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  Ausgabe 16/2024
Donnerstag, der 18.04.2024
     

 / Vor dem Referendariat

Bis zum 2. Examen Diplom-Jurist – Sinnvoll oder nicht?!?

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Nach bestehen des 1.Staatsexamens kann man sich von der jurstistischen Fakultät der eigenen Hochschule den Titel „Diplom-Jurist“ verleihen lassen. Die weit überwiegende Zahl der Hochschulen hat mittlerweile die Verleihung des Titels in einer Satzung/Ordnung geregelt, woraus man problemlos die Antragsvoraussetzungen entnehmen kann (z.B.: Universität des SaarlandesUniversität zu Köln, Freie Universität Berlin, Goethe Universität Frankfurt am Main).

Die Frage, die sich stellt ist aber diejenige: Ist es für mich sinnvoll, wenn ich ohnehin das Referendariat mache und in ca. 2 Jahren Volljurist bin, in der Zwischenzeit den Titel „Diplom-Jurist“ zu führen?

Die Sinnhaftigkeit für diejenigen, die das Referendariat nicht machen wollen liegt auf der Hand. Diejenigen, die das 2. Examen nicht bestehen, können sich den Titel auch im Nachhinein verleihen lassen.

Aus meiner Sicht ergibt sich der einzige Vorteil daraus, dass bei der Bewerbung um eine Stelle im Ausland, beispielsweise in der Anwaltsstation oder Wahlstation etwas vorgelegt werden kann, dass aus mehr als einem Zeugnis besteht – die meisten ausländischen Arbeitgeber kennen sich dann doch nicht allzu gut in der deutschen Juristenausbildung aus.

Und ein weiterer, bisher hier außer Acht gelassener Vorteil ist auf jeden Fall noch derjenige: Der Oma, die zum 1000sten Male fragt, wann denn nun endlich die Ausbildung beendet ist, kann erstmals etwas nachvollziehbares entgegnet werden und auch auf dem Klingelschild und dem Briefkopf wird´s nun eng 😉 !

Der Artikel wurde am 6. Mai 2009 von veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.