Der Personalrat der Rechtsreferendare in Berlin macht auf ein Gesetzesvorhaben aufmerksam, das für Referendare in der Hauptstadt zu einer (einmaligen) Kürzung der Unterhaltsbeihilfe um 50 % hinausliefe. Geplant ist es, die Unterhaltsbeihilfe erst am 30. jeden Monats auszuzahlen. Dadurch soll die Auszahlung an die Zahlungstermine der anderen Angestellten im öffentlichen Dienst angepasst werden.
Die Umsetzung dieses Vorhabens führt aber zu einer Kürzung der Beihilfe. Wie der Personalrat der Referendare mitteilt:
Geplant ist es, in der Umstellungszeit die Auszahlung zu strecken. Also konkret: Wir würden das eine Monatsgehalt zum 15. kriegen, das nächste dann aber erst zum 30. des nächsten Monats. Damit soll die knappe Unterhaltsbeihilfe, die schon für einen Monat kaum reicht, auf einmal 6 Wochen abdecken!
Hier wird wieder einmal zu Lasten der Rechtsreferendare in einem Land gespart. Möglich wäre es sicherlich auch, die Umstellung erst für die neu eingestellten Referendare zu einem bestimmten Termin greifen zu lassen, für die bereits eingestellten Referendare aber bis zum Ende bei einer Auszahlung zum 15. eines Monats zu bleiben.
Der Personalrat kämpft mit allen ihm zustehenden Mitteln dafür, dass das Gesetzesvorhaben nicht zu einer derartigen Belastung der Referendare führt. Wir hoffen, dass ihm das gelingt!








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