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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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  Ausgabe 21/2025
Sonntag, der 25.05.2025
     

Jetzt Juristenkoffer für 2019 sichern!

In exakt 4 Wochen endet bereits das Jahr – unglaublich wie schnell das geht. Wer im nächsten Jahr die Klausuren zum 2. Examen schreibt, sollte sich jetzt einen Juristenkoffer sichern! Manche Monate sind bereits ausgebucht, für manche Monate sind nur noch wenige Koffer verfügbar.

Alle weiteren Informationen sowie das Online-Bestellformular für Dein Bundesland findest Du auf unserer Angebots-Seite.

NRW: Prüfer für die mündliche Prüfung nicht mehr online einsehbar

In Nordrhein-Westfalen muss man sich ab sofort länger gedulden bis man erfährt, welchen Prüfern man in der mündlichen Prüfung gegenüber sitzen wird. Bislang war es so, dass man auf der Seite des LJPA Düsseldorf nachschauen konnte, an welchem Tag man geprüft wird und welche Prüfer der Kommission angehören werden. Neben den Kennziffern der Prüflinge wurden auch alle Namen der Prüfer veröffentlicht; die Ladung musste man nicht abwarten. Dies hatte den Vorteil, dass alle Kandidaten zugleich Kenntnis davon hatten, wer sie prüft. Auch war es zu diesem Zeitpunkt bereits möglich, die Protokolle zu den eigenen Prüfern zB via www.protokolle-assessorexamen.de zu bestellen und in die konkrete Prüfungsvorbereitung einzusteigen.

Das LJPA gibt aber derzeit bekannt, dass aus Datenschutzgründen von dieser Praxis ab den Prüfungsterminen im Dezember 2018 abgerückt wird.  »»» 

Rechtsreferendar gewinnt vor dem EuGH

Wir hatten über diesen Fall bereits mehrfach berichtet: Erhält man eine Vergütung für den nicht genommenen Urlaub im Referendariat? Ein Referendar schied nach Able­gung seines zwei­ten Staats­exa­mens aus dem juri­sti­schen Vor­berei­tungs­dienst aus. Den ihm zuste­hen­den Erho­lungs­urlaub hatte er zu diesem Zeit­punkt aus eige­nem Ent­schluss (!) nicht voll­stän­dig genom­men.

Das VG Berlin hatte die Klage auf finan­zielle Abgel­tung des Rest­urlaubs in erster Instanz abgewiesen. Art. 7 Abs. 2 der Richt­linie 2003/88/EG setze über seinen Wort­laut hinausgehend voraus, dass der Arbeit­neh­mer einen An­trag auf Gewäh­rung des Urlaubs gestellt haben müsse und er aus von seinem Willen unabhängigen Grün­den nicht in der Lage gewe­sen ist, seinen Jahres­urlaub vor dem Ende des Arbeits­verhält­nisses zu nehmen.  »»» 

von Fieldfisher
Du bist eine aufgeschlossene Persönlichkeit, die ihr Können in unserer Gemeinschaft einbringen und entfalten will? Du suchst einen Arbeitgeber, der Dich dabei unterstützt, neben Deiner fachlichen Expertise auch Deine individuellen Stärken weiterzuentwickeln? Als “law firm built around people” legen wir seit jeher großen Wert auf den Menschen hinter dem Beruf. Ob als Anwält:in oder in unseren Business Services: Es sind der Austausch von Expertenwissen und innovativen Ideen sowie die Verknüpfung unserer individuellen Talente, die es uns ermöglichen, hervorragende Arbeit für unsere Mandant:innen zu leisten. Wir suchen ganzjährig Referendarinnen und Referendare (m/w/d) mit Begeisterung für den Bereich Intellectual Property, mit Schwerpunkt auf das Marken-, Design- und Urheberrecht, die ihre Anwalts- und/oder Wahlstation in unserem Berliner Büro absolvieren möchten.
Restplätze im OLG-Bezirk Hamm
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Die drei Oberlandesgerichte in NRW veröffentlichen auf ihrer Homepage regelmäßig Restplätze, die man kurzfristig als Referendar besetzen kann, um so kurzfristig in den juristischen Vorbereitungsdienst zu starten. Aktuell hat das OLG Hamm gleich an drei Landgerichten zu drei verschiedenen Terminen solche Restplätze zu vergeben:

Landgericht Dortmund

Zum Einstellungstermin 01. Dezember 2018 stehen bei dem Landgericht Dortmund noch Restplätze zur Verfügung.

Wenn Sie an einer Einstellung interessiert sind, können Sie sich deshalb auch jetzt noch bewerben. Bitte setzen Sie sich vorab mit der hiesigen Referendarabteilung unter der Rufnummer 02381 272 – 4314 (Herr Rolfes) oder -4311 (Herr Bolte) in Verbindung.  »»» 

Werden die Klausuren im 2. Examen bald am Computer geschrieben?

Ein Thema, das immer wieder diskutiert wird: Sollten die Klausuren im 2. Examen nicht besser am Computer geschrieben werden? Die Zeiten von Sehnenscheidenentzündungen wäre vorbei; auch könnte so ausgeschlossen werden, dass Prüflinge aufgrund einer schlechten Handschrift (bewusst oder unbewusst) von den Korrektoren abgestraft werden. Zudem wäre es schlicht praxisnäher, wenn das zu erstellende Gutachten mit der praktischen Ausfertigung von zB Anklage oder Urteil am Computer geschrieben wird.

Zuletzt hatten wir Anfang 2017 über die Bestrebungen hier in den RefNews berichtet, das Nutzen eines PC im Examen zuzulassen. Laut zweier Berichte der LTO aus dieser Woche wird schon bald in Sachsen-Anhalt das Examen am Computer eingeführt; auch Hamburg treibt das Thema zumindest voran, ohne aber ein konkretes Datum zur Umsetzung zu nennen.  »»» 

Forum nun für mobile Geräte optimiert
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Das Forum „Zur letzten Instanz“ ist das einzige speziell auf Themen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst ausgerichtete Forum in Deutschland. Nach einer optischen Überarbeitung ist die Plattform nun auch auf die Darstellung auf Smartphones und Tablets ausgerichtet. So ist es auch nun auch unterwegs ohne Probleme möglich, sich an Diskussionen zu beteiligen.

Unter anderem werden jeden Monat die Sachverhalte der Klausuren im 2. Staatsexamen gepostet und Lösungen hierzu von den Referendaren, die jeweils gerade die Klausuren schreiben, diskutiert. Reinschauen lohnt sich auf jeden Fall!

Das Referendariat als Nachwuchsgewinnung für den Staatsdienst

In den letzten Monaten wurde bereits oft und viel darüber berichtet, dass einige Bundesländer vor einer großen Pensionierungswelle von Richtern und Staatsanwälten stehen werden. Diese Länder stehen vor der großen Herausforderung, sich bereits jetzt darum zu kümmern, geeignete Nachwuchsjuristen auszubilden. Im besten Falle schaffen es die Länder das Rechtsreferendariat derart attraktiv zu gestalten, dass viele gute Juristen sich dazu entscheiden, in dem jeweiligen Bundesland ihren juristischen Vorbereitungsdienst abzuleisten. Zudem können während des Vorbereitungsdienstes Angebote geschaffen werden, die den angehenden Volljuristen den Beruf des Richters bzw. Staatsanwalts schmackhaft machen.

Die Legal Tribune Online ist genau dieser Frage nachgegangen: Was tun die Bundesländer jetzt, um dem demnächst auftretenden Nachwuchsmangel in der Justiz entgegen zu wirken. Und wenn Du Dich über die aktuellen Einstellungsvoraussetzungen als Richter bzw. Staatsanwalt informieren möchtest, empfehlen wir Dir darüber hinaus Dich auf unseren Infoseiten zur Einstellung in den Staatsdienst zu informieren.

20 % Rabatt auf alle Skripte aus 2. Hand im Referendarbuchladen!

Der Referendarbuchladen ist die Anlaufstelle für alle Rechtsreferendare, die auf der Suche nach der richtigen und kostengünstigen Literatur für den Vorbereitungsdienst sind. Denn nur im Referendarbuchladen findet man alle Bücher für Referendare übersichtlich kategorisiert, sodass man sich einen vollständigen Überblick darüber verschaffen kann, welche Bücher es zu einem bestimmten Thema oder einer bestimmten Station gibt.

Bis morgen, den 27.09.2018, kann man darüber hinaus bei den vielen kostengünstigen gebrauchten Skripten nochmals 20 % sparen! Der zusätzliche Rabatt gilt für alle gebrauchten Skripte (nicht Kommentare) aus der Kategorie „2. Hand“. Jetzt stöbern, sparen (Code: JKShop20 – einfach im Feld „Anmerkungen zur Bestellung“ eintragen) und Deinen Freunden weitersagen!

Trotz Beleidigung des Ausbilders: Juristin erhält nach 4 Jahren Zulassung

Über diesen Fall hatten wir bereits zwei Mal (hier und hier) in den RefNews berichtet: Eine Referendarin fühlte sich durch ihren Ausbilder in der Strafrechtsstation ungerecht behandelt und beleidigte diesen im Rahmen einer E-Mail: „Sie sind ein provinzieller Staatsanwalt, der nie aus dem Kaff rausgekommen ist, in dem er versauert. Ihr Weltbild entspricht dem des typischen deutschen Staatsbürgers von 1940. Als Sie mich vor sich hatten, sind Sie vor Neid fast erblasst. Ich konnte Ihren Hass geradezu sinnlich wahrnehmen. Am liebsten hätten Sie mich vergast, aber das ist ja heute out. Also taten Sie das einzige, wozu Ihnen Ihre begrenzte Position die Möglichkeit gibt: Sie stellten mir ein wirres Zeugnis aus, das an jeder Realität vorbeigeht.“  »»» 

Vorauflage Kopp/Ramsauer ab jetzt erhältlich!

Der Kopp/Ramsauer ist in den meisten Bundesländern im schriftlichen Examen des 2. Staatsexamens als Hilfsmittel zugelassen. Dementsprechend sollte man auch im Vorfeld des Examens diesen Kommentar bereits zur Bearbeitung der verwaltungsrechtlichen Übungsklausuren nutzen. Hierbei reicht – wie bei allen Kommentaren – die günstigere Vorauflage vollkommen aus, da die Übungsklausuren, die bei Gericht geschrieben werden, einige Jahre alt sind.

Ab sofort ist die Vorauflage des VwVfG-Kommentars (18. Auflage 2017) im Juristenkoffer.de-Shop erhältlich!