In NRW, Berlin, Brandenburg und Hessen lief als erste Strafrechtsklausur eine Anklage. Der Sachverhalt wurde heute allerdings im Jurawelt-Forum sehr knapp dargestellt:
Beschuldigter konsumiert Kokain und fährt dann nachts einen Radfahrer über den Haufen. 20 m nach dem Zusammenstoß hält er an, entfernt das Fahrrad von seinem Pkw und fährt weiter.
Schwerpunkt: Beweiswürdigung, Beweisverwertungsverbote
Zu berücksichtigen u. a.: §§ 163a IV, 136 I 1 StPO, § 81a I 2, II StPO, § 52 StPO (Verlobte)







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