referendar mit dem Argument, dass er wegen seiner Wohnsitzbindung einen Anspruch auf einen Ausbildungsplatz in München habe. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag zurück, weil es bereits an einem subjektiven Anspruch auf einen bestimmten Ort fehle und die Kapazitäten vorrangig nach verwaltungsinternen Kriterien zu verteilen seien. Mit der Beschwerde verfolgte der Antragsteller sein Begehren weiter.
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Kleidung am 1. Tag der Zivilrechtsstation
Am ersten Tag des Referendariats möchte man natürlich nicht negativ auffallen. Deshalb taucht im Netz immer wieder die Frage auf, mit welcher Kleidung man erscheinen sollte – förmlich mit Anzug oder locker mit Jeans und Hemd. In den Schreiben der Gerichte steht oftmals, dass um „angemessene Kleidung“ gebeten wird. Aber was ist für den Start ins Referendariat beim Landgericht angemessen? Auch ich will dazu mal meine Erfahrungen erzählen. »»»
Baden-Württemberg plant Metalldetektoren im Staatsexamen: Studierende warnen vor Generalverdacht
Baden-Württemberg plant eine Reform der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung, die auch den Einsatz von Metalldetektoren bei staatlichen Examensprüfungen vorsieht. Wie jurios.de berichtet, liegt dem Landesfachschaftsausschuss der rechtswissenschaftlich Studierenden sowie den Sprechervorständen der Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe ein Entwurf vom 11. November 2025 vor. Die studentische Vertretung erkennt zwar den Anpassungsbedarf der Prüfungsordnung, sieht aber gravierende Probleme in der geplanten Kontrolle der Prüflinge durch Metalldetektoren und Handsonden. »»»








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