Wie beck-aktuell.de berichtet, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einem Rechtsreferendar im Eilverfahren keine digitalen Kopien seiner Examensklausuren vor der mündlichen Prüfung zugesprochen. Der Kandidat hatte die schriftlichen Prüfungen im Termin 2025/2 bestanden und wollte vor dem mündlichen Termin Einsicht in die Klausuren samt Korrekturanmerkungen erhalten. Er berief sich dafür insbesondere auf Auskunfts- und Kopierechte aus der Datenschutz-Grundverordnung.
Das Landesjustizprüfungsamt hatte digitale Kopien vor der mündlichen Prüfung abgelehnt und auf eine Einsichtnahme am Prüfungstag verwiesen. Im gerichtlichen Verfahren bot die Behörde nach einem Hinweis des BayVGH kurzfristig eine persönliche Akteneinsicht in München an. Diese Möglichkeit nahm der Referendar nicht wahr. Für den Senat war damit entscheidend, dass ein praktischer Weg zur Kenntnisnahme der Korrekturen bestand und ein zusätzlicher Eilbedarf für digitale Kopien nicht ausreichend dargelegt war. »»»





Examensnoten können sehr entscheidend sein. Das erfuhr ein Bewerber aus Baden-Württemberg schmerzlich am eigenen Leib – sein Fall landete 2019 schließlich beim Bundesgerichtshof.
Juristinnen und Juristen kommen in verschiedenen Funktionen in einer Reihe von Organisationseinheiten der DFG zum Einsatz. Neben der zentralen Rechtsabteilung sind weitere Organisationseinheiten mit speziellen Rechtsthemen befasst, wie etwa dem Arbeits- und Personalrecht, dem Finanz- und Haushaltsrecht, dem spezifischen (Förder-)Verfahrensrecht der DFG, dem Vergaberecht, dem Bereich Compliance sowie der juristischen Behandlung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft bietet interessierten Referendar*innen die Möglichkeit an, die viermonatige Wahlstation im Rahmen des Rechtsreferendariats in der Geschäftsstelle der DFG in Bonn zu absolvieren und dabei einen breiten Einblick in die nationale und internationale Wissenschaftsförderung mit all ihren Facetten zu erhalten.
Im Rahmen terminlicher Verfügbarkeiten und soweit möglich unter Berücksichtigung der Interessensschwerpunkte der Referendarin bzw. des Referendars kann dabei die Ausbildung bei der DFG in mehreren der juristisch tätigen Organisationseinheiten stattfinden. 

Ein interessantes Urteil zum Zweiten Staatsexamen: Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2012 in einem Fall aus Sachsen zu entscheiden, ob eine Klausur mit 0 Punkten bewertet werden darf, wenn die Kandidatin den Prüfer kontaktiert, der im Rahmen des Widerspruchsverfahrens seine Bewertung der Klausur nochmals zu überdenken hatte. Durch den Anruf wollte die Kandidatin erfahren, aus welchen Gründen der Prüfer zu seiner ursprünglichen Note kam. 




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