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REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 35/2026
Dienstag, der 25.08.2026
     

 / Strafrechtsstation

Strafstation: Sitzungsdienst wird planbarer mit guter Vorbereitung

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Der erste Sitzungsdienst in der Strafstation gehört für viele Referendarinnen und Referendare zu den Momenten, vor denen die Anspannung besonders groß ist. Plötzlich steht nicht mehr nur eine Akte auf dem Schreibtisch, sondern eine echte Hauptverhandlung mit Publikum, Angeklagten, Gericht und der eigenen Rolle als Vertreterin oder Vertreter der Staatsanwaltschaft. Wie beck-aktuell.de berichtet, rät Christian Walz dazu, diese Angst zunächst als normale Reaktion einzuordnen.

Im Mittelpunkt steht dabei weniger der Termin selbst als die eigene Bewertung der Situation. Walz greift das aus der Psychotherapie bekannte ABC-Modell auf: Nicht das Ereignis löst unmittelbar das Gefühl aus, sondern die gedankliche Einordnung dazwischen. Wer den Sitzungsdienst nur mit Kontrollverlust, Fehlerangst und Überforderung verbindet, steigert die innere Hürde. Wer die Lage realistischer bewertet, kann aus Nervosität eher Arbeitsruhe machen.

Praktisch empfiehlt der Beitrag, die Vorbereitung greifbar zu organisieren. Dazu gehören die Ausbildungsangebote in der Arbeitsgemeinschaft, Literatur zum Sitzungsdienst und Plädoyer, ein eigener Sitzungsordner mit Blanko-Plädoyer sowie Merkblätter für typische Verfahrenssituationen. Hilfreich kann auch sein, vorher öffentliche Hauptverhandlungen zu besuchen und den Ablauf aus der Zuschauerperspektive zu beobachten. So entsteht Routine, bevor die eigene Sitzung beginnt, und typische Unsicherheiten werden nicht erst am Sitzungstag sichtbar.

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Für die Strafrechtsstation ist die Botschaft beruhigend: Referendarinnen und Referendare müssen keine perfekten Redner sein und tragen nicht allein die Verantwortung für die Hauptverhandlung. Bei Unsicherheit kann eine Unterbrechung helfen, Rücksprache mit Ausbilderinnen oder Ausbildern zu halten. Wichtig ist außerdem, Entscheidungen mit größerer Tragweite, etwa eine Einstellung, nicht vorschnell ohne Rücksprache zu treffen. Der Sitzungsdienst bleibt anspruchsvoll, wird aber planbarer, wenn man ihn als Lernchance versteht und typische Handlungsschritte vorbereitet.

Der Artikel wurde am 24. August 2026 von veröffentlicht. Marcus war Referendar am LG Dortmund in Nordrhein-Westfalen.