Wer in Berlin in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden will, muss sich auf strengere formale Anforderungen einstellen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat einem Bewerber keine Prozesskostenhilfe für eine geplante Normenkontrolle gegen die neue Justizkapazitätsvergabeverordnung bewilligt. Im Kern ging es um die Frage, ob Berlin verlangen darf, dass Bewerberinnen und Bewerber bereits mit ihrem Aufnahmeantrag das vollständige Zeugnis der ersten juristischen Prüfung vorlegen. Dieses Zeugnis umfasst nicht nur die staatliche Pflichtfachprüfung, sondern auch den universitären Schwerpunktbereich. Der Antragsteller hatte die Pflichtfachprüfung zwar bestanden, den Schwerpunktbereich aber noch nicht abgeschlossen und sah sich durch die Neuregelung benachteiligt.
Nach der früheren Praxis konnte offenbar schon die bestandene Pflichtfachprüfung genügen, um den Bewerbungsprozess anzustoßen. Die neue Berliner Regelung knüpft die Berücksichtigung im Auswahlverfahren dagegen an vollständig eingereichte Unterlagen. Das Gericht ordnet diese Änderung nicht als unzulässigen Eingriff in abgeschlossene Rechtspositionen ein. Wer vor Inkrafttreten der Neuregelung noch keinen vollständigen Antrag gestellt hatte, könne grundsätzlich nicht darauf vertrauen, dass eine günstigere alte Verfahrenslage unverändert bleibt. »»»




Schon in den ersten Wochen des Referendariats geht’s los: Klausuren werden geschrieben, man wird vom Einzelausbilder bewertet und man erhält Bewertungen für mündliche Leistungen wie das Halten von Aktenvorträgen.

Wärme und Energie sind unser Beitrag zur Lebensqualität – jeden Tag aufs Neue.
Als BEW Berliner Energie und Wärme GmbH versorgen wir die Hauptstadt klimaschonend mit Strom und Wärme. Unser Fernwärmenetz ist mit mehr als 2.000 Kilometern Länge das größte Westeuropas. Wir beliefern etwa ein Drittel der Berliner Haushalte mit Wärme.
Mit dem Know-How unserer gut 2.300 Mitarbeitenden decken wir die gesamte Wertschöpfungskette der Fernwärme ab – von der Erzeugung über den Netzbetrieb und -ausbau bis hin zum Vertrieb. Mit Hochdruck arbeiten wir am Kohleausstieg bis 2030 und an einer klimaneutralen Erzeugung ab 2045. Damit unterstützen wir das Land Berlin maßgeblich beim Erreichen seiner Klimaziele.
Auf dem Weg dahin wollen wir einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien und Abwärme realisieren. Dazu müssen wir viele unserer Standorte und Anlagen umgestalten. Für diese Herausforderung und die damit verbundenen Aufgaben brauchen wir Menschen, die sich mit ganzer Kraft für unser gemeinsames Ziel einer lokalen Wärmewende engagieren – Menschen wie Dich. 
Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne mehr – einen Studentenausweis besitzt man in der Regel nicht mehr (es sei denn, man ist z. B. als Doktorand weiter eingeschrieben) und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen, an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.

„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln in einer älteren Entscheidung zum zweiten Examen.

Im Netz findet man auf der Seite 

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