Vorbildlich sind in Niedersachsen auch die Informationen zur Einstellung von Richterinnen und Richter auf Probe in den Fachgerichtsbarkeiten. Diese sind auf einem Merkblatt zusammengefasst, das man auf der Seite des Justizministeriums abrufen kann. Die dort aufgeführten Infos haben wir Euch im Folgenden nach Gerichtsbarkeiten sortiert dargestellt.
Allgemeines zur Richtereinstellung in den Fachgerichtsbarkeiten
Zuständig für die Einstellung ist das Justizministerium sowie die jeweilige Fachgerichtsbarkeit. Grundsätzliche Mindestvoraussetzung, um zu einem Auswahlgespräch eingeladen zu werden, ist ein zweites Staatsexamen mit mindestens 8 Punkten. Die Punktgrenzen werden zum Teil bei den Darstellungen zu den einzelnen Gerichtsbarkeiten weiter konkretisiert (siehe im folgenden).
Arbeitsgerichtsbarkeit
Voraussetzung für die Einstellung eines Bewerbers in die Arbeitsgerichtsbarkeit sind zwei mindestens vollbefriedigende Examina. Sofern Bewerberinnen und Bewerber in der zweiten juristischen Staatsprüfung mindestens 8 Punkte erreicht haben, kann eine Einladung zum Einstellungsgespräch auch erfolgen, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit.
Bewerberinnen und Bewerber sollen darüber hinaus über einschlägige berufliche Erfahrungen nach der zweiten juristischen Staatsprüfung verfügen (z.B. in einer Anwaltskanzlei, als Syndikus oder als Verbandsvertreterin oder Verbandsvertreter) und nach Möglichkeit ein langfristiges Einstellungsinteresse bekunden, da Einstellungen meist nur in größeren Zeitabständen erfolgen.
Die Bewerbung ist bei dem Landesarbeitsgericht einzureichen.
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Ansprechpartner: Frau Habekost (0511 / 89750800)
Der Antrag auf Einstellung kann aber ebenso per E-Mail erfolgen (LAG-Bewerbungen-RiSta@justiz.niedersachsen.de). Die Anlagen müssen hierfür eingescannt werden. Als Bewerbungsunterlagen sind dieselben Unterlagen einzureichen wie auch bei der Bewerbung auf Einstellung in die ordentlichen Gerichtsbarkeit. Insoweit wird auf die Aufstellung oben verwiesen.
Finanzgerichtsbarkeit
Als Richter bei der Finanzgerichtsbarkeit kann nur eingestellt werden, wer auf diesem Gebiet eine mehrjährige, nach dem zweiten juristischen Staatsexamen gewonnene Berufserfahrung nachweisen kann. Dementsprechend finden bei der Vorauswahl neben den Noten der Staatsexamina (zwei mindestens „vollbefriedigend“) auch die bisherige Berufserfahrungen und Kenntnisse des Bewerbers im Steuerrecht Berücksichtigung. Als Richter kraft Auftrags können nur Personen eingestellt werden, die bereits schon in einem Beamtenverhältnis stehen.
Erfüllt der Jurist diese Voraussetzungen, so hat er den Antrag auf Einstellung bei dem Finanzgericht einzureichen; dessen Anschrift lautet:
Niedersächsisches Finanzgericht
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Ansprechpartner: Frau Dr. Gercke Tel.: 0511 – 89750-474
Die Bewerbung mit Anlagen in eingescannter Form ist auch per E-Mail möglich (FGH-BewerbungenRiSta@justiz.niedersachsen.de). Hinsichtlich der Bewerbungsunterlagen wird wiederum auf die bei der Bewerbung für die ordentliche Gerichtsbarkeit genannten Unterlagen verwiesen.
Sozialgerichtsbarkeit
Was die Bewerbung für die Sozialgerichtsbarkeit angeht, werden keine Konkretisierungen vorgenommen, welche Voraussetzungen der Bewerber zu erfüllen hat. Insoweit werden wohl die oben dargestellten Anforderungen gelten. In der Probezeit werden die Richterinnen und Richter in der Regel zunächst für einige Wochen bei dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle eingewiesen. Danach erfolgt die Verwendung bei einem Sozialgericht.
Die Bewerbung ist mit den oben bereits genannten Unterlagen wie folgt zu adressieren:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Georg-Wilhelm-Str. 1
29223 Celle
Ansprechpartner: Frau Dr. Schönig, Tel. 05141- 962 204
Die Bewerbung ist auch per E-Mail mit den Anlagen in eingescannter Form möglich (LSGCE-Bewerbungen-RiSta@justiz.niedersachsen.de).
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Bewerber für die Verwaltungsgerichtsbarkeit sollen mindestens eines der juristischen Staatsexamen mit mindestens vollbefriedigend abgeschlossen haben; zudem muss durch die Ausbildung ein belegter Bezug zum Verwaltungsrecht nachgewiesen werden können.
Wichtig ist hier der abschließende Hinweis, dass der Bewerber für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu einer Gebietskörperschaft in Niedersachsen abgeordnet werden kann, sofern dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Die Bewerbung ist einzureichen bei:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Ansprechpartner: Frau Dr. Fuerst, Tel.: 04131 – 718 154
Die Bewerbung mit Anlagen in eingescannter Form ist auch per E-Mail möglich (OVGLG-Bewerbungen-RiSta@justiz.niedersachsen.de).