In Hessen werden nach Angaben des Justizministeriums „weit unter 5 %“ der Assessoren später Richter. Aufgrund der Stellensituation sind daher deutlich überdurchschnittliche Staatsexamina erforderlich, um als Richter eingestellt zu werden.
Als grundsätzliche Voraussetzung für die Chance auf Einstellung in den Richterdienst findet sich auf den Internetseiten des Justizministeriums die Angabe, dass der jeweilige Bewerber das erste und das zweite Staatsexamen mit in der Summe mindestens 15 Punkten bestanden haben muss. Das zweite Staatsexamen muss mit mindestens 7,5 Punkten bewertet worden sein. Im Ausnahmefall reichen 7,0 Punkte im zweiten Examen, wenn dies durch besondere Umstände gerechtfertigt werden kann.
In Hessen wird also nicht wie in manch anderen Bundesländern allein auf das zweite, sondern auf beide Examina abgestellt. Dabei kann man zurzeit ein schwächeres erstes Staatsexamen mit einem besseren zweiten Staatsexamen ausgleichen.
Auch wird auf die Wichtigkeit der sozialen Kompetenz verwiesen.