Eine Rechtsreferendarin, die im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf ihren juristischen Vorbereitungsdienst leistet, kann nicht unter Hinweis auf eine Gefährdung ihrer Eltern, mit denen sie in Haushaltsgemeinschaft lebt, verlangen, von der Präsenzpflicht in der Arbeitsgemeinschaft befreit zu werden. Das hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden und den Antrag der Referendarin, den Präsidenten des Oberlandesgerichts im Eilverfahren zu einer derartigen Befreiung zu verpflichten, abgelehnt.
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, der Antrag sei bereits unzulässig, weil die Antragstellerin es versäumt habe, vor Anrufung des Gerichts beim OLG-Präsidenten die Befreiung von der Anwesenheitspflicht zu beantragen. »»»



Die wöchentliche Radiosendung des SWR1 „Radioreport Recht“ ist die einzige Radiosendung in Deutschland, die über das Aktuellste im Bereich der Justiz informiert. Immer Dienstags von 22.05 bis 22.20 Uhr wird von der SWR Redaktion Recht und Rechtspolitik in Karlsruhe über die neusten und wichtigsten Urteile von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht berichtet. So erfahrt Ihr in 15 Minuten das Neuste rund um Verfassung, Gesetze und Rechtsprechung.
In einem interessanten Artikel stellt die Legal Tribune Online die Auswirkungen der Corona-Pandemie dar. Bekannt war, dass manche Länder wie zB Niedersachsen und NRW das schriftliche Examen im April haben ausfallen lassen. Zudem wurden in manchen Ländern mündliche Prüfungstermine abgesagt; Hessen hat den Referendaren ein Wahlrecht eingeräumt, ob sie die mündliche Prüfung ablegen möchten oder nicht. 
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Das Arbeiten in einer Rechtsabteilung wird als Berufseinstieg immer unbeliebter. Laut der
Nach den verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zum Verbot des Tragens von Rockerkutten gibt es nun eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu. Aus Erfahrung wissen wir, dass das Thema Kuttenverbot gerne von Prüfern in der mündlichen Prüfung im 2. Examen aufgegriffen wird. Dies wird so auch beim Beschluss des BVerfG sein, gerade weil der Beschluss auch noch weitere interessante Rechtsfragen enthält, über die man diskutieren kann.
Bis zum Jahr 2007 gab es in Hessen eine besondere Form des Aktenvortrags: Der Sachverhalt des Vortrags wurde den Kandidaten bereits mehrere Tage vor der mündlichen Prüfung zugesandt. Die Prüflinge hatten dann 3 Werktage Zeit, sich mit dem Fall zu beschäftigen und ihren Vortrag vorzubereiten. Diese Form des Aktenvortrags wurde dann 2007 abgeschafft und durch einen klassischen Kurzvortrag (mit Vorbereitung am Tag der mündlichen Prüfung) ersetzt. 
Jana Baumann, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Corporate bei Noerr, hat Ihre Wahlstation in Ihrer Lieblingsstadt London absolviert. In ihrem Erfahrungsbericht erfährst Du mehr über Ihre spannende Zeit in einer der größten Wirtschaftsmetropolen, Tipps für Deine Auslandsstage inklusive.
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