Eigentlich macht es nahezu jeder Referendar: Das sogenannte „Tauchen“ vor dem schriftlichen Examen. Offiziell ist man zwar einem Anwalt im Rahmen der Anwaltsstation zugewiesen. Mit diesem hat man sich aber darauf geeinigt, dass man zwar in den ersten Monaten in der Kanzlei arbeitet, die letzten zwei, drei Monate aber weder kommen noch Akten bearbeiten muss. So schafft man sich Zeit, sich auf das 2. Examen vorzubereiten.
Dass das nicht im Sinne der Ausbildungsordnung ist, ist jedem klar. Es überrascht dennoch, dass die Referendarabteilung des Kammergerichts das „Tauchen“ nun aber verbieten will. »»»