Für den Einstieg in Hamm solltest du in der zweiten juristischen Staatsprüfung mindestens 7,76 Punkte erreicht haben. Deine Bewerbung gilt dabei für den gesamten OLG-Bezirk. Das Gute: Du darfst drei Standortwünsche angeben, und das OLG gibt sein Bestes, einen davon auch zu erfüllen.
Deinen Antrag auf Einstellung schickst du schriftlich an
die Präsidentin des Oberlandesgerichts
59061 Hamm
Ansprechpartnerin: Frau Stefanie Rehling (02381 272-4932)
Was muss in das Anschreiben?
- Dein Name (und ggf. Geburtsname) sowie Vorname.
- Wann und wo du geboren bist.
- Deine Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail).
- Die nackten Zahlen: Datum, Ort und Ergebnis (Punktzahl) beider Staatsexamina.
Diese Unterlagen müssen unbedingt mit:
- Ein eigenhändiger, ausformulierter Lebenslauf (keine Tabelle!) – und ganz wichtig: bitte mit schwarzer Tinte geschrieben!
- Einfache Kopien deiner Zeugnisse vom ersten und zweiten Examen.
- Die Bescheinigung über deine Einzelnoten aus dem Zweiten (falls vorhanden).
- Das ausgefüllte Formular für die Einverständniserklärung und deine Einsatzwünsche.
Was du getrost weglassen kannst: Abiturzeugnis, Scheine aus dem Studium sowie Stations- und AG-Zeugnisse werden hier nicht gebraucht.
Das Bewerbungsverfahren
Wenn deine Unterlagen passen, wirst du zum Auswahlverfahren direkt beim OLG eingeladen. In der Regel werden pro Termin vier Kandidaten geladen, die sich vor einer sechsköpfigen Kommission beweisen dürfen.
Wer sitzt dir gegenüber? Die Runde ist hochkarätig: Die OLG-Präsidentin (oder Vertretung), die Vizepräsidentin (oder Vertretung), eine Leitung eines Präsidialgerichts aus dem Bezirk, der Personaldezernent, jemand vom Bezirksrichterrat und die Gleichstellungsbeauftragte.
Was erwartet dich im Assessment-Center (AC)? Das Verfahren ist intensiv und besteht aus drei Teilen:
- Ein Thesenvortrag mit anschließender Gruppendiskussion.
- Ein persönliches Einzelinterview.
- Eine praktische Arbeitsprobe, bei der du zeigen kannst, was du draufhast.
Das Beste: Du musst nicht lange zittern! Noch am selben Tag erfährst du, ob es geklappt hat. Wenn du noch tiefer in die Details eintauchen willst, schau dir die Broschüre an, die auf der Webseite des OLG Hamm zum Download bereitsteht.



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