Das Auswahlverfahren gliedert sich in drei Abschnitte:
- das Vorstellungsgespräch im Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, an dem Vertreterinnen und/oder Vertreter des Personalreferats des Ministeriums sowie die Gleichstellungsbeauftragte für den richterlichen oder den staatsanwaltschaftlichen Dienst teilnehmen (Bewerberinnen und Bewerber für Fachgerichtsbarkeiten haben ein Vorstellungsgespräch in der jeweiligen Fachgerichtsbarkeit und erst anschließend das Gespräch im Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat),
- das Vorstellungsgespräch bei der Hessischen Justizstaatssekretärin (derzeit in der Regel per Videoschalte),
- die Beteiligung des Richterwahlausschusses.
Abhängig von fachlicher Eignung und aktueller Bedarfslage kann die Zeit nach Eingang der Bewerbung bis zum Vorstellungsgespräch wenige Tage bis mehrere Wochen betragen.
Die Zeit zwischen dem Vorstellungsgespräch und der Einstellung beträgt in Abhängigkeit von der Sitzung des Richterwahlausschusses ca. vier bis zehn Wochen.