Wie sich der Mitteilung der OFD Niedersachsen entnehmen lässt, hat der Niedersächsische Landtag am 29.05.2013 das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013 beschlossen, so dass Referendare in Niedersachsen künftig mit mehr Unterhaltsbeihilfe rechnen können. Die Anwärtergrundbeträge werden demnach um 50 Euro angehoben.
Bisher sah die Rechnung für Rechtsreferendare folgendermaßen aus:
Anwärtergrundbetrag: 1195,81 Euro
davon 85 %: 1016,44 Euro
Netto lag man (Steuerklasse 1, keine Kinder) bei etwa 882 Euro.
Die neue Rechnung sieht dann wie folgt aus:
Anwärtergrundbetrag: 1245,81 Euro
davon 85 %: 1058,94 Euro
Netto macht das (Steuerklasse 1, keine Kinder) ~ 913 Euro auf dem Konto.
Niedersächsische Referendare haben somit monatlich knapp 30 € netto mehr zur Verfügung. Da die Erhöhung zudem rückwirkend ab dem 01.01.2013 gilt, gibt es auch noch eine schöne Nachzahlung aufgrund der Differenz seit Januar. Darüber freut sich doch der Geldbeutel. 🙂
Laut OFD wird die Zahlung der erhöhten Bezüge mit der Besoldung für den Monat August 2013 erfolgen.