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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Niedersachsen / Strafrechtsstation

Kinder, wie die Zeit vergeht

von

Der erste Monat in der Staatsanwaltschaftsstation ist schon fast vorbei. Darum hier auch mal wieder Neuigkeiten aus meinem Referendars-Leben. Mit dem „Highlight“ der Station – dem Sitzungsdienst – bin ich bisher allerdings noch nicht in Berührung gekommen.

Aber der Reihenfolge nach: Die Arbeitsgemeinschaft gefällt mir sehr gut, ich nehme wirklich viel aus der AG mit und der praxisrelevante Stoff wird gut vermittelt. Anders als im 1. Examen laufen die staatsanwaltschaftlichen Klausuren nicht nur vom Grundgerüst anders ab. Beispiel: Anstatt die „Strafbarkeit des X“ zu prüfen, muss man dies nun dahingehend formulieren, ob der X sich „hinreichend verdächtig“ gemacht wird. Der hinreichende Tatverdacht steht nun im Vordergrund, denn an diesem bemisst sich, ob man als Staatsanwalt überhaupt Anklage erhebt. Das klingt insoweit auch ganz logisch, allerdings passiert es mir doch mal, dass ich – aus Gewohnheit – schreibe „Strafbarkeit des X“. 😉 Dass die Klausuren zeitlich sehr eng werden können, kann ich voll und ganz nachvollziehen. Anders als im 1. Examen hat man neben dem materiellen Gutachten (A-Gutachten) nun auch prozessuale Überlegungen anzustellen (das sog. B-Gutachten in dem man z.B. entscheidet ob man (teil)einstellt, was mit den Asservaten passiert etc). Die Klausur ist dann aber immer noch nicht fertig, sondern muss dann in der praktischen Umsetzung z.B. in einer Anklageschrift verpackt werden. Die erste richtige Klausur in der AG schreiben wir Anfang September. Wir haben im Einführungslehrgang schon eine Probeklausur geschrieben, die zwar bewertet wurde, aber nicht in die Zeugnisnote einfließen wird. Sie diente allein der Überprüfung, wie wir mit dem Stoff und der neuen Umsetzung in der Klausur klarkommen. Das war eine ganz gute Übung, auch um mal zu sehen, wie die Klausuren vom Umfang her überhaupt so sind. Aber ich kann jetzt schon sagen: die staatsanwaltschaftliche Klausur wird eine ganz schöne Rennnummer, denn es ist einfach sehr viel was man aufs Blatt Papier bringen muss damit die Klausur insgesamt auch „rund“ ist. Bis zur ersten Klausur muss ich unbedingt sowohl das materielle Strafrecht im Groben als auch das prozessuale (insbesondere die Verwertungsverbote) nochmal wiederholen.

Im Anschluss an den 2-wöchigen Einführungslehrgang war ich dann bei meinem Ausbilder, der soweit auch einen netten Eindruck macht. Ich habe dann direkt die erste Akte zur Bearbeitung bekommen. In der ersten Woche gab es nur eine Akte zur Bearbeitung, allerdings direkt mit mehreren Beschuldigten und einem Gebiet auf dem ich mich leider bis dato überhaupt nicht groß auskannte…die erste Akte lag von der Bearbeitungszeit blöderweise genau über dem Wochenende, an dem es so mega-heiß war. Wie man sich unschwer vorstellen kann: Meine Motivation im Zimmer zu sitzen und die Akte zu bearbeiten hielt sich dabei wirklich in Grenzen. Auszuhalten war das nur mit dem Ventilator, der 24/7 auf höchster Stufe lief und einem Eimer mit Wasser, den ich unter den Schreibtisch gestellt habe und der meine Füße schön kühlte. 😀 Aber mittlerweile hat sich das Wetter ja (leider?!) etwas abgekühlt. Als ich meine erste Akte abgegeben habe (ich habe immer eine Woche Zeit für die Bearbeitung) gab es direkt 2 neue Akten mit. Die erste Akte sollte ich noch ausführlich mit A-Gutachten, B-Gutachten und abschließender Entscheidung bearbeiten. Bei den beiden neuen Akten muss ich „nur“ die Verfügung und Anklageschrift verfassen, das ist ok. Ein bisschen habe ich eben schon damit angefangen, morgen werde ich die Akten zu Ende bearbeiten.

Sitzungsdienst hatte ich bisher noch nicht. Ich habe mir aber schon meine Robe abgeholt und da wir so wenige Referendare in der Gruppe sind, bekommt jeder eine Robe und gibt sie erst zum Ende der Station wieder ab. Das finde ich wirklich gut. Bekannte bei anderen Staatsanwaltschaften müssen sich die Robe oft am Sitzungstag oder den Tag zuvor abholen und direkt nach der Sitzung wieder abgeben, weil es zu wenige Roben für alle Referendare gibt (und frisch gewaschen für den nächsten Referendar sind die dann natürlich auch nicht immer….lecker 😉 ). Die meisten aus meiner Arbeitsgemeinschaft hatten schon ihren Sitzungsdienst und es lief bei allen auch problemlos. Für 2 andere aus meiner AG und mich stand aber bisher noch kein Termin fest. Es läuft beim ersten Termin bei „meiner“ Staatsanwaltschaft (das ist ja auch wieder überall unterschiedlich) so ab, dass man mit dem Ausbilder in die Sitzungen geht und der sich anguckt wie man sich anstellt. Wenn es in Ordnung war, wird man freigegeben und hat ab dann wohl 1x wöchentlich Sitzungsvertretung (wenn es nicht ok war, muss man wohl nochmal eine Sitzung zusammen mit dem Ausbilder machen…das kommt wohl aber soweit nicht wirklich vor). Mein Ausbilder hatte in der letzten Zeit zwar Sitzungen, allerdings waren das keine, zu denen er mich hätte mitnehmen können. Als Referendar dürfen wir nur Sitzungsvertretung beim Amtsgericht machen und mein Ausbilder hatte in letzter Zeit vorwiegend Sitzung vor dem Landgericht. Meine Zeit wird aber auch kommen. 🙂 Jede Woche wird ein neuer Plan für die darauffolgende Woche erstellt, so dass ich möglicherweise schon nächstes mal Bescheid bekomme, dass ich nun auch für den Sitzungsdienst eingeteilt wurde. Ich gehe davon aus, dass ich in der ersten Septemberwoche dran bin und mit meinem Ausbilder in die Sitzung gehen werde, um dann – in der Woche darauf – alleine losziehen zu dürfen. 🙂

Soweit die News von mir. Euch noch einen schönen Tag und: man liest sich. 🙂 Das nächste Mal wohl mit einem Bericht von meinem ersten Sitzungsdienst. 😉

Liebe Grüße,

Emily*

Der Artikel wurde am 28. August 2012 von veröffentlicht. Emily war Referendarin in Niedersachsen. Sie macht zur Zeit einen LL.M. in Südafrika und berichtet hierüber in den RefNews.