Hast du deine Unterlagen eingereicht, beginnt das eigentliche Auswahlverfahren, das in Hessen dreistufig aufgebaut ist. Je nach Bedarfslage kann es ein paar Tage oder auch mal Wochen dauern, bis du die Einladung zum ersten Gespräch bekommst.
Schritt 1: Das Fachgespräch im Justizministerium. Hier triffst du auf Vertreter des Personalreferats und die Gleichstellungsbeauftragte für den richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Dienst. Wenn du dich für eine Fachgerichtsbarkeit beworben hast, findet das erste Gespräch oft direkt am jeweiligen Gericht statt, bevor es ins Ministerium geht. Inhaltlich geht es hier um deine fachliche Eignung, aber auch um deine Persönlichkeit und deine Motivation für den Dienst in der Justiz.
Schritt 2: Das Gespräch bei der Hessischen Justizstaatssekretärin. Dieses findet derzeit oft per Videoschalte statt. Hier wird noch einmal auf einer höheren Ebene geschaut, ob du ins Team passt.
Schritt 3: Die Beteiligung des Richterwahlausschusses (RWA). Das ist ein besonderes Verfassungsorgan (Art. 127 der Hessischen Verfassung), das mitentscheidet, ob du persönlich und fachlich geeignet bist und die Gewähr dafür bietest, dass du dein Amt im Geiste der Demokratie ausüben wirst. Der RWA tagt nicht jede Woche, daher kann die Zeit zwischen dem Gespräch und der eigentlichen Einstellung etwa vier bis zehn Wochen betragen.
Ein cooles Angebot für die Wartezeit ist die AssessorBrücke. Hier kannst du schon vor deiner offiziellen Ernennung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Justiz arbeiten, Erfahrungen sammeln und deine zukünftigen Kollegen kennenlernen.


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