Wer in Berlin in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden will, muss sich auf strengere formale Anforderungen einstellen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat einem Bewerber keine Prozesskostenhilfe für eine geplante Normenkontrolle gegen die neue Justizkapazitätsvergabeverordnung bewilligt. Im Kern ging es um die Frage, ob Berlin verlangen darf, dass Bewerberinnen und Bewerber bereits mit ihrem Aufnahmeantrag das vollständige Zeugnis der ersten juristischen Prüfung vorlegen. Dieses Zeugnis umfasst nicht nur die staatliche Pflichtfachprüfung, sondern auch den universitären Schwerpunktbereich. Der Antragsteller hatte die Pflichtfachprüfung zwar bestanden, den Schwerpunktbereich aber noch nicht abgeschlossen und sah sich durch die Neuregelung benachteiligt.
Nach der früheren Praxis konnte offenbar schon die bestandene Pflichtfachprüfung genügen, um den Bewerbungsprozess anzustoßen. Die neue Berliner Regelung knüpft die Berücksichtigung im Auswahlverfahren dagegen an vollständig eingereichte Unterlagen. Das Gericht ordnet diese Änderung nicht als unzulässigen Eingriff in abgeschlossene Rechtspositionen ein. Wer vor Inkrafttreten der Neuregelung noch keinen vollständigen Antrag gestellt hatte, könne grundsätzlich nicht darauf vertrauen, dass eine günstigere alte Verfahrenslage unverändert bleibt. »»»




Schon in den ersten Wochen des Referendariats geht’s los: Klausuren werden geschrieben, man wird vom Einzelausbilder bewertet und man erhält Bewertungen für mündliche Leistungen wie das Halten von Aktenvorträgen.

Die Stadt Elmshorn ist lebenswert, hat 52.000 Einwohner*innen, liegt in Schleswig-Holstein und ist von Hamburg nur 30 Minuten entfernt. Und sie hat ihre eigene, liebenswerte Identität.
Damit das so bleibt, bieten wir unseren Mitarbeiter*innen Gestaltungsspielraum – für gute Ergebnisse. Pragmatisches Vorgehen und gute Ideen sind immer willkommen, denn wir vertraün der Kompetenz unserer Mitarbeiter*innen. Und wir halten ihnen den Rücken frei, damit sie sich täglich mit vollem Engagement für die Stadt Elmshorn einsetzen können. 
Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne mehr – einen Studentenausweis besitzt man in der Regel nicht mehr (es sei denn, man ist z. B. als Doktorand weiter eingeschrieben) und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen, an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.

„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln in einer älteren Entscheidung zum zweiten Examen.

Im Netz findet man auf der Seite 

Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten