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  Ausgabe 13/2024
Donnerstag, der 28.03.2024
     

 / Strafrechtsstation

Guter Draht zum Sitzungsvertreter!

von

Dass die Mitwirkung als Rechtsreferendar an einem Fall während der Strafrechtsstation dazu führen kann, dass die Verteidigung einen Befangenheitsantrag stellt, hatten wir euch bereits berichtet. In einem Blog wurde jetzt über einen Fall berichtet, in dem – möglicherweise auch – der „gute Draht“ des Angeklagten zum Rechtsreferendar, der in dem Verfahren als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft auftrat, zum letztlichen Freispruch des Angeklagten führte.

Angeklagt war ein Diskothekenbetreiber. Die Verhandlung lief dann laut Verteidiger folgendermaßen ab:

[…] Schon während der Sitzung meinte ich die Feststellung zu treffen, dass der Staatsanwaltschafts-Vertreter meinem Mandanten zweimal zublinzelte. […] Der Referendar stellt keine Fragen, hört nur lächelnd dem Gang der Beweisaufnahme zu und hält dann ein fleuriges Plädoyer, weshalb der Angeklagte freizusprechen sei. Nun gut, der Freispruch erfolgt auch und ist in der Sache selbst auch völlig sachgerecht und objektiv richtig.Nach der Sitzung frage ich meinen Mandanten, ob er das Zublinzeln  auch gesehen habe. „Klar, der hat mich gegrüßt, den kenne ich gut.  Das ist doch der Joschi“. Ich frage, ob er den Joschi als Diskothekengast kenne. Antwort: „Nee, der war als Student ganz lange bei Power Security (Name geändert). Der hat bei uns im Laden oft die Tür gemacht“ (also als Türsteher und Rausschmeißer gearbeitet).

Glück muss man haben, oder wie offenbar der Angeklagte sagte: „Schön, dass er jetzt Examen hat“. 🙂

Der Artikel wurde am 30. März 2011 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.