Du willst als Richterin oder Richter auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchstarten? Das Justizministerium und die Oberlandesgerichte haben da ein paar klare Erwartungen an dich:
- Die Noten: In der Regel wird erwartet, dass du fachlich richtig was draufhast. Das bedeutet konkret: Du solltest mindestens 8 Punkte im zweiten Staatsexamen in der Tasche haben. Falls es „nur“ ein „Befriedigend“ war, ist die Tür aber nicht automatisch zu – du kannst das wettmachen, wenn du zum Beispiel im Referendariat oder im ersten Examen geglänzt hast oder wissenschaftlich besonders aktiv warst.
- Bonus für Schwerbehinderte: Wenn du eine Schwerbehinderung hast und im zweiten Examen mindestens ein „Befriedigend“ vorweisen kannst, bekommst du auf deine Bewerbung hin auf jeden Fall eine Einladung zum Interview.
- Das Alter: Du solltest das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für schwerbehinderte Menschen liegt die Altersgrenze etwas höher, nämlich bei 48 Jahren.
- Pass und Einstellung: Voraussetzung ist, dass du die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Grundgesetzes besitzt. Außerdem ist es Ehrensache, dass du jederzeit voll und ganz für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehst.


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