Im Netz findet man einige kostenlose Skripte, die man als Einstieg in die neuen Themen der jeweiligen Station nutzen kann. Zwei kurze Skripte für die Strafrechtsstation hat der Verlag Niederle Media auf seiner Homepage veröffentlicht.
Autor der Skripte ist Oberstaatsanwalt Dr. Michael Schmitz, der auch Autor anderer Referendarliteratur ist, wie zum Beispiel des Buches „Der Aktenvortrag im Strafrecht“ (zuletzt 4. Auflage 2010). »»»






Unsere Kanzlei konzentriert sich auf Familien- und Erbrecht. Wir bearbeiten sämtliche familienrechtlichen Bereiche: Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt sowie Unterhalt der nichtehelichen Mutter, Vermögensauseinandersetzung, Scheidung, Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht. Außerdem sind wir im Miet- und Arbeitsrecht tätig. Mediation bieten wir in allen Rechtsbereichen, besonders im Familienrecht.
Schon in den ersten Wochen des Referendariats geht’s los: Klausuren werden geschrieben, man wird vom Einzelausbilder bewertet und man erhält Bewertungen für mündliche Leistungen wie das Halten von Aktenvorträgen.


Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne mehr – einen Studentenausweis besitzt man in der Regel nicht mehr (es sei denn, man ist z. B. als Doktorand weiter eingeschrieben) und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen, an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.
„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln in einer älteren Entscheidung zum zweiten Examen.

Im Netz findet man auf der Seite
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