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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 17/2025
Sonntag, der 27.04.2025
     

Stoffregen – Die zivilrechtliche Assessorklausur

Zur Vorbereitung auf das Assessorexamen reicht die praktische Ausbildung z.B. bei Gericht und der Besuch der Arbeitsgemeinschaft nicht aus. Wie auch beim Referendarexamen kommt es auf die Übung bei den schriftlichen Klausuren an. Vermehrt greifen Rechtsreferendare daher zu Klausurenkursen, Übungsbüchern und Skripten.

Eines der beliebtesten Bücher ist „Die zivilrechtliche Assessorklausur“ von Ralf Stoffregen. Der Autor ist Richter am Amtsgericht und hat langjährige Erfahrungen als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und Repetitor. Hierzu kann man sagen, dass sich dies im Skript durchaus widerspiegelt. Der Autor erklärt gut und lässt keine Fragen offen, die sich beim Durcharbeiten stellen. Alle Ausführungen sind verständlich, sodass es eine solide Grundlage für die Examensvorbereitung in Bezug auf juristische Arbeitsweise darstellt.  »»» 

Als Referendar beim Bundesverfassungsgericht

In der Legal Tribune Online ist ein interessantes Interview mit einem Referendar erschienen, der derzeit im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes beim Bundesverfassungsgericht arbeitet.

Die Fragen, die die LTO dem Referendar stellte, drehen sich um die Bewerbung um eine Stelle beim höchsten deutschen Gericht, um die Aufgaben, die einen Referendar am BVerfG erwarten sowie um die Arbeitszeiten.  »»» 

Zu lange Verfahrensdauer – Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung
von

Erfolgreich ging ein ehemaliger Rechtsreferendar gegen das Verwaltungsgericht Chemnitz vor, welches sich mehr als zwei Jahre Zeit ließ, um über die Klage auf Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung zu entscheiden.

Passiert war folgendes: Der Referendar erreichte beim 1. Anlauf im 2. Staatsexamen eine Punktzahl von 2,7 – nicht bestanden. In der Wiederholungsprüfung im Dezember 2006 erreichte er wieder nur 3,16 Punkte.  »»» 

von Universalschlichtungsstelle des Bundes
Branchenübergreifend Verbraucherstreitigkeiten mit Unternehmen neutral und unabhängig schlichten, auch grenzübergreifend: Das ist seit 2016 unsere Aufgabe. Ein Schlichtungsverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Möglichkeit, den Streit schnell, unkompliziert und kostenlos beizulegen. Es gibt 29 Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland mit jährlich zehntausenden Anträgen. Viele sind auf bestimmte Branchen spezialisiert. Wir helfen dabei, die richtige Schlichtungsstelle zu finden. Aber auch bei einer relativ guten Abdeckung der Bereiche gibt es Lücken. Dort, wo es diese gibt, kommen wir als Auffangschlichtungsstelle ins Spiel. Grundlage ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Keine Nebentätigkeit als Steuerberater für Referendare
von

Das Rechtsreferendariat als eng gestaltetes Ausbildungsverhältnis ist nicht vereinbar mit einer Nebentätigkeit als Steuerberater, so das Finanzgericht Münster in seiner Entscheidung vom 20.07.2011 (7 K 77/11 StB).

Zugrunde lag eine Klage eines Rechtsreferendars, der vor Antritt des Referendariats Partner einer Steuerberatersozietät war und diese Tätigkeit auch während des Referendariats fortführen wollte.  »»» 

Rezension: 99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat

Das Referendariat ist die nächste Station nach dem Studium und trotz der anstrengenden Examensvorbereitung möchte man sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Zum lockeren Einstieg hilft das hier vorgestellte neue Buch 99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat. Anstatt gleich mit dicken Lehrbüchern oder mit Skripten zu starten, bekommt man eine kleine Bedienungsanleitung Rund ums Referendariat. Angefangen bei der richtigen Wahl des Ausbildungsortes bis zu der Zeit nach dem zweiten Examen wird alles abgedeckt. Dabei werden sowohl Tipps zur Vorbereitung im Allgemeinen aber auch für jede einzelne Pflichtstation des Referendariats gegeben. Das Buch ist zur Vorbereitung für Referendare aller Bundesländer geeignet, da die jeweiligen Länderunterschiede sowie Besonderheiten dargestellt werden.

Das erste Kapitel gibt allgemeine Tipps & Hinweise für die Zeit vor Beginn des Referendariats. Dabei wird insbesondere auf die Wahl des „richtigen“ Ortes für das Referendariat, die unterschiedlichen Auswahlverfahren der Bundesländer und die Arbeitsgemeinschaften an den Ausbildungsgerichten eingegangen.  »»» 

Unterschiede des Gehalts zwischen männlichen und weiblichen Associates
von

Es geht wieder einmal um das liebe Geld. Eine azur-Associate-Umfrage 2016 hat nämlich herausgefunden, dass männliche Berufseinsteiger deutlich mehr verdienen als weibliche. In den ersten drei Berufsjahren ist dieser Unterschied noch am größten. Betrachtet wurde das durchschnittliche Jahresfestgehalt bei Vollzeitbeschäftigung.

erstes Berufsjahr: Unterschied von 4.000€ 

zweites Berufsjahr: Unterschied von 9.000€

drittes Berufsjahr: Unterschied von 10.000€  »»» 

Theiß – Sitzungsdienst des Staatsanwalts

Die zweite Station im juristischen Referendariat ist die beim Staatsanwalt. In Nordrhein-Westfalen ist geregelt, dass diese Station bei einem Mangel an vorhandenen Plätzen auch gegen eine Station beim Strafrichter getauscht werden kann. Normalfall bleibt aber die Ausbildung bei einem Staatsanwalt. Dies bietet sich in der Praxis natürlich auch an, da die strafrechtlichen Klausuren im zweiten Staatsexamen zumeist auch aus der Perspektive der Staatsanwaltschaft gestellt werden.

Das Buch „Sitzungsdienst des Staatsanwalts“ ist beim C.H.Beck-Verlag erschienen. Es handelt sich nach eigener Beschreibung um ein Kompaktwerk, das eine Einführung in den staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst geben will. Dieser selbst gestellten Anforderung wird das Buch durchaus gerecht.  »»» 

Mache Deine gebrauchten Bücher zu Geld!

Für einige Bücher hat man nach den Klausuren keine Verwendung mehr, während viele Referendare auf der Suche nach bezahlbaren Skripten sind. Auf der Seite www.referendarbuchladen.de/ankauf.php kannst Du mit nur wenigen Klicks Deine Bücher aus dem Referendariat verkaufen, statt sie im Bücherregal verstauben zu lassen.

Viel Aufwand und hohe Gebühren wie bei ebay & Co. fallen auch nicht an! [RefN]

Wer war eigentlich… Dr. Heinrich Schönfelder
von

Jeder Jurist kennt seinen Namen, daher sorgen wir jetzt dafür, dass zumindest jeder RefNews-Leser weiß, wer Dr. Schönfelder war. Geboren wurde er im Jahre 1902 in Nossen (Sachsen). Er studierte Jura in Tübingen und Leipzig und legte dort auch sein erstes Staatsexamen im Jahre 1925 ab. Es folgte kurz darauf die Promotion und das zweite Staatsexamen 1930. Anschließend arbeitete er als Amtgerichtsrat. Aber der perfekte Lebenslauf hatte auch seine Schattenseiten…  »»» 

Ländervergleich zu Ausgaben für Richter und Staatsanwälte
von

Der DAV beschäftigte sich mit der Höhe der Investition der einzelnen Bundesländer in die Justiz. Das erschreckende dabei: kein einziges Bundesland gibt auch nur 5% seines Haushaltsbudgets für die Justiz aus! Gemeint sind hier Sach- und Personalkosten für Richter und Staatsanwälte, wie strafrechtliche Ermittlungen oder Gerichtsverhandlungen. Dabei ist diese Berufsgruppe für den Staat noch verhältnismäßig günstig.

Die vom DAV veröffentlichte Statistik schlüsselt den Anteil am Gesamthaushalt 2016 der einzelnen Länder auf.  »»»