Heute lief am Dienstag eine Klausur zum Thema Ausländer- und Aufenthaltsrecht. Konkret ging es um die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Aufenthaltsgenehmigung.
Laut ausführlichem Bericht im Jurawelt-Forum ging es um folgenden Sachverhalt:
„Ein Algerier hatte ne befristete Aufenthalterlaubnis bekommen, weil verheiratet, und dann nach ein paar Jahren ne unbefristete. […] Dann hat er hat sich scheiden lassen. Das Kind wurde festgestellt war nicht leiblich. Er hatte allerdings noch eine Ehe in Algerien. […]
Die Behörde hat nun die Erlaubnis zurückgenommen, die Ausreise gefordert und angedroht, dass wenn er der nicht nachkommt, er ausgewiesen wird.“
Es war dann eine Antrags- bzw. Klageerwiderung zu formulieren.
Wie so oft lag auch dieser Klausur eine aktuelle Entscheidung zugrunde. So war die Klausur einem Fall nachgebildet, den das OVG Lüneburg im Juni 2008 zu entscheiden hatte. Die Entscheidung im Volltext ist hier abrufbar.