In der mindestens drei Jahre dauernden Probezeit wird man ein Jahr bei einem Landgericht, ein Jahr bei der Staatsanwaltschaft und ein Jahr bei einem Amtsgericht beschäftigt. Die Reihenfolge der Ausbildung richtet sich nach dem Bedarf, der zum Einstellungszeitpunkt besteht.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Niedersachsen
Die Ausbildung