Bewerbung für das Speyer-Semester für Referendare aus NRW
Gerade weil man fast nur Gutes von Referendaren hört, die an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften das Speyer-Semester verbracht haben, stellt sich die Frage, ob man überhaupt einen Platz ergattern kann, wenn man sich als Referendar aus NRW bewirbt.
Auf den offiziellen Informationsseiten der Oberlandesgerichte findet man keine Hinweise. mehr…

Das Landgericht Bonn hat kürzlich von einem ehemaligen Referendar Besuch erhalten, Freude dürfte das aber keiner Seite bereitet haben. Der 31-jährige ehemalige Referendar, der bei der Staatsanwaltschaft Bonn während seiner Ausbildung tätig war, sitzt nun wegen Raubes auf der Anklagebank. Mit einem Küchenmesser bedrohte er seine Opfer, um deren Geld zu erhalten – innerhalb eines Tages gleich mehrmals. Das LG Bonn verurteilte ihn nun zu fünf Jahren Haft.
Eine gute Nachricht für alle Referendare in NRW: Zum 01.01.2012 steigt die Unterhaltsbeihilfe von 997,58 Euro auf 1021,63 Euro!
Referendare, die demnächst ins schriftliche Examen gehen, stellen sich oft die Frage, ob sie als S2-Klausur eine Revision oder ein Strafurteil bekommen werden. Dies zeigt auch ein aktueller Thread im
Die Referendarabteilung – die erste Stelle, mit der man als angehender Referendar bei Gericht zu tun hat. Oft sind die Referendarabteilungen der Landgerichte mit sehr engagierten und hilfsbereiten Mitarbeitern besetzt. Aber insbesondere in Bochum ist dies über alle Maßen gelungen und zwar mit Christel Tiffe, die die Referendargeschäftsstelle über 35 Jahre leitete und während dessen ungefähr 4000 Referendaren begegnet ist.
Nach den Klausuren im November habe ich erstmal einen Monat lang nur gechillt. Ohne Klausurendruck einfach mal die Seele baumeln lassen. Das ging auch ganz gut, weil ich bei meiner Wahlstation am Oberverwaltungsgericht NRW nicht mit Arbeit überschüttet werde. Zur Wahlstation dann später mehr.
Was so alles im Rahmen des Examens passieren kann, zeigt ein
Auf den Seiten des LJPA Düsseldorf sind die Statistiken zum zweiten Staatsexamen 2010 abrufbar. Danach bleibt die Durchfallquote in NRW weiterhin hoch. 2010 fielen 23,18 % der Prüflinge durch, was ungefähr der Quote des Vorjahres entspricht.
So bevor ich vollständig ins Delirium falle und den Sachverhalt der Klausur vergesse, haue ich ihn einmal kurz in die Tasten. Heute stand eine Anwaltsklausur aus dem Bereich des Schulrechts an. Eine ähnliche Klausur hatten wir auch in der F-AG (mein Dank gilt an dieser Stelle Herrn Meiberg). Ich wollte während der Klausur noch 5 Minuten Schreibzeitverlängerung beantragen, weil ich die Schule kannte, an der der “fiktive” Fall spielte.
Heute stand die verwaltungsrechtliche Gerichtsentscheidung auf dem Programm. Der Sachverhalt war dankbar (12 Seiten + 1 Blatt Kalender). Inhaltlich ging es nach allerlei abwegigen Rechtsmaterien in der F-AG (Wohnwagengesetz, IFG) mal um Baurecht.
So heute stand als S2-Klausur eine Revision aus Sicht der Nebenklage zur Bearbeitung an. Inhaltlich beschäftigte sich das zu untersuchende Urteil mit Brandstiftungsdelikten. So weit so ungewöhnlich.
Heute stand die S1-Klausur auf dem Programm (13 eng bedruckte Seiten). Und ich muss sagen, sie war vom Umfang her machbar. Es musste natürlich eine Anklageschrift und eine Abschlussverfügung gefertigt werden. 4 Tatkomplexe:
So heute stand das letzte Mal Zivilrecht auf dem Programm (Sachverhalt 13 Seiten). Es war eine Anwaltsklausur aus Sicht der Beklagten rund um den mehr oder weniger bekannten § 945 ZPO (hoffe ich jedenfalls!). Inhaltlich ging es deshalb ein bischen um vorläufigen Rechtsschutz, schwerpunktmäßig aber um Schadensrecht:
So heute stand Zwangsvollstreckungsrecht auf dem Programm (Sachverhalt 13 Seiten). Und es kam *Tusch* eine Vollstreckungsgegenklage dran. Damit hatten alldiejenigen Unkenrufer recht, die der Meinung waren, dass gerade im Novemberdurchgang mal wieder § 767 ZPO dran sein sollte. Zum Fall:
Kurz bevor ich ins verdiente Wochenende gehe, kurz noch einmal den Sachverhalt der heutigen Klausur (12 Seiten Sachverhalt, 2 Blatt Kalender). Es war eine Anwaltsklausur aus Sicht des Beklagten, dem bereits die Klageschrift des AG Düsseldorf zugestellt worden war. Fristen zur Erwiderung und so waren noch nicht verstrichen.