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  Ausgabe 13/2024
Donnerstag, der 28.03.2024
     

 / Nach dem Referendariat

Steuerrecht und Steuerstrafrecht: Rechtsgebiete mit Potential

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Nicht zuletzt die prominenten Fälle wie Uli Hoeneß, Alice Schwarzer und Klaus Zumwinkel haben das Thema Steuerhinterziehung und Selbstanzeigen in den Fokus der Öffentlichkeit sowie der Juristen gebracht. Oftmals geht es um große Summen, die am Fiskus vorbeigeschleust wurden; in strafrechtlicher Hinsicht drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Die Entwicklung in diesem Bereich zeigt, dass das Steuerstrafrecht ein immer wichtiger werdendes Rechtsgebiet für darauf spezialisierte Juristen ist.

Starke Zunahme der Selbstanzeigen

Gerade wegen der prominenten Fälle, die vor Gericht verhandelt und in der Öffentlichkeit diskutiert wurden, ist im vergangenen Jahr die Zahl der Selbstanzeigen förmlich explodiert („Hoeneß-Effekt“). Im Vergleich zum Jahr 2012 gingen im Jahr 2013 mehr als dreimal so viele Selbstanzeigen bei den Finanzbehörden ein. Rund 26.000 Personen zeigten sich selbst an.

Infografik: Zahl der Steuer-Selbstanzeigen nahm 2013 deutlich zu | Statista

Verschärfung der Regelungen zur Selbstanzeige

Die Zahl der Selbstanzeigen dürfte auch zukünftig weiter steigen. Denn Ende August hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Verschärfung der Selbstanzeigeregeln veröffentlicht. Die Änderungen werden voraussichtlich ab dem 01.01.2015 in Kraft treten.

Danach sinkt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro. Bei darüber liegenden Beträgen wird nur bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlags von der Strafverfolgung abgesehen. Die Höhe dieses Zuschlags ist zukünftig – abhängig von der hinterzogenen Summe – gestaffelt:

    • > 25.000 Euro: Zuschlag in Höhe von 10 %
    • > 100.000 Euro: Zuschlag in Höhe von 15 %
    • > 1.000.000 Euro: Zuschlag in Höhe von 20 %

Bisher war ein Zuschlag von 5 Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro festgelegt.

Juristischer Rat unbedingt erforderlich

Nur durch eine rechtzeitige Selbstanzeige und nachträgliche Zahlung der Steuern können die betreffenden Personen einer Strafe entgehen. Im Vorfeld einer Selbstanzeige muss also unbedingt juristischer Rat bei einem auf dem Gebiet des Steuerrechts bzw. Steuerstrafrechts spezialisierten Juristen eingeholt werden. Eine derart spezialisierte Kanzlei ist beispielsweise LHP LUXEM HEUEL PROWATKE, die auch regelmäßig Rechtsreferendare für die Anwalts- oder Wahlstation bzw. im Rahmen einer Nebentätigkeit sucht. Die Stellenausschreibung der Kanzlei LHP LUXEM HEUEL PROWATKE bezieht sich dabei insbesondere auf die Rechtsgebiete Steuerrecht und Steuerstrafrecht.

Wer sich also vorstellen kann, später im Steuerrecht anwaltlich zu arbeiten, sollte bereits sein Referendariat hierauf ausrichten und im Rahmen der Anwalts- oder Wahlstation in einer auf diese Themen spezialisierte Kanzlei  arbeiten! Zukunftsträchtig sind die Rechtsgebiete Steuerrecht bzw. Steuerstrafrecht allemal.

Der Artikel wurde am 30. September 2014 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.