Eigentlich macht es nahezu jeder Referendar: Das sogenannte „Tauchen“ vor dem schriftlichen Examen. Offiziell ist man zwar einem Anwalt im Rahmen der Anwaltsstation zugewiesen. Mit diesem hat man sich aber darauf geeinigt, dass man zwar in den ersten Monaten in der Kanzlei arbeitet, die letzten zwei, drei Monate aber weder kommen noch Akten bearbeiten muss. So schafft man sich Zeit, sich auf das 2. Examen vorzubereiten.
Dass das nicht im Sinne der Ausbildungsordnung ist, ist jedem klar. Es überrascht dennoch, dass die Referendarabteilung des Kammergerichts das „Tauchen“ nun aber verbieten will.
Laut Kammerton, der digitalen Kammerzeitung der RAK Berlin, wird die Referendarabteilung des KG in Zukunft stärker gegen „die Unsitte des Tauches“ vorgehen. Konkret sollen nun die Ausbildungsberichte aus den Anwaltsstationen im Hinblick auf das „Tauchen“ genauer kontrolliert und ggf. die Unterhaltsbeihilfen gekürzt werden.
Unterstützung für diese strengeren Kontrollen bekommt das KG vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin. Das „Tauchen“ reduziere die Zeit für die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare im Hinblick auf den Anwaltsberuf, da das Tauchen stets in die Anwaltsstation falle.
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Formal mag das Ansinnen der Referendarabteilung des KG Berlin sowie der Rechtsanwaltskammer ja richtig sein. Denn „Tauchen“ oder eine Freistellung innerhalb einer Station ist von der Ausbildungsordnung nicht vorgesehen. Aber nicht ohne Grund stößt das Tauchen bei vielen Anwälten durchaus auf Verständnis. Denn auch diese standen mal vor dem 2. Examen und mussten die wohl wichtigste Prüfung im beruflichen Leben eines Juristen ablegen. Die wenigsten Referendare sind aber in der Lage, sich neben einer intensiven Stationsarbeit auch auf die Klausuren vorzubereiten.
Wie streng zukünftig die Tätigkeit der Referendare in der Anwaltsstation kontrolliert wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls dürfte es nun für Berliner Referendare deutlich schwieriger werden, eine Ausbildungskanzlei zu finden, die Verständnis zeigt und dem „Tauchen“ vor dem schriftlichen Examen zustimmt.