Wie beck-aktuell.de berichtet, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einem Rechtsreferendar im Eilverfahren keine digitalen Kopien seiner Examensklausuren vor der mündlichen Prüfung zugesprochen. Der Kandidat hatte die schriftlichen Prüfungen im Termin 2025/2 bestanden und wollte vor dem mündlichen Termin Einsicht in die Klausuren samt Korrekturanmerkungen erhalten. Er berief sich dafür insbesondere auf Auskunfts- und Kopierechte aus der Datenschutz-Grundverordnung.
Das Landesjustizprüfungsamt hatte digitale Kopien vor der mündlichen Prüfung abgelehnt und auf eine Einsichtnahme am Prüfungstag verwiesen. Im gerichtlichen Verfahren bot die Behörde nach einem Hinweis des BayVGH kurzfristig eine persönliche Akteneinsicht in München an. Diese Möglichkeit nahm der Referendar nicht wahr. Für den Senat war damit entscheidend, dass ein praktischer Weg zur Kenntnisnahme der Korrekturen bestand und ein zusätzlicher Eilbedarf für digitale Kopien nicht ausreichend dargelegt war. »»»





Examensnoten können sehr entscheidend sein. Das erfuhr ein Bewerber aus Baden-Württemberg schmerzlich am eigenen Leib – sein Fall landete 2019 schließlich beim Bundesgerichtshof.
Die Bayerischen Staatsforsten sind ein staatliches Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Regensburg. Unsere gut 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich an 41 Forstbetrieben in ganz Bayern um die Wälder des Freistaates und allem, was dazu gehört.
Unterstützt werden sie dabei von unserer Zentrale in Regensburg und unseren Sonderbetrieben: der Forsttechnik in Bodenwöhr, dem Zentrum für Energieholz in Oberammergau, zwei Forstlichen Bildungszentren in Nürnberg und Ruhpolding und zwei Pflanzgärten in Bindlach und Laufen. Außerdem betreiben wir in Ebrach den Baumwipfelpfad Steigerwald und an verschiedenen Standorten in Bayern Naturfriedhöfe.
Wir arbeiten mit Herz und Verstand für den Wald. Von der Waldpflege über die Jagd bis zum Holzverkauf kümmern wir uns darum, dass der Wald des Freistaats Bayern rundum gut betreut ist. Mit über 800.000 ha Gesamtfläche und einem jährlichen Hiebssatz von rund fünf Millionen Festmetern zählen wir europaweit zu den größten Forstbetrieben.


Ein interessantes Urteil zum Zweiten Staatsexamen: Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2012 in einem Fall aus Sachsen zu entscheiden, ob eine Klausur mit 0 Punkten bewertet werden darf, wenn die Kandidatin den Prüfer kontaktiert, der im Rahmen des Widerspruchsverfahrens seine Bewertung der Klausur nochmals zu überdenken hatte. Durch den Anruf wollte die Kandidatin erfahren, aus welchen Gründen der Prüfer zu seiner ursprünglichen Note kam. 




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