Deine Probezeit dauert insgesamt mindestens drei Jahre. In dieser Zeit bist du normalerweise für jeweils ein Jahr beim Landgericht, bei der Staatsanwaltschaft und an einem Amtsgericht im Einsatz, um verschiedene Rechtsgebiete kennenzulernen. In welcher Reihenfolge du diese drei Stationen durchläufst, ist nicht in Stein gemeißelt – das entscheidet sich flexibel danach, wo zum Zeitpunkt deines Dienstantrags gerade am meisten Bedarf besteht.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Niedersachsen



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