Es ist ein viel diskutiertes Thema – das Ablegen des zweiten juristischen Staatsexamens am Computer. Die Vorteile sprechen hierbei für sich. Handschriftliches Schreiben ist zusehens altmodisch geworden, die Kinder heutzutage und damit auch die Studenten von morgen wachsen ganz selbstverständlich mit Computer, Tablet, Smartphone und Co auf. Auch in den Schulen wird immer mehr computergestützt gearbeitet. Warum sollten dann die Examensklausuren handschriftlich erfolgen? Bei fünfstündigem durchgehenden Schreiben wird die Hand immer steifer, die Schrift immer krakeliger. Im schlimmsten Fall führt diese schlechte (oder noch unleserliche) Handschrift zur Diskriminierung und Vergabe von schlechteren Noten. Da die Prüfungen digital verfügbar wären, können sie auf dem Weg zum Korrektor auch nicht einfach auf dem Postweg verschwinden, was in letzter Zeit nicht nur einmal vorkam.
Doch so schön das E-Examen auch ist, so teuer ist es auch. Die benötigte EDV-Ausstattung ist sehr kostenintensiv in der Anschaffung und im Unterhalt. Denn es können nicht einfach die nächstbesten Geräte zur Verfügung gestellt werden. Systeme dürfen nicht ausfallen, schon Geschriebenes muss regelmäßig gespeichert und wiederhergestellt werden, das Gelingen von Täuschungsversuchen muss technisch ausgeschlossen werden können. Zusätzlich stellt gerade in großen Bundesländern mit einer hohen Studentendichte der fehlende Platz ein Problem dar. Aber um das E-Examen überhaupt obligatorisch einführen zu können, ist wahrscheinlich eh eine Gesetzesänderung nötig.
Im April 2019 hatten Referendare erstmals aus Sachsen-Anhalt die Wahl. Sie durften selbst entscheiden, ob sie das zweite Examen lieber handschriftlich oder am Laptop ablegen möchten. Nur 3 von insgesamt 45 Prüflingen entschieden sich für die alte Methode. Jeder Examenskandidat bekam einen Laptop. Die Klausuren wurden dann auf ein Speichermedium übertragen und zum Korrigieren anschließend ausgedruckt. Die Korrektur am PC erfolgte also noch nicht. Auch wurde der Laptop nur zum Schreiben verwendet, die zugelassenen Hilfsmittel gab es in Papierform. Denn sonst hätte jeder Prüfling 2 oder 3 Bildschirme benötigt, was dann doch den Rahmen sprengte.
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Sachsen-Anhalt ist in Deutschland also der Vorreiter, sich anschließen möchte sich der Norden. Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein haben nun eine länderübergreifende Expertengruppe einbestellt, die sich Gedanken um die Realisierung des E-Examens machen soll. Das Augenmerk liegt hierbei aber tatsächlich auf dem zweiten Examen, wie der Ministeriumssprecher aus Kiel sagte: „Der Umsetzungsaufwand, die Vorbereitung und die voraussichtlich anfallenden Kosten lassen eine zeitgleiche Einführung für beide Examina in SH nicht realisierbar erscheinen.“
Und auch Nordrhein-Westfalen möchte nach langjährigem Experimentieren in den kommenden Jahren die elektronische Klausuranfertigung einführen.







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