Das niedersächsische Justizministerium stellt ein Merkblatt für die Einstellung als Richter auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bereit. Sowohl in diesem Merkblatt als auch auf den Seiten der drei Oberlandesgerichte sind die Einstellungsvoraussetzungen folgendermaßen formuliert:
Voraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse. Mindestvoraussetzung für die Einladung zum Einstellungsinterview sind 8 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können auch Bewerber/innen, die im zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit.
Schwerbehinderte Bewerber/innen, die im 2. Staatsexamen ein mindestens befriedigendes Ergebnis erreicht haben, erhalten auf ihre Bewerbung hin stets eine Einladung zu einem Einstellungsinterview.