Wie sich der Frauentag auf das 2. Examen auswirkt
Nun ist es amtlich - Berlin bekommt einen neuen Feiertag! Der Internationale Frauentag wurde als neuer gesetzlicher Feiertag ins Leben gerufen. Am 21. Januar 2019 hat das Berliner Abgeordnetenhaus einer Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage zugestimmt. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Linken und Grünen stimmten dafür. Die FDP befürchtete Steuereinbußen und CDU und AfD hätten lieber einen anderen Tag gewählt oder das Volk bei der Suche mehr mit einbezogen.
Schon in diesem Jahr soll er stattfinden. Alle Berliner können sich freuen, denn am 8.März dürfen sie zu Hause bleiben. Dieses Jahr wird dann sogar ein verlängertes Wochenende draus, der Tag fällt nämlich auf einen Freitag.
Das Datum stehe für einen «Frauenkampftag», erklärten die Grünen-Fraktionschefinnen Antje Kapek und Silke Gebel. «Solange Gleichberechtigung und Gleichstellung nicht erreicht sind, werden wir Grünen am 8. März kämpfen und nicht nur feiern»
Die Hauptstadt hatte mit 9 Feiertagen die wenigsten in der Bundesrepublik, Bayern mit 13 die meisten.
Auch auf das zweite juristische Staatsexamen wird sich der nun eingeführte Feiertag auswirken. Denn eigentlich war für den 8. März diesen Jahres Z II geplant. Da muss sich das GJPA wohl etwas einfallen lassen...
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