Im Mai fand die Jahreskonferenz der Prüfungsamtspräsidenten statt. Eines der wichtigen Themen war dort die Frage, ob bzw. wann die Länder – möglicherweise sogar einheitlich – mit der Einführung von Klausuren mit rechtsgestaltendem Schwerpunkt beginnen. Bislang sind die Länder in dieser Hinsicht eher zurückhaltend. Obwohl schon seit mehreren Jahren über diesen Klausurtyp gesprochen wird und dieser auch schon – zumindest am Rande – Bestandteil der Referendarausbildung ist, stellen momentan nur Niedersachsen und Bayern regelmäßig Kautelarklausuren.
Die Präsidentin des Gemeinsamen Prüfungsamtes der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein hat nun über die Ergebnisse der Konferenz berichtet. Danach bleiben die Länder auch zukünftig sehr zurückhaltend, was die Einführung derartiger rechtsgestaltender Klausuren betrifft. Deshalb hat sich das GPA dazu entschlossen, ebenfalls auf diese Form der Klausur im zweiten Examen zu verzichten. Diese Entscheidung gilt für alle Prüfungsdurchgänge im Jahr 2011 sowie für die Prüfungen im Februar, April und Juni 2012.