Diesen interessanten Veranstaltungstipp für Rechtsreferendare möchten wir euch nicht vorenthalten: Am 07. Juni 2016 findet der zweite Fakultätskarrieretag an der Universität Bonn statt. Rechtsreferendare haben an diesem Tag die Möglichkeit, sich zwischen 10:00 – 15:00 Uhr an den Messeständen im Messezelt (Parkplatz hinter dem Juridicum, Adenauerallee 24-42) mit Kanzleien, Unternehmen und weiteren Ausstellern zu Themen wie Nebentätigkeiten, Praktika, zukünftige Referendarstellen o.a. auszutauschen.
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Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage eines Juristen abgewiesen, dem nach dem bestandenen 1. Staatsexamen vom Land NRW die Zulassung zum Referendariat verwehrt worden ist. Das Land hatte sich auf die Vorstrafen des Juristen berufen und die Auffassung vertreten, „der Mann sei unwürdig und charakterlich nicht geeignet, in einen Ausbildungsgang aufgenommen zu werden, der die Befähigung zum Richteramt vermittele“. In der Vergangenheit war der Jurist mehrfach wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung verurteilt worden.
Die drei Oberlandesgerichte in NRW veröffentlichen auf ihrer Internetseite regelmäßig „Restplätze“, das heißt freie Stellen für Rechtsreferendare, die nicht angenommen oder aus einem anderen Grund unbesetzt blieben. Nimmt man einen dieser Restplätze an, kann man kurzfristig mit dem Referendariat beginnen, ohne eine Wartezeit in Kauf nehmen zu müssen.
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Nach dem Motto „Moot Court kann jeder. Prozessspiel können nur wir.“ gibt es auch beim Landgericht Kleve ein interessantes Zusatzangebot für Rechtsreferendare.
Mittlerweile ist einige Zeit vergangen, seit ich meinen letzten Stationsbericht hier gepostet habe. Meine Verwaltungsstation habe ich beim Rechtsamt verbracht. Und irgendwie musste ich mich dazu „zwingen“, endlich den versprochenen Beitrag dazu zu verfassen. Vielleicht weil es nicht gerade die aufregendste meiner Stationen war. Das mag nun schlimmer klingen, als es tatsächlich war. Denn die Themen, mit denen ich zu tun hatte, waren durchaus breit gefächert.
Auch ich gehöre zu den Glücklichen, die Ende Juni die ersehnte Nachzahlung vom LBV erhalten haben. Es kamen direkt drei Briefe auf einen Schlag. Wahnsinn! 😉
Es gibt Neuigkeiten im Falle der Nachzahlung von Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendare aus NRW. Hintergrund dieser Nachzahlung ist ein Urteil des OVG Münster. Dieses hatte entschieden, dass die Berechnung an den Anwärtergrundbetrag des Bundesbesoldungsgesetzes anknüpfen müsse, so wie es die Verordnung vorsieht. Das Land hatte jedoch das Landesbesoldungsgesetz zur Grundlage der Berechnung gemacht.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW hat nun auf seiner Internetseite neue Infos zur Nachzahlung der zu wenig gezahlten Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendare veröffentlicht. Hintergrund der Nachzahlung ist ein Urteil des OVG Münster, über das wir auch
Dies dürfte eine der „Horrorvorstellungen“ im 2. Examen sein: Nachträglich geht eine der geschriebenen Klausuren verloren und ist nicht mehr auffindbar.
Wie in meinem letzten Artikel versprochen, möchte ich euch noch über zwei Verhandlungen aus meiner Strafrechtsstation berichten, die mir am deutlichsten in Erinnerung geblieben sind:
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