Thüringen will Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare schon während der Ausbildung enger an die Justiz binden. Wie www.lto.de berichtet, sollen ab September zunächst acht Stellen für sogenannte Justizassistentinnen und Justizassistenten am Landgericht Erfurt und bei der dortigen Staatsanwaltschaft ausgeschrieben werden. Der Start des Modellprojekts ist für November geplant. Bezahlt werden soll die Nebentätigkeit mit rund 30 Euro brutto pro Stunde.
Für angehende Volljuristinnen und Volljuristen ist das mehr als ein Nebenjob. Die Tätigkeit soll juristische Recherchen, Entwürfe, Entscheidungsvorschläge und Fallsammlungen umfassen. Damit bekommen Referendare zusätzlichen Praxiskontakt, ohne dass die eigentliche Ausbildung ersetzt wird. Vorgesehen sind höchstens 32 Stunden im Monat, also typischerweise vier bis acht Stunden pro Woche. Gerade in einer Phase, in der Stationen, Arbeitsgemeinschaften und Examensvorbereitung eng getaktet sind, bleibt diese Begrenzung wichtig. »»»





Schon in den ersten Wochen des Referendariats geht’s los: Klausuren werden geschrieben, man wird vom Einzelausbilder bewertet und man erhält Bewertungen für mündliche Leistungen wie das Halten von Aktenvorträgen.
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Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne mehr – einen Studentenausweis besitzt man in der Regel nicht mehr (es sei denn, man ist z. B. als Doktorand weiter eingeschrieben) und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen, an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.

„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln in einer älteren Entscheidung zum zweiten Examen.

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