Wofür gibt es Zeugnisse?
In Hessen bekommt grundsätzlich jeder Referendar zum jeweiligen Stationsende zwei Zeugnisse ausgefertigt – eines vom AG-Leiter und eines vom Einzelausbilder. Der durchschnittliche Referendar sammelt so also bis zum Ende des juristischen Vorbereitungsdienstes 10 Zeugnisse. Überall, wo das Wort „grundsätzlich“ steht, gibt es aber natürlich auch Ausnahmen. »»»