In Nordrhein-Westfalen muss man sich ab sofort länger gedulden bis man erfährt, welchen Prüfern man in der mündlichen Prüfung gegenüber sitzen wird. Bislang war es so, dass man auf der Seite des LJPA Düsseldorf nachschauen konnte, an welchem Tag man geprüft wird und welche Prüfer der Kommission angehören werden. Neben den Kennziffern der Prüflinge wurden auch alle Namen der Prüfer veröffentlicht; die Ladung musste man nicht abwarten. Dies hatte den Vorteil, dass alle Kandidaten zugleich Kenntnis davon hatten, wer sie prüft. Auch war es zu diesem Zeitpunkt bereits möglich, die Protokolle zu den eigenen Prüfern zB via www.protokolle-assessorexamen.de zu bestellen und in die konkrete Prüfungsvorbereitung einzusteigen.
Das LJPA gibt aber derzeit bekannt, dass aus Datenschutzgründen von dieser Praxis ab den Prüfungsterminen im Dezember 2018 abgerückt wird. Dann werden im Internet nur noch die Kennziffern der Prüflinge sowie das Gebiet des Aktenvortrags bekannt gegeben; wer genau die Prüfer sein werden, erfährt man dagegen erst mit der Ladung. Konkret heißt es dazu:
Beginnend mit den mündlichen Prüfungsterminen ab dem 01.12.2018 werden aus datenschutzrechtlichen Gründen die Namen der Prüfungskommissionsmitglieder nicht mehr im Internet veröffentlicht. Die Namen der Prüfungskommissionsmitglieder können die Prüflinge der Ladung zur mündlichen Prüfung entnehmen. Der Zugang der Ladung ist abzuwarten. Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund unterschiedlicher Postlaufzeiten, die nicht in der Hand des Landesjustizprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen liegen, zu verschiedenen Zugangszeitpunkten der Ladungen kommen kann. Auskünfte über die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen werden weder telefonisch noch per E-Mail erteilt. Von diesbezüglichen Anfragen bitten wir daher Abstand zu nehmen.
Da die Postlaufzeit der Ladung bei verschiedenen Referendaren unterschiedlich sein können, erfahren so die Referendare einer Prüfungsgruppe ggf. nicht mehr gleichzeitig, wer ihre Prüfer sind. Laut LJPA ist dies hinzunehmen; telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der größten Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt über unser Angebot und sichere Dir schnell Deine Examenskommentare!
Es bleibt abzuwarten, ob andere Länder ebenfalls diesen Schritt gehen werden. In Bayern zum Beispiel wird zu einem bestimmten Tag eine Seite freigeschaltet, auf der alle Prüfungstermine sowie alle Prüfer namentlich genannt werden.
Auswirkungen dieser neuen Praxis spüren auch die Referendare, die sich eine mündliche Prüfung im Vorfeld anschauen werden. Sie sehen nicht mehr, welche Prüfer eine bestimmte Prüfung abnehmen. Hierzu schreibt das LJPA: „Mit der Anmeldung zum Zuhören bei einer mündlichen Prüfung kann neben einem Wunschtermin auch der Wunsch geäußert werden bei einem bestimmten Prüfer / einer bestimmten Prüferin zu zuhören. Derartige Wünsche werden im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten berücksichtigt. Es werden jedoch keinerlei Auskünfte darüber erteilt, ob bestimmte Prüferinnen und Prüfer an einem konkreten Tag Mitglied einer Prüfungskommission sind.“