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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Anwaltsstation / Berlin

Rückzahlungsansprüche der Referendare?

von

Erhält man im Rahmen seiner Stationsausbildung eine zusätzliche Vergütung vom Ausbilder, führt dieser auf die Vergütung Sozialversicherungsbeiträge ab. Es stellt sich aber die Frage, ob überhaupt Beiträge zur Rentenversicherung überhaupt anfallen. Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Referendar in der Zeit seiner Ausbildung beim Anwalt wie ein normaler Arbeitnehmer zu behandeln wäre. Daran bestehen aber erhebliche Zweifel.

Ein Referendar klagt daher gerade vor dem SG Berlin auf Rückzahlung der seiner Meinung nach zu Unrecht abgeführten Beiträge. Die Legal Tribune Online hat mit dem Referendar ein sehr interessantes Interview zu dieser Klage geführt. Dort begründet er seine Klage folgendermaßen:

Die Arbeit beim Ausbilder ist kein klassisches Arbeitsverhältnis, sondern Bestandteil der Referendarsausbildung. Für die übrigen Bezüge aus der Ausbildung, also die Unterhaltsbeihilfe, ist aber gesetzlich geregelt, dass diese rentenversicherungsfrei sind. Das muss dann genauso für die Vergütung gelten, welche man vom Ausbilder bezieht.

Folgt man der Argumentation des Referendars aus Berlin, dann wurden die Rentenversicherungsbeiträge zu Unrecht abgeführt. Jeder Referendar, der eine Zusatzvergütung erhalten hat, hätte dann einen Rückzahlungsanspruch in oftmals erheblicher Höhe. Mit diesem Thema sollte man sich unbedingt mal beschäftigen und das Interview in der LTO lesen!

Der Artikel wurde am 30. Oktober 2013 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.